Nachrichtenbeitrag von DER GLÖCKEL über die rechtswidrige Beauftragung von Pflegemaßnahmen bei intensiv pflegebedürftigen Patienten an eine Dienstnehmerin vom NÖ HILFSWERK, die als Nachbarschaftshelferin angestellt wurde und zusätzlich über keinerlei fachliche Ausbildung verfügte. Laut einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hätte die Dienstnehmerin nur Tätigkeiten wie beispielsweise Besorgungen erledigen oder Reinigungsarbeiten durchführen dürfen.
Daß, es sich bei dieser Beschäftigten um keinen Einzelfall handelt, belegen die der Redaktion als "vertraulich" gekennzeichneten Einsatz- & Dienstpläne vom NÖ HILFSWERK sowie zahlreiche Aussagen weiterer Beschäftigten.
Im Zuge mehrerer Klagen vom NÖ HILFSWERK gegen diese Serie brach ein leitender Manager nach der Ankündigung einer Strafanzeige wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht zusammen - er bestätigte dann die Gesetzesbrüche in einem Ausmaß von bis zu 83% in einem Jahr in der mobilen Hauskrankenpflege. Siehe http://www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu
Im August 2011 hat der OBERSTE GERICHTSHOF zu Gunsten unseres Herausgebers entschieden OGH 6 Ob 232/10a!
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