Teil 01 des mulefi Kurzfilms 2010 soll die generelle Problematik auf dem Instrumental- und Gesangspädagogik Markt beschreiben.
Die Berufsbezeichnung des "Musiklehrers" ist in Deutschland nicht bzw. nur bedingt geschützt. Es gibt zwar ein staatlich anerkanntes Diplom, aber im Prinzip kann jede Privatperson (Amateur bis Profi) eine Form einer privaten Musikschule führen. In manchen Bundesländern dürfen diese privaten Einrichtungen zwar nicht den Titel "Musikschule" führen, trotzdem erfüllen sie die Funktion einer solchen.
Im ersten Kapitel unseres Kurzfilmes thematisieren wir die Negativ-Klischees, die auf dem freien Markt immer wieder anzutreffen sind.
Eltern und Schüler stehen immer wieder vor der Situation der Suche nach einer Instrumental- oder Gesangslehrkraft.
Wenn in den Folgekapiteln die Rede von einer "Musikschullehrkraft" ist, meinen wir damit die qualitative Funktion einer professionellen Lehrkraft, die sowohl privat wie auch im Angestelltenverhältnis ihrem Beruf nachgeht.
Heutzutage führen die meisten Lehrkräfte einen beruflichen Flickenteppich zwischen Honorartätigkeit und tariflicher Anstellung.
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