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Hartz 4 Bier Werbung #1

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Uploaded by on Apr 28, 2008

Lustige Werbung für ein BIllig Bier Haha.

Category:

Film & Animation

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Uploader Comments (sofamensch)

  • FALSCH. Der Diebstahl ist schon vollendet, da die Sachen unter der Jacke versteckt waren. D. h. man muss in diesem Fall nicht erst durch die Kasse.

  • @Flummbert

    ABER

    für eine Strafbarkeit braucht es ja auch noch den Vorsatz.

  • Leute, schoen das es euch gefaellt, aber wir haben den Mist mit einer DigiCam gedreht erwartet nicht zuviel! :)

Top Comments

  • hat der n glück, dass der nich erwischt wurde als er sich das bier in die jacke geschmuggelt hat

  • gute idee leider nicht so gut umgesetzt

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All Comments (41)

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  • Hätte hätte fahrradkette sag ich nur ^^

    er wurde nicht erwischt und jegliches darüber reden ist eh zu schade angesichts dessen dass der spot für sich sehr cool ist

    Den spruch "zu billig zum klauen" find ich gut...gefällt mir :D

  • ist das in leipzig?

  • @Flummbert Falsch ;) du darfst wenn du es willst es sogar im laden trinken... du musst an der kasse nur zahlen...

  • @sofamensch Vorsatz wird nicht durch den Gang durch die Kasse begründet... Vorsatz ist ein subjektives Merkmal. Wer im Laden was in die Jacke steckt wird wohl auch Vorsatz bezgl. des Diebstahls haben.

  • @SUDoppelF ich dachte das is milchXD

  • Ich finds klasse :D 

  • Habt ihr gelitten oder was hier gehts nicht um nen Diebstahl, sondern um einen ironischen Spot....

  • @Flummbert Es fehlt jedoch immernoch am subjektiven Tatbestand.

    Beispiel: Ich möchte mir ein Bier kaufen und stecke die Flasche in meine Tasche, gehe zur Kasse und bezahle. Kein Diebstahl...

    Ebenso verhält es sich hier, da der Herr, der in diesem Video zu sehen ist ebenfalls, keine Absicht einer Entwendung.

    An sonsten bleibt noch der Rücktritt zu beachten, der hier zweifellos vorliegt.

  • @Richestboy88 Da irrt der Verfasser. Bei kleinen Gegenständen ist der Diebstahl bereits vollendet, wenn sie in die Tasche gesteckt werden.

  • @Flummbert Wie wir ja alle wissen ist der Diebstahl ein Vorsatzdelikt und muss vollendet werden. Da frag ich mich wo bitte die vollendete Wegnahme (Entfernung aus dem Einflussbereich des Eigentümers) oder die Zueignungsabsicht gegeben ist. Einfach nochmal den §242 I StGB lesen...

    Versuchsprüfung fällt nach § 242 II StGB ebenfalls aus, weil is nich

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