Aus Nazisteuergesetzen wurden die Steuergesetze der Bundesrepublik Deutschland ohne das sie durch den Filter des Art. 123 Grundgesetz geschickt wurden. So war das auf nationalsozialistischer Weltanschauung aufbauende Recht bis 1977 im vollen Wortlaut in den Finanzämtern und Finanzgerichten präsent. Grundrechte spielen in der Steuergesetzgebung sowie in der Finanzrechtsprechung kaum eine Rolle. Es interessiert einen Finanbeamten genausowenig wie einen Finanzrichter, ob seinem Tun und Lassen eventuell die Grundrechte des Bürgers entgegenstehen.
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