Das Europäische Parlament hat im Dezember 2011 die Richtlinie zum Recht auf Information im Strafverfahren verabschiedet. Als zweite Maßnahme des Fahrplans zur Schaffung einheitlicher Mindeststandards im Strafverfahrens wird hiermit ein EU-weit verpflichtende Informationsbrief (EU-Rechtebrief) geschaffen, der Verdächtige bei Ihrer Festnahme umfassend in ihrer Muttersprache über Ihre Rechte aufklärt.
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