LICHTGESCHWINDIGKEIT 375 KINDERPORNO im RECHTSSTAAT 6 mit Jörg Tauss und täglicher Kommentar zur Medienlage von dem Künstlergelehrten Dr. Dietmar Moews, aus Sicht der Piratenbewegung - live und ungeschnitten - muss auch immer die Werte der Primaten berücksichtigen: Offenheit, Transparenz, Freiheit, Piraterie und Rechtsstaatlichkeit, aus Globus mit Vorgarten Berlin Pankow, am Donnerstag, 27. Mai 2010, mit dradio.de, DLF, Bundeskanzlerin.de., Focus.de
Piratenthema hier: KINDERPORNO im RECHTSSTAAT 6 mit Jörg Tauss: Prozess um Kinderpornos, letzter Verhandlungstag im Karlsruher Landgericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-jährigen Angeklagten vor, zwischen Mai 2007 und Januar 2009 kinderpornografisches und jugendpornografisches Material beschafft, besessen und weitergegeben zu haben.
Focus.de schreibt heute, 15.15 Uhr: Im Prozess gegen den früheren SPD-Politiker Jörg Tauss wegen des mutmaßlichen Besitzes von Kinderpornografie hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert. Ferner solle Tauss 6000 Euro unter anderem an eine Hilfsorganisation für missbrauchte Jungen zahlen, verlangte die Anklage am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Karlsruhe. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass Tauss das bei ihm gefundene kinderpornografische Material zu privaten Zwecken genutzt habe und nicht für eine berufsbedingte Recherche.
Laut Anklage verschaffte sich der frühere Bundestagsabgeordnete zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen überwiegend kinderpornografische Bilder und Videos. Tauss hatte dies mit seiner Arbeit als Abgeordneter gerechtfertigt und angegeben, er habe Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornografie für seine politische Arbeit gewinnen wollen.
Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Schutzbehauptung. „Es war nicht so, dass Tauss als Robin Hood der Freiheitsrechte durch die Gegend ritt", sagte Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig. Die Bewährungsstrafe begründete sie damit, dass Tauss durch das öffentliche Verfahren „bereits erheblich betroffen" sei und sowohl sein Bundestagsmandat als auch seine Reputation verloren habe.
Die Verteidigung hat am Nachmittag auf Freispruch plädiert. Tauss habe als Bundestagsabgeordneter und speziell als medienpolitischer Sprecher der damaligen SPD-Fraktion, das Recht dazu, sich einschlägig zu informieren, ganz eigentlich die Pflicht. Ob Judikative, Exekutive oder eben die Legislative, müssen die Rollenträger professionelle einschlägige kenntnisse und Wissen haben. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.
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dietmarmoews 1 year ago