Die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht ist infolge der Föderalismusreform auf die Länder übergegangen. Niedersachsen nimmt mit der Verabschiedung des Niedersächsischen Heimgesetzes die neuen gesetzlichen Freiräume wahr und entwickelt das Heimrecht des Bundes weiter.
Ziel des Gesetzes ist, dem Wunsch der Menschen nach mehr Selbstverantwortung und Selbstbestimmung bei den Formen des gemeinschaftlichen Wohnens im Alter nachzukommen. Das geltende Heimrecht war unzureichend bei der Frage nach der Erprobung und Etablierung alternativer Wohn- und Betreuungsformen, die im Zuge des demographischen Wandels immer stärker an Bedeutung gewinnen. Insoweit enthält das Gesetz auch eine klare Differenzierung zwischen Heimen und ambulant betreuten Wohnformen. Gleichzeitig werden der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleistet und die Bürokratie in der Pflege abgebaut.
Mit diesem Gesetz schaffen wir ferner neue und zukunftsweisende Rahmenbedingungen für die in der Pflege tätigen Menschen, deren Leistungen wir anerkennen und würdigen.
Die wesentlichen Punkte:
- Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen
- Erprobung alternativer Wohnformen
- Bürokratieabbau
Link to this comment:
All Comments (0)