Uploaded by Ueberwachungsdruck on Jan 29, 2010
Wegen verbotener Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro gegen Call-Center und Auftraggeber der Anrufe verhängt. "Wir setzen mit diesen Bußgeldern ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tolerieren", sagte der Präsident der Wettbewerbsbehörde, Matthias Kurth. Es ist das erste Mal, dass die Netzagentur Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung ahndet.
In den vorliegenden Fällen stammten die Auftraggeber aus der Telekommunikations-, der Medien- und der Lotteriebranche. "Ich appelliere mit Nachdruck an alle Werbenden - Auftraggeber wie Call-Center - sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Ausflüchte lassen wir nicht gelten", sagte der Behördenchef.
Verbot seit einem halben Jahr
Seit dem 4. August vergangenen Jahres gelten in Deutschland Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeit. Doch hat dies schwarze Schafe der Branche bislang nicht davon abhalten können, Verbraucher per Telefon zu belästigen. Das Desinteresse einiger Unternehmen an dem Verbot unerlaubter Telefonwerbung sei nicht akzeptabel, kritisierte Kurth. Dabei arbeiten die Anrufer auch mit unterdrückten Rufnummern. Auch das ist bei Werbeanrufen gesetzlich verboten.
"Das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung ist nicht akzeptabel. Die Vorschriften zu telefonischen Werbeanrufen gelten ohne Ausnahme", sagte Kurth. Auch die Auftraggeber von Telefonwerbung könnten sich dabei nicht aus der Verantwortung stehlen. "Sie verhalten sich rechtswidrig, wenn sie telefonische Werbekampagnen durchführen lassen, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu verfügen", betonte Kurth.
Noch zahlreiche Verfahren anhängig
Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Den gegenwärtigen Bußgeldbescheiden waren langwierige Ermittlungsarbeiten vorausgegangen. Dabei profitierte die Behörde von den Hinweisen betroffener Verbraucher. "Von Juli bis Dezember 2009 gingen hier über 28.000 Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung ein. Zahlreiche Ermittlungen laufen noch", sagte Kurth.
Verbraucher sollen Verstöße melden
Die Verbraucher sind aufgerufen, Verstöße bei der Bundesnetzagentur zu melden. Wichtig seien Datum und Uhrzeit des Anrufs, Name des Anrufers sowie - wenn möglich - dessen Rufnummer. Zudem sollten der Name des auftraggebenden Unternehmens sowie der Grund des Anrufs angegeben werden können.
Für eine möglichst einfache Weitergabe solcher Informationen wurde auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur ein Formblatt eingerichtet [Formblatt der Bundesnetzagentur]. Belästigte Bürger könnten somit selbst zum Erfolg der Arbeit der Agentur beitragen, so Behördenpräsident Kurth.
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anfang negativ xD
ZwergSimon 8 months ago
Ordungswidrigkeiten sind seit 2007 nicht mehr zu ahnden...
Zweites Gesetz über Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich der Justiz, unter bundesgesetzblatt.de, Nr. 59. 2007, nachzulesen, Artikel 57.
Es wurde das Einführungsgesetz aufgehoben, und da dies zusammen mit dem Ordungswidrigkeitengesetz verabschiedet wurde, und darin wie bei anderen Einführungsgesetzen Geltungsbereiche definiert werden, keine Handungsbefugnis.
Außerdem:
Artk 120 + 139 Grundgesetz=Besatzungsrecht!
sternenschwaermer 1 year ago