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WDR Servicezeit - Abmahnen als Abzocke?

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Uploaded by on Jan 28, 2011

Es kann so leicht passieren. Sei es der Verein, der sich für den Kinderspielplatz einsetzt und ein lächelndes Kindergesicht auf seiner Internetseite zeigt, oder der Fensterbauer, der ein befreundetes Grafikunternehmen bittet, ihm eine Homepage zu erstellen. Oder die selbstständige Beraterin, die für ihre Homepage ein Baukastensystem im Netz kauft, inklusive der Nutzung einer Bildergalerie. Sie alle sind dafür verantwortlich, dass die Rechtenutzung der Bilder, die auf der Homepage erscheinen, abgeklärt ist. So ist das deutsche Urheberrecht. Und das genau wird derzeit Tausenden von Verbrauchern zum Verhängnis.


Lizenzketten: Oft nicht nachvollziehbar für den Verbraucher:

Oft aber wissen Verbraucher nicht, dass sie Bilder nutzen, ohne eine Lizenz dafür zu besitzen. Ein Beispiel: Eine Grafikagentur baut für Herrn XY eine Homepage und nimmt Bilder aus einem Katalog, für dessen Lizenzen sie selbst bezahlt hat. In diesem Katalog befinden sich zwei Bilder, deren Rechte ausgelaufen sind und die nun wieder bei der ursprünglichen Rechteinhaberin, der Firma ZZ, liegen. Die Firma ZZ beauftragt nun einen sogenannten Bildersuchdienst. Das sind Unternehmen wie die israelische Firma Picscout, die eine Software entwickelt haben, die aufgrund eines technischen „Fingerabdrucks" Bilder auf Homepages identifizieren kann. Mithilfe eines automatisierten Verfahrens wird eine Kopie des Bildes an den Nutzer geschickt, kombiniert mit einem Brief, in dem steht, dass es sich um eine ungerechtfertigte Nutzung handelt. Gleichzeitig wird eine Schadensersatzforderung gestellt. In diesem Fall geht der Brief an Herrn XY, der von alldem nichts wissen kann, aber reagieren muss.


Firma Getty Images: Legales Vorgehen -- Kritik von Kunden im Internet:

Vor diesem rechtlichen Hintergrund schreibt vor allem die Firma Getty Images seit etwa 2008 in großem Maße Schadensersatzforderungen, auch an Kunden, die bereits bezahlt haben, und auch an Menschen, die ein Bild im guten Glauben nutzen, es bereits bezahlt zu haben. Getty Images ist die größte Bildagentur der Welt, und das geschäftliche Vorgehen ist legal. Es stellt sich aber die Frage, ob die Höhe der verlangten Schadensersatzforderungen angemessen ist, und darauf richtet sich auch die Kritik. Im Internet gibt es unzählige Debatten und Blogs, in denen sich Anwender und Kunden über dieses Geschäftsvorgehen beschweren. Im Filmbeispiel wurden für die Nutzung eines Blumenfotos 1.200 Euro verlangt. Dass Firmen, die mit Bildern handeln, ein berechtigtes Interesse daran haben, dass die Lizenzen bezahlt werden, ist natürlich selbstverständlich.


Was tun, wenn ein „Abmahnbrief" kommt?:

Wenn Sie einen Brief erhalten, der mit einer solchen Schadensersatzforderung verbunden ist, brauchen Sie einen Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrecht, der auf die aktuelle Abmahnthematik spezialisiert ist.

- Suchen Sie im Internet nach „Abmahnung" plus „Firmenname".
- Wählen Sie einen Anwalt, der am besten schon in Abmahnangelegenheiten gegenüber der Firma, die an Sie Forderungen stellt, erfolgreich war - und sich auch in diesen Bereichen auskennt.
- Fragen Sie, ob es eine Pauschale gibt (120 € sind sehr günstig, auch üblich: Honorare zwischen 300-400 €).
- Die Thematik ist übrigens so aktuell, dass selbst die Verbraucherzentrale NRW derzeit (Stand: 01/2011) noch kein solches Angebot in ihrem Programm hat. Das soll es etwa ab März geben, allerdings nur für private Angelegenheiten und auch nur unter Hinzuziehen von externen Anwälten (gebührenpflichtig)..
- Man muss auf alle Fälle reagieren. Bei der Firma Getty Images zum Beispiel werden ignorierte Schadensersatzforderungen an eine Münchener Kanzlei weitergeleitet. Erhält man ein Schreiben dieser Anwälte, erhöht das die Forderung direkt um mehrere Hundert Euro.


Außergerichtlicher Vergleich -- Regelung der Schadensersatzforderungen:

Der Anwalt wird einen außergerichtlichen Vergleich suchen. Dazu setzt er ein Schreiben auf, das Ihre persönliche Nutzung und Situation schildert. Im Klartext: Es wird verhandelt, was zu zahlen ist. Hier ist die Lage, je nach Fall, offen. Laut unserer Nachfrage muss man mit der Hälfte der geforderten Schadensersatzsumme rechnen, das sind oft immer noch mehrere Hundert Euro. Eine gute Chance hat man, wenn man zum Beispiel nachweisen kann, dass man einen Vertrag mit einem Dritten geschlossen hat und tatsächlich „ohne es zu wissen" ein Bild genutzt hat, dessen Lizenzrechte man nicht bezahlt hat.


► Sendung: „Servicezeit" im WDR
► Ausgestrahlt: Am 13. Januar 2011
► Titel: „Abmahnen als Abzocke?"
► Alle Urheberrechte (©) gehören dem jeweiligen Produktionsunternehmen.

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All Comments (2)

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  • mit ein paar Mausklicks in den Ruin. So schnell rutscht man auch als nichts böses wollender Privatmensch in die Illegalität. Wird Zeit, dass die deutsche Justiz wirkliche Straftaten verfolgt als einen solchen S............ !

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