ZDF Beitrag zur Verhandlung eines AGG-Falles am 6.12.2011 beim Oberlandesgericht in Stuttgart. David G. wurde aufgrund seiner Hautfarbe bei einer Diskothekt in Reutlingen vom Türsteher abgewiesen und klagte mit Unterstützung des (Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung) vor Gericht wegen ethnischer Diskriminierung. Eine Diskriminierung wurde zunächst festgestellt jedoch keine Entschädigung zugestanden. Das Oberlandesgericht prüft nun den Sachverhalt.
typisch reutlingen
horthobbit 14 hours ago
was sagen die türsteher da schwarz man was ist an dem typ SCHWARZ
ichbins12341000 1 month ago
Richtig so, die zu verklagen. David ist ja nun für gewöhnlich wirklich nicht empfindlich, da müssen die ganz schon was hingelegt haben dass er so reagieren musste.
DrSchnulli 2 months ago