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Link zu Europa Folge 3: Wie arbeitet das Europäische Parlament?

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Uploaded by on Nov 18, 2008

Michael Link, Europaexperte der FDP im Deutschen Bundestag, erklärt in dieser Reihe europarelevante Themen und tritt verbreiteten Vorurteilen gegenüber der Europäischen Union entgegen. In dieser Folge besucht Michael Link das europäische Parlament in Straßburg.

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Top Comments

  • ich möchte nicht, dass mein Land von einer europäiscen Obrigkeit oder noch besser einer Weltregierung bevormundet wird. da bleib ich lieber alleine.

  • Was sollen die Menschen im Bundesland Hessen dann sagen. Schau Dir mal die hessische Landesverfassung an. Nur das Grundgesetz der Bundesrepublik mach eine Todesstarfe auch in Hessen unmöglich.

    Die Todestrafe ist in der EU geächtet und das wird auch so bleiben.

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All Comments (27)

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  • Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es darum, Interesse für die Europäische Union zu wecken. Ich denke da hilft es wenig, wenn Sie bestimmte Gesetze kritisieren und sich europafreie Bereich wünschen, und in die guten, leicht verständlichen Erklärungen parteipolitische Forderungen einbauen :( Aber die Idee an sich ist klasse!

  • Herr Link, das sind schöne Worte.

    Sie umschreiben die größte Geldvernichtungsmaschine des Kontinents!

  • Ok auf der einen Seite warum nicht mehr Mitspracherecht der EU auf der anderen Seiten - nein, wenn es ins alltägliche der Deutschen geht, hat die EU da nichts verloren, ein gewisses Maß an Eigenarten möchten wir denn doch wohl noch behalten.

  • Wenn mal genau hinhört, wird eines ganz klar:

    Das "Europäische Parlament" ist _KEIN_ Parlament. Es fahlt allein schon an der Gesetzgebungskompetenz !

    Außerdem ist - nach einem BVG-Urteil (!) - das Grundprinzip der gleichen Wahl in drasticher Weise verletzt. Das BVG sagt, daß das Stimmgewicht zwischen den einzelnen Wählern MAXIMAL um 50% abweichen. Im EP gibt es Abweichungen von über 1000% !

  • Moment mal !

    Die Verfassung soll die OBERSTE Rechtsnorm in der ganzen EU (merke: EU ungleich Europa) ein.

    Da steht zwar vorn, daß die EMK bindend sein soll, aber weiter hinten wird genau das wieder eingeschränkt, und zB. die Todesstrafe explizit erlaubt.

    Mit dem Lissabonner Vertrag wir dei Executive verfassungsgebendes Organ und kann praktisch alles durchsetzen was sie will - auch blutige Niederschlagung von Aufständen!

  • Der Grund ist klar: es soll ein faschistisches Regime (Faschismus = der Staat ist den Konzernen untergeordnet) gechaffen werden.

    Gute Zusammenfassungen gibts in Filmen wie "Freedom to Facism", "Endgame - global Enslavement", uvm.

  • FALSCH !

    Bundesrecht bricht Landesrecht - das GG (das übrigends keine richtige Verfassung ist) steht über den Landesverfassungen. Damit darf auch Hessen keine Todesstrafe verhängen.

    Anders mit der EU: hier stellt sich eine Organisation, die kein Staat ist, über die nationalen Verfassungen - EU-"Recht" bricht Nationalrecht, dh. dieses reine Executivrecht kann nationale Verfassungen aushebeln !

    Und genau dieses Regime will die Todesstrafe nun legalisieren.

    Das ist Verfassungsfeindlich !

  • An solchen Punkten sollte klar werden, daß es sich bei der EU um eine verfassungsfeindliche Organisation handelt.

  • Und im Kleingedruckten der Erläuterungen stehen die Ausnahmen: "Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet, wenn es erforderlich ist, einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen" und "Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr". Schon heute wird unsere Verfassung von einigen Politikern mit Füßen getreten, wie wird das dann erst bei derartig weit interpretierbaren Ausnahmen aussehen.

  • Ollowayne, sei mir nicht böse. Aber ich möchte keine Phantomdiskussion führen. Phantomdiskussion deshalb, weil die Todesstrafe undenkbar ist und auch mit dem Reformvertrag bleibt. Das ist ein felsenfester Fakt. Es gäbe andere Punkte, die in der Tat diskussionswürdig sind, aber nicht das. Weil - ich wiederhole mich - die Todesstrafe in D und in den meißten EU-Mitgliedsstaaten unmöglich ist und bleibt. Jetzt und in Zukunft - auch mit Reformvertrag.

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