Rede von Bodo Ramelow im Thüringer Landtag zum Thüringer Gefahrhundegesetz (16. Juni 2011)
Am 16. Juni hat der Thüringer Landtag das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren mehrheitlich beschlossen. Für DIE LNKE begründete der Fraktionsvorsitzende Bodo Ramelow die Kritik an dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Neben einzelnen Regelungsinhalten, die auch von der Fraktion DIE LINKE begrüßt werden, wie etwa die verpflichtende Haftpflichtversicherung oder die Kennzeichnungspflicht, enthält das Gesetz aber auch Vorgaben, die die Linksfraktion klar und deutlich ablehnt. Dazu gehören die so genannte „Rasseliste" sowie weitgehende Beschränkungen der Zucht und Haltung von aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestuften Hunden bis hin zu einem Kastrationszwang für die in der Rasseliste geführten Hunde sowie für die als gefährlich eingestuften Hunde. „Diese Regelungen haben nicht nur nahezu alle Sachverständigen in den parlamentarischen Beratungen als sachfremd und unangemessen zurückgewiesen. Wir halten es angesichts der zahlreichen fachlich fundierten Einwände für verfrüht, die Mehrheitsentscheidung im Landtag, die zudem erst durch Koalitionsdisziplin ermöglicht wurde, als den Abschluss der Debatte um sinnvolle gesetzliche Regelungen zu verstehen. Schließlich müssen sowohl Aspekte des Tierschutzes als auch Aspekte der Gefahrenabwehr berücksichtigt werden", so der Fraktionsvorsitzende Bodo Ramelow.
Ich hätte ihn ja lieber in Berlin ....
MrDarudin 5 months ago
Bodo bringt es auf den Punkt.
RogueSphereMedia 7 months ago