Assalamu alaikum wa Rahmatu Allah,
'Abdulláh Ibn 'Amr, Alláhs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, daß der Gesandte Alláhs, Alláhs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Zu den größten Sünden gehört, daß man seine Eltern verflucht!" Die Leute fragten: "O Gesandter Alláhs, und wie kommt es zustande, daß jemand seine Eltern verflucht?" Der Prophet erwiderte: "Indem jemand den Vater eines anderen beschimpft, worauf dieser die Beschimpfung bezüglich dessen Vater erwidert, aber auch indem jemand die Mutter eines anderen beschimpft, worauf dieser die Beschimpfung bezüglich dessen Mutter erwidert." (Bu) Demnach muß der Muslim sich bei Zorn und Streit so beherrschen, daß er seinem Gegner zu einer solchen Beschimpfung der Eltern keinen Anlaß gibt.
Im Islam wird den Kindern aufgetragen, im Diesseits ihren Eltern gegenüber gütig und freundlich zu sein, auch wenn sie keine Muslime sind. Allerdings sollten sie ihnen nicht gehorchen, wenn sie damit Alláh den Gehorsam verweigern würden.
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