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Polizei Berlin fragt Handydaten wegen Autobränden ab (RBB)

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Uploaded by on Jan 21, 2012

Polizei fragt Handydaten ab
Im Jahr 2009 gehen so viele Autos in Berlin in Flammen auf wie nie zuvor. Unbekannte stecken rund 400 Fahrzeuge in Brand. Nach einem der vielen Brandanschläge beantragen Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft eine groß angelegte Handyabfrage. Sie wollen wissen, wer an dem betreffenden Datum zwischen 3.45 und 5.00 am Tatort unterwegs war.
Die Polizei hat inzwischen bestätigt, dass sie 2009 für die Rigaer Straße im Friedrichshain Handydaten der vier Netzbetreiber angefordert hat. Das heißt: Jedes Handy, das benutzt wurde oder von einer Funkzelle in die nächste wanderte, kann seinem Besitzer zugeordnet werden. Die Ermittler können so Bewegungsprofile erstellen.

Anwohner in der Rigaer Straße reagieren erschreckt: Die Praxis bewegt sich in einer juristischen Grauzone. Das Bundesverfassungsgericht hatte die sogenannte Vorratsspeicherung von Handydaten 2010 für verfassungswidrig erklärt - weil sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Die Polizei beantragt also Daten, von denen gar nicht klar ist, ob die Netzbetreiber sie speichern dürfen.

Beitrag von Andreas Joehrens und Boris Hermel

(Quelle: RBB v. 20.01.2012, )

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Top Comments

  • Erst Kameras wegen Terroristen.Und jetzt Handyüberwachung wegen Brandstifter. Juhu ich hab mich noch nie so sicher gefühlt...

  • überwachungsstaat!!!

    wo is den jetzt die demokratie??

    die regierung schafft sich seine terroristen selbst

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All Comments (8)

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  • wie wäre es wenn ihr eure polizei mehr auf solche leute richtet und nicht auf jugendliche die kiffen und niemand etwas tun?

  • vor der hausnummer 99. Zufall!?

  • hier wurde ja nicht ein auto abgebrannt sondern hunderte. durch die inanspruchnahme der versicherungen und die dadurch steigenden beiträge, entsteht hier ein nicht unerheblicher schaden für die ganze gemeinschaft. abgesehen von den gefahren, die so ein fahrzeugbrand auch für häuser und personen haben kann. deswegen finde ich die abfrage von den handydaten durchaus erforderlich. insbesondere, weil die daten unverdächtiger nach der auswertung gelöscht werden. dar anordnende richter hatte recht.

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