01.07.2010 - Das Schuldrechtsanpassungsgesetz, mit dem der Interessenausgleich zwischen den Besitzern von Baulichkeiten und Anpflanzungen auf ehemals volkseigenen, heute privaten Grundstücken einerseits und den heutigen Eignern dieser Grundstücke andererseits geregelt werden soll, bietet insbesondere in der Frage der Übernahme von Abrisskosten noch keine ausreichende Rechtssicherheit. DIE LINKE legt daher den Entwurf für eine Gesetzesänderung vor, mit dem dieser Mangel behoben werden kann.
Es war ja schon in der Umbruchzeit, Anfang der 1990ziger Jahre offensichtlich, dass die Regelung, "Rückgabe vor Entschädigung" allen Ossis voll auf die Füße fallen musste. Die PDS hat schon damals ständig davor gewarnt und ist dafür verlacht, verleumdet und verhöhnt worden. Aufgrund dieser Regelung, ist der Osten systematisch deindustrialisiert worden und alle anderen ehemals volkseigenen Werte wurden privaten Taschen zugeschlagen. Selbst Kriegsverbrecher wurden damit rehabilitiert.
MrHerby1952 1 year ago
Gut, dass es Genossen gibt, die sich auch mit sowas auskennen ;-)
MarkusW1983 1 year ago