Die Bundesregierung hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht als für die Kriminalitätsbekämpfung notwendig verteidigt. Das Gesetz zur Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungen sei für die Verfolgung von Straftaten nötig, sagte der Regierungsbevollmächtigte Christoph Müller in Karlsruhe. Die Kläger sehen dagegen einen Angriff auf die Freiheitsrechte der Bürger.
Das Gericht hatte aus der Rekordzahl von knapp 35.000 Beschwerden von Bürgern und Politikern 65 ausgewählt, um exemplarisch zu prüfen, ob die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Regelung sieht vor, dass Telekom-Anbieter die Daten aller Telefon- und Internetverbindungen für ein halbes Jahr auf Vorrat speichern müssen. Polizei und Geheimdienste können damit feststellen, "wer, wann, wie lange, von wo aus, mit wem kommuniziert hat", wie der Verfassungsrichter Johannes Masing zur Einführung des Verfahrens sagte.
Der Regierungsbevollmächtigte Müller warnte in der mündlichen Verhandlung vor Einschränkungen bei der Vorratsdatenspeicherung, weil ansonsten digitale Straftaten womöglich "privilegiert" würden. Die Staatssekretärin Birgit Grundmann aus dem Bundesjustizministerium sagte, die Bundesregierung sehe dem Urteil "mit großem Interesse" entgegen, da sie mit der EU noch über die Speicherung von Fluggastdaten verhandeln müsse.
Der Klägerbevollmächtigte und FDP-Politiker Burkhard Hirsch bezeichnete die Vorratsdatenspeicherung als "elementaren Verstoß gegen das Recht, ohne Überwachung zu kommunizieren, solange man nicht in einen konkreten Verdacht geraten ist". Die vom Gericht bestellte Vertreterin des Chaos Computer Clubs (CCC), Constanze Kurz, wies darauf hin, dass mit den Verbindungsdaten sensible Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten. Die derzeit 110 Millionen Handys in Deutschland seien künftig bis auf wenige Meter genau ortbar und würden damit alle automatisch zu "Ortungswanzen".
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, vertrat die Auffassung, dass alle typischen Straftaten grundsätzlich ohne die Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden könnten.
Erwartet wurde in Karlsruhe, dass das Gericht die Vorratsdatenspeicherung allenfalls in engen Grenzen zulassen wird. Die Verfassungshüter hatten bereits in zwei einstweiligen Anordnungen die Datennutzung stark beschnitten. Seitdem dürfen Strafverfolger nur dann auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die mit anderen Mitteln kaum oder gar nicht aufgeklärt werden kann. Das Urteil wird im Frühjahr erwartet.
Hallo
Gefahr erkannt - Gefahr gebannt!
Du hast es mit 8:34 min auf den Punkt gebracht.
.....aber was kommt jetzt?
Es wird neu Gesetze geben! Man wird es dann Datenaufbewahrung nennen1
aquawerner 2 years ago
Ich bin für Datenspeicherung, damit ich abfragen kann, ob ein Mann ein Mörder oder Kindervergewaltiger ist.
Malakina1964 2 years ago
(fortsetzung). So könnte man dein video praktisch als werbung für die piratenpartei nehmen ;) Aber die vorratsdatenspeicherung ist auch mies, anhand der gesprächsthemen in Privatgesprächen schicken uns Firmen werbeemails.
Stollentroll32 2 years ago
Juhuu, yann tiersen im hintergrund ;) Aber wichtiges thema! Ich guck im moment wie man mich im internet finden kann und versuch das so einzurichten dass man nur das findet was man finden sollte. Aber das mit der ortung und gesprächsspeicherung etc. das wird schon sehr überwachungsstaatig. Aber hey, der denkt ja auch das wir alle terroristen sind und checkt unsere emails und unsere chatt gespräche und NUR ÜBERS INTERNET könnte man herausfinden wo max mustermans freundin ihre höschen kauft
Stollentroll32 2 years ago