Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gebietet dem Gesetzgeber, der vollziehenden Gewalt sowie der Rechtsprechung sich den Pflichten, die ihnen das Grundgesetz insbesondere mit den Grundrechten sowie grundrechtsgleichen Rechten seit dem 23. Mai 1949 zwingend auferlegt hat, bedingungslos zu unterwerfen.
Wer sich als Amtsträger diesem Verfassungsdiktat nicht unterwirft, hat als Verfassungsfeind zu gelten und ist seines Amtes zu entheben.
Man schaue sich dazu die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes an:
BVerfG, 2 BvR 337/08 vom 6.5.2008
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