10.06.2010 - Jens Petermann erklärt, dass es normalerweise das ureigene, verfassungsrechtlich garantierte Recht eines jeden Gerichts ist, die Geschäftsverteilung und die Besetzung der Spruchkammern in Wahrnehmung der richerlichen Unabhängikeit selbst zu regeln. Das ist ein Gebot der Gewaltenteilung.
@MarkusW1983 Na ja, es ist eben Ausdruck der bürgerlichen Demokratie, dass genau die, die das Grundgesetz verteidigen, von den Verfassungsschützern argwöhnisch beäugt und beobachtet werden. Perfide wird es dann, wenn hier einige besondere "Schlauköpfe" dann genau die Tatsache Bespitzelung durch das BVS als Argument vorschieben, dass DIE LINKE ja verfassungsfeindlich sei, weil sie ja beobachtet wird. Dümmer geht`s also immer.
MrHerby1952 1 year ago
Ich finde es bitter, dass wir, die Linke, den anderen Parteien immer unsere Verfassung erklären müssen, während wir von manch "bürgerlichem" Hansel noch nicht einmal zum demokratischen Spektrum gezählt werden.
MarkusW1983 1 year ago