ford focus zivilpolizei

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Uploaded by on Apr 10, 2008

meine neuste errungenschaft...

Category:

Autos & Vehicles

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  • Erst einmal, um mit dem Halbwissen auf zuräumen: Gelbes Signallicht darf unter Umständen verwendet werden. Zweitens : Mega-Peinlich, die Aktion mit dem Blaulicht. Vor allem mit so einem Billig-Teil, das bei keiner Behörde Verwendung findet.

  • @JimBeam1303 ist ja auch kein behördenfahrzeug ;)

  • @BigCar2n LOL ... dich muss man ja auch einfach misshandeln, wenn du so einen blödsinn von dir gibst. trink weniger, wie dein vorbild herr hasselhoff

  • Der Missbrauch von sondersignalle ist strafbar wenn dich die Polize damit erwischen kassieren die dir dding ein und du bekommst dafür nee anzeige wegen Verbotswidriges Anbringen eines blauen oder gelben Blinklichts: 10 €

    Missbräuchliche Verwendung von blauem oder gelbem Blinklicht: 20 €

    § 38 Abs. 2 StVO:

  • @4tiano bitte deutlich schreiben und...: wahnsinns neuigkeit ;)

Top Comments

  • man, das Blaulicht ist doch eh net zugelassen. Wieso kauft sich eigentlich jeder Hinz und Kunz so billigscheiße und macht einen auf Z-Streife ?

Video Responses

This video is a response to LED Flasher 12V
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All Comments (206)

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  • @KLX7000M jup...

  • @Piret223

    Besitz ist natürlich erlaubt, aber nicht die Benutzung so wie im Video, im Geltungsbereich der StVO,a lso im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs, eingeschaltet auf einem Fahrezug.

  • @KLX7000M nein...Besitz erlaubt. Freiverkäuflich diese Partylichter.

  • Gut billig-Blaulicht hin oder her, ich will mich auch nicht an den ganzen tollen Diskussionen von selbst ernannten "super-Juristen", die sich scheinbar soo gut auskennen beteiligen... Nur finde ich es nicht sehr schlau, so ein Video tagsüber mitten in der City zu drehen. Da hätte nur mal zufällig ne Streife vorbeikommen müssen, sieht oha Blaulicht aufm Dach, hält an, überprüft dich mal und schon haben sie dich am A****. Denn auch wenn das KFZ steht ist BL für Privatleute nicht erlaubt.

  • @Bendix41XX naja damit wir videos haben ;D

  • Ach ja... und noch evtl. einpaar Zivilrechtlicher Anzeigen, wenn sich ein Verkehrsteilnehmer, der Platz gemacht hat, z.B. seine Felge am Bordsteinrand beschädigt hat.

  • @4tiano

    Wenn du ein Blaullich im öffentlichen Straßenverkehr benutzt, dann bekommst du:

    1. eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs

    2. eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung

    3. eine Strafanzeige wegen Nötigung (andere Verkehrsteilnehmer machen ja dann Platz)

    4. 20€ wegen anbringen des Blaulichts

    5. das Fahrzeug wird stillgelegt wegen Veränderungen am Fahrzeug + Verlust des Versicherungsschutzes = 6.

    6. Fahren ohne ausreichendem Versicherungsschutz

  • @4tiano das Selbe, was ich zu JimBeam geschrieben habe, gillt auch für dich....

    Lasst doch einfach mal die Kommentare weg. Ihr seid bestimmt nicht besser :/

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