Geschwindigkeitsüberwachung durch Videoaufzeichnung

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Uploaded by on Mar 7, 2010

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgt derzeit bei deutschen Gerichten für Verwirrung. In einem Beschluss vom 11. August 2009 (Aktenzeichen 2 BvR 941/08) entschieden die Hüter der Verfassung über die Beschwerde eines Mannes, der sich gegen eine Geschwindigkeitsmessung per Videoüberwachung wehrte.
Bei dieser Methode wurden von einer Brücke aus zunächst einmal alle durchfahrenden Autos gefilmt, wobei Kennzeichen und Fahrer auf dem Video erkennbar waren. Erst später wurde die Geschwindigkeit der Fahrzeuge anhand des Videos festgestellt und die Temposünder wurden belangt.

Die Begründung des Beschwerdeführers: Die Aufnahme verstoße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, vom Bundesverfassungsgericht selbst im Jahre 1983 aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes im bekannten "Volkszählungsurteil" hergeleitet.

Dieses Recht besagt unter anderem, dass niemand von der staatlichen Gewalt ohne gesetzliche Grundlage gefilmt werden darf. Somit bedürfte es auch für eine pauschale Geschwindigkeitsmessung per Videokamera einer gesetzlichen Grundlage. Die Ordnungsbehörde aus Mecklenburg-Vorpommern sah diese Grundlage in einem Ministeriumserlass, doch die Verfassungsrichter entschieden, dass eine solche verwaltungsinterne Vorschrift nicht dem Gesetzesvorbehalt genügt und verwiesen den Fall zurück an das erstinstanzliche Amtsgericht Güstrow, von dem der Beschwerdeführer zuvor verurteilt wurde. Dieses muss nun entscheiden, ob eine andere gesetzliche Grundlage existiert, aufgrund der die Polizei die Videomessung hätte durchführen dürfen.

Findet es keine solche - wovon auszugehen ist - so durfte die Videomessung nicht durchgeführt werden und ist somit aller Wahrscheinlichkeit nach als Beweis vor Gericht nicht verwertbar. Und mangels anderer Beweise wird der Angeklagte im Ordnungswidrigkeitenverfahren freizusprechen sein.

Viele Gerichte, die ähnliche Fälle zu entscheiden haben, beziehen nun die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in ihre Rechtsprechung mit ein. Geschwindigkeitsmessungen per Video, die nach derselben Methode erfolgen, wie in dem Fall, über den das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, seien rechtswidrig und als Beweis nicht verwertbar
(z. B. OLG Oldenburg, Aktenzeichen Ss Bs 186/09). Die Folge: Freispruch für Verkehrssünder. Bußgelder mussten in diesen Fällen nicht gezahlt werden.

Im Fall, über den das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, filmten Kameras alle durchfahrenden Autos identifizierbar. Der Ordnungsbeamte stellte später anhand der Aufnahmen etwaige Geschwindigkeitsverstöße fest.

Es gibt jedoch auch Videomesssysteme, die nach einem anderen Prinzip arbeiten, nämlich mit einer Übersichtskamera, die zwar pauschal alle durchfahrenden Fahrzeuge filmt, die Kennzeichen und Fahrer sind aber auf diesem Bild aber nicht erkennbar. Erst wenn anhand der ersten Videobilder ein Geschwindigkeitsverstoß festgestellt wird, wird eine zweite Kamera zugeschaltet, auf der das Fahrzeug identifizierbar aufgenommen wird.

Der Unterschied dieser Videomesssysteme ist, dass bei letzteren vor der identifizierbaren Aufnahme bereits der Verdacht besteht, dass ein Autofahrer die Geschwindigkeit überschritten hat. Dieser Fall ist nach Ansicht vieler Amtsrichter legal, denn dafür gebe es Vorschriften in der Strafprozessordnung, die auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren gelten und die Videoaufnahmen erlauben. Einige Juristen haben jedoch Zweifel, ob diese Vorschriften bei der Verkehrsüberwachung anwendbar sind.

http://www.3sat.de/mediathek/frameless.php?url=/specials/rechtbrisant/140453/...

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All Comments (5)

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  • @Hartweizen1 und das bringt was?

  • @Hartweizen1

    Vielzuviel

  • Genau, deswegen sollte die Devise sein: Kein Fahrzeug mehr zulassen das mehr als 80 KmH fährt.

  • Geschwindigkeitsmessungen verhindern keine Unfälle, sondern provozieren Unfälle! Habe selbst schon 2 persönlich miterlebt und so manch einer wird das bestätigen können. Daß Geschwindigkeitsmessungen Unfälle vorbeugen würden ist eine reine Lüge der Betreiber und des Staates! Aber Lügen sind ja heutzutage in: AIDS; KLIMAWANDEL; SCHWEINGRIPPE; ZINSEN; GESCHWINDIGKEITSMESSUNGEN; MONDLANDUNG; OZONLOCH; 11.9.2001; 7.7.2005; OKLAMHOMA CITY; ERDBEBEN: UND UND UND.

  • Ähnliches wird auch in Amerika (zumindest in einem Bundesstaat) diskutiert...

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