3. Oktober 2011 Polizeigewalt vor dem Reichstag - dns2world

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Uploaded by on Oct 16, 2011

Am 3. Oktober 2011, zum „Tag der Deutschen Einheit" (Nationalfeiertag), fanden sich friedliche Menschen zu einen Menschenrecht- Gottesdienst vor dem Reichstag ein. Einige Zeit später kamen die ersten Polizisten, um Ihre Maßnahme durchzuführen.
Zitat des Polizisten:
„Wir wissen ja, dass Sie hier heute herkommen, konnten uns aber daraufhin nicht ausreichend vorbereiten. Wir hatten eine Anmeldung übers Internet gelesen, die an uns Adressiert wurde....."
Zitat Ende
Trotz nachfrage der friedlichen Menschen nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgte der Zugriff einer weiteren Polizeieinheit auf die friedlichen Menschen. Die Verhältnismäßigkeit des gewaltmäßigen Polizeieinsatzes war nicht gerechtfertigt.
Es erfolgten zwei unberechtigte Festnahmen wobei eine Person so heftig körperlich Misshandelt wurde, dass diese mittels Krankenwagen ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Polizisten wurden nicht verletzt. Die Polizei handelte nach ungültigen Gesetzen, denn mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht (2006) und dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht (2007) wurden etliche wichtige Gesetze aufgehoben.
Laut telefonischer Auskunft des Bundesministeriums für Justiz wurde das Versammlungsgesetz aus Ihrer Verantwortlichkeit entzogen und die Länder sind angehalten eine Gesetzesgrundlage dazu zu schaffen. In wieweit dieses umgesetzt wurde ist nicht bekannt. Auf eine schriftliche Anfrage erfolgte noch keine Rückantwort.

Im Falle. dass das Versammlungsgesetz noch seine Gültigkeit haben sollte, lege hier ein Verstoß seitens der Polizei für Ihre gewaltsame Vorgehensweise vor.
Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)
§ 13
(1) Die Polizei (§ 12) kann die Versammlung nur dann und unter Angabe des Grundes auflösen, wenn
1. der Veranstalter unter die Vorschriften des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 fällt, und im Falle der Nummer 4 das Verbot durch die zuständige Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist,
2. die Versammlung einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt oder unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer besteht,
3. der Leiter Personen, die Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne von § 2 Abs. 3 mit sich führen, nicht sofort ausschließt und für die Durchführung des Ausschlusses sorgt,
4. durch den Verlauf der Versammlung gegen Strafgesetze verstoßen wird, die ein Verbrechen oder von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zum Gegenstand haben, oder wenn in der Versammlung zu solchen Straftaten aufgefordert oder angereizt wird und der Leiter dies nicht unverzüglich unterbindet.
In den Fällen der Nummern 2 bis 4 ist die Auflösung nur zulässig, wenn andere polizeiliche Maßnahmen, insbesondere eine Unterbrechung, nicht ausreichen.
(2) Sobald eine Versammlung für aufgelöst erklärt ist, haben alle Teilnehmer sich sofort zu entfernen.
§ 17
Die §§ 14 bis 16 gelten nicht für Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten, gewöhnliche Leichenbegängnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste.

Die Polizisten sollten die Gesetze kennen und nicht nur Befehle befolgen.

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All Comments (16)

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  • A.C.A.B !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Was für ein Dummer Bulle .der redet was von Gesetzen ,Und diend Gaunern und Betrügen ,so ein AFFE ,sowas lieben die Politiker .Hitler seine besten Männern .

  • Man kann keine Revoultion anfangen ohne gegen irgendein Gesetz zu verstossen !!!!!!!!

  • @13Valiant Wie gesagt, das ist natürlich schwer wenn du auf einer Hauptverkehrstraße demonstrieren willst. Dazu mußt du der Polizei dann schon bescheid sagen damit sie die Mögliochkeit haben abzusichern. Ist das ganze aber ein öffentlicher Platz entfällt ja auch der Punkt mit dem absichern, allerdings ist es für viele trotzdem wichtig anzumelden. Am wichtigsten tatsächlich für Rechtsradikale weil die sonst direkt weggeknüppelt oder schlimmer werden.

  • Ach der Bullshit mit dem Art. 20GG.Der bezieht sich daruaf,wenn jmd versucht die freiheitl. demokr. Grundordg. zu beseitigen.Hier kommt es.Dazu gehört die Gewaltenteilung. Exik,Legisl und Judikative. Also ich habe in dem Video gesehen,wie die Exekutive die Gesetze der Legislative durchgestzt hat.Mehrere Unverbesserliche die egal, was der Polizist gesagt hat, nur Anti waren. Dann 2 Typen die sich der IDf widersetzt haben.Bringt die Beiden also vor die Judikative.Was war jetzt nicht in Ordnung?

  • Ach jetzt hab ich erst den Quatsch gelesen,von dem jenigen der das Video eingestellt hat.Nicht schlecht,dass du nur die Absätze aus dem VersG zittierst,die dir passen.Aber der Cop hat es ja für dumme erklrät.Also besser und länger hätte ichs nicht gekonnt und auch keinen Bock drauf gehabt.Eine Email an die Polizei ist keine Anmeldung.Hätte einer von den Diskutieraffen gesagt,ich bin der Anmelder,ich heiße so und so,Anzahl der Personen, Dauer usw. dann wäre das Thema gegessen.Ihr seid so dumm.

  • @RunningMittenwalde

    Das ist mir wirklich neu. Ich brauche eine Demo nicht anmelden. ah ha. Dann klär mich mal auf. Und wie du schon sagst, spielt es hier keine rolle, weil im befriedeten Bezirk grundsätzlich keine erlaubt ist.

  • @13Valiant Weißt du überhaupt was der Unterschied zwischen einer angemeldeten Demo und einer angemeldeten ist? Tatsächlich brauchst du eine Demo nicht anmelden, nur ist das schön praktischer wenn man bspw. auf der Straße des 17. Juni demonstrieren will. Und natürlich hat der gute Mann recht, im befrideten Bezirk sind die spielregeln schon strenger. Aber die Aussage "Irgendwann brauchen Sie die Polizei" ist leider traurig-lächerlich. 45 Minuten nach einer Schießerei trifft die Polizei ein...

  • bescheuertes Video

    

  • Unangemeldete Versammlung innerhalb der Bannmeile...Doppeltdämmlich...­.Das Versammlungsgesetz sagt ganz deutlich, wann es sich um eine Versammlung handelt. Ergo unangemeldete Versammlung, blödes Gelabber, keine Einsicht....Staat setzt Gesetz durch. Fertig.Und da gibt es tatsächtlich Leute die nach den Polizisten grabbschen. Und dann auch noch freidlich sein wollen. Einfach dumm. Tragt doch mal die Konsequenzen, wenn man sich schon widersetzt.

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