Zitate aus „Planfeststellungsabschnitt 1.1: Talquerung der Innenstadt mit Hauptbahnhof", Seiten 305--310:
4.4.3.3. Baubedingte Erschütterungen
Die angesprochenen Rammarbeiten werden zum Niederbringen der ca. 3.500 Ortbetonpfähle durchgeführt werden, die zur Gründung des Fernbahntrogbauwerkes und in Teilbereichen der Stadtbahn-Tunnelbauwerke erforderlich sind. Hier ist mit großräumigen Auswirkungen zu rechnen. Je Pfahl sind allein ca. 125 Schläge erforderlich, um diesen mittels eines Vortreibrohrs und eines sogenannten Freifallbären ins Erdreich zu treiben. Anschließend erfolgt erst die Ausrammung des Pfahlfußes, für die eine noch größere Rammenergie erforderlich ist. Die Rammarbeiten sollen jedoch ausschließlich während des Tagzeitraumes, d. h. zwischen 6:00 und 22:00 Uhr erfolgen. [...]
Nach den durchgeführten Berechnungen ergeben sich auf dieser Grundlage an nahezu allen betrachteten Stellen Immissionskonflikte vor allem aufgrund der Rammarbeiten, aber auch wegen des Schwerverkehrs auf der Baustraße C. Die prognostizierten Werte überschreiten die einschlägigen Anhaltswerte größtenteils erheblich, so dass zum einen mit Schäden an baulichen Anlagen, der Beeinträchtigung von betrieblichen Anlagen und vor allem auch mit einer enormen Belästigung der Anlieger zu rechnen ist. Damit müssen die prognostizierten Erschütterungseinwirkungen in weiten Bereichen als unzumutbar eingestuft werden. [...]
Weitere Schutzmaßnahmen als die im verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses genannten, insbesondere eine generelle Reduzierung der Bauzeit oder die generelle Festschreibung von erschütterungsärmeren Bauverfahren, war nicht möglich. Erstere sind für die Vorhabenträgerin (die Bahn AG -- Anm. d. Verf.) nur in beschränktem Maß zumutbar. Eine deutliche Verzögerung des Bauablaufs hätte so große Mehrkosten zur Folge, dass die Wirtschaftlichkeit des Projekts in Frage stünde. Zudem würde eine weitere Reduzierung der täglichen Rammdauer lediglich dazu führen, dass der Baustellenbetrieb sich insgesamt ausdehnen würde. Er hätte jedoch nicht zur Folge, dass die erschütterungsintensiven Arbeiten an sich eingeschränkt werden könnten. Ein genereller Verzicht auf Rammpfähle und der Einsatz von Bohrpfählen lässt sich hier wegen der Belange des Mineral- und Grundwasserschutzes nicht festschreiben.
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http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-eigene-strasse-fuer...
weitere Infos:
http://www.ja-zum-ausstieg.de/
http://www.kopfbahnhof-21.de
alles nur verwirrende Argumente und Fehlinformationen!
NEIN zum Ausstieg!!!!
morivTV 2 months ago
Ärgern kann man sich auch über Windräder, die wir ja auch bekommen werden
OHNE Volksentscheid
terraunited 3 months ago
hmm ... die »simpleshow« lässt grüßen ...
1meter87 3 months ago