Die von bildungsaction.de organisierte Demo vom 16.06.2009 in Giessen lief zunächst planmäßig vom Marktplatz zum Uni-Hauptgebäude, weiter rechts über die Bleichstraße, wieder rechts auf den Anlagenring. An der Kreuzung Berliner Platz gegen 12:30 kam es dann zu einer spontanen Sitzblockade.
Daraufhin sind Polizisten in die Demo eingedrungen und haben offenbar versucht, Organisatoren ausfindig zu machen, was wohl nicht ganz geklappt hat, der hat sich nämlich irgendwann mit seinem LKW aus dem Staub gemacht. Übrig blieben sitzende Demonstranten.
Die Demo war nur bis 13 Uhr genehmigt. Gegen 13 Uhr machte die Polizei Durchsagen per Lautsprecher. Was genau gesagt wurde, war nicht verständlich, hauptsächlich aufgrund der sofort einsetzenden Pfiffe, aber vermutlich handelte es sich um Massen-Platzverweise.
Gegen kurz nach 13 Uhr hat die Polizei dann schwarz gekleidete, gut gepanzerte und bewaffnete Verstärkung bekommen. Diese fing dann gleich an, mit ihren HD-Kameras alles zu filmen. Zur Strafverfolgung, sagte mir ein Polizist. Wenigstens ehrlich.
Kurz darauf fing die Polizei an, die verbliebenen Demonstranten einzukesseln. Einige wurden unter Pfiffen weggetragen.
Eine "Diskussion" mit einem Polizisten hatte ich angefangen mitzufilmen. Dieser hielt mir kurz darauf die Kamera zu, mit dem Hinweis, er habe ein Recht am eigenen Bild. Soso. Gilt wohl nur noch für Polizisten, dieses Recht am eigenen Bild. Aber die Polizei filmt munter alle noch so friedlichen Demos. Rein vorsorglich, weil ja Gewalttagen anzunehmen sind. "Wir haben dafür eine Rechtsgrundlage" erwiderte er.
Nun ja, wie es um die Verfassungsmäßigkeit diverser "Rechtsgrundlagen" bestellt ist, weiss man ja, wenn man die Urteile und anhängigen Verfahren am BVerfG der letzten Jahre beobachtet.
Gegen 14 Uhr war die Demonstration vollständig aufgelöst.
ich bekam da ne flasche an den kopf xD
XxLCMeisterHackerxX 1 year ago
Du weißt es offenbar nicht, wenn ich mal auf deine Videobeschreibung eingehen darf. Das Anfertigen von Filmaufnahmen durch die Polizei während Demonstrationen ist völlig legal und auch das HSOG ist durchaus verfassungsgemäß. Wer sich polizeilichen Anordnungen nicht fügt muss mit den Konsequenzen leben.
Nachtgestalt87 1 year ago