TEIL 2 v. 4 -DR. HC. JUR. WOLFGANG EBEL ZUR LAGE DES 2TEN DEUTSCHEN REICHES

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Uploaded by on Feb 6, 2011

1.)DEUTSCHLAND ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges KEIN souveräner Staat,sondern
militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte,vor allen Dingen ,als Hauptsiegermacht,der
Vereinigten Staaten von Amerika.Es wurde mit Wirkung zum 09.05.1945 beschlagnahmt (Artikel 1 des
SHAEF Gesetzes Nr.52 der U.S.A).Alle darin gesetzten Vorbehaltsrechte der Alliierten haben bis zum
heutigen age uneingeschränkte Gültigkeit.Dies haben die Alliierten im „Übereinkommen zur Regelung
bestimmter Fragen in bezug auf BERLIN vom 25.09.1990 nochmals bekräftigt!Dies also nach dem
sog.Einigungsvertrag vom 31.08.1990!Was in der eroberten Reichshauptstadt gilt,gilt auch im eroberten
Reich!
So heißt es im Punkt 6 der Präambel „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf
BERLIN .
„In der Erwägung,daß es notwendig ist,hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu
vereinbaren,welche die deutsche Souveränität in bezug auf Berlin nicht berühren ,..
und in Artikel 2 „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf BERLIN
„ Alle Rechte und Verpflichtungen,die durch gesetzgeberische,gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen
der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder
festgestellt worden sind,sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft,ohne Rücksicht
darauf,ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.
Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen
gesetzgeberischen,gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht
begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
und in Artikel 4 „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf BERLIN
Alle Urteile und Entscheidungen,die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben
eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremien vor Unwirksam werden der Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind,bleiben in jeder
Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten
und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.
2.)DEU SCHLAND hat bis heute keinen rechtsgültigen Friedensvertrag mit den Gegnern des II.
Weltkrieges geschlossen.Weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten,noch mit irgendeinem anderen
Staat.Wegen der Artikel 53 und 107 der UN -Charta befinden wir uns völkerrechtlich immer noch im
Kriegszustand.Im SHAEF-Gesetz Nr.3,veröffentlicht von der Militärregierung Deutschland
Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944,erkennen folgende
Staaten die U.S.A.als Oberbefehlshaber und Hauptsiegermacht des II.Weltkrieges und somit den
fortwährenden Kriegszustand an:
Australien,Belgien,Bolivien,Brasilien,Ka­nada,Chile,China,Kolumbien,Costa -Rica,Kuba,
schechoslowakei,Dänemark,Dominikanische Republik,Ecuador,Ägypten,Abessinien,Fran­kreich,
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland,Griechenland,Guatemala,Haiti,­Honduras,
Island,Indien,Iran,Irak,Liberia,Luxembur­g,Mexico,Niederlande,Neuseeland,Nicarag­u­a,Norwegen,
Panama,Peru,Philippinen,Polen,Salvador,S­audi Arabien,ürkei,Südafrikanische Union,UdSSR,
U.S.A.,Uruquay,Venezuela,Jugoslawien.bzw­.deren Rechtsnachfolger.Deutschland hat bis zum heutigen
age nur einen Waffenstillstand.

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  • I wish I could speak and understand German...I would like to know what he said...

  • @dbmdsv ... you have mail!

    

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  • @GERMANxEMPIRE Thanks friend...I'll check it out...

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