Wochen-Jingle: Artikel 5 GG - Meinungsfreiheit
Jährlich fast 14.000 Verurteilungen wegen Meinungsdelikten zeigen, wieviel wir von der "Meinungsfreiheit" der Demokraten wirklich zu halten haben. Alle Verurteilungen wegen der Paragraphen 86a, 90a und 130 sind Gesinnungsurteile, da durch diese "Straftatbestände" niemand zu schaden kommt, sondern lediglich eine Meinungsäußerung bestraft wird.
Fast 12 Jahre Haft für Horst Mahler, während Mörder und Kinderschänder meist mit einer viel geringeren Strafe zu rechnen haben, zeigen uns, dass in der BRD eben doch nicht jeder seine Meinung frei äußern darf.
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