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2 years ago
Shuhada (Martys) Of Islam-Look They Are Smiling In Death!
Allahu Akbar!!!
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ummalik03
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3 years ago
40 Hadithe
Sammlung religiös-moralischer Verhaltensmaßregeln für Muslime, die dem Propheten Mohammed zugeordnet wird [arab., „Rede, Bericht]
n. Hadith, Schri...
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ummalik03
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3 years ago
Dua Il -Istikhaara , ((Al Afasi))
Here is the Arabic of the du'aa:
اللهم إني أستخيرك بعلمك ، واستقدرك بقدرتك ، وأسألك من فضلك العظيم ، فإنك تقدر ولا أقدر ، وتعلم ولا أعلم ، وأنت عل...
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ummalik03
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About بسم الله الرحمن الرحيم
DER MÄRTYRER (Shahid)
Wer durch die Hände der ungläubigen Feinde des Islams (in Jihaad) oder durch jene, die gegen den Kalifen revoltieren oder durch Straßenräuber oder durch eine, von einem anderen Muslim verübte Ungerechtigkeit getötet wurde oder auf dem Schlachtfeld (des Jihaad) tot aufgefunden wurde, wird aus der Sicht der Shariat ein Shahid (Märtyrer) unter folgenden Umständen:
1. Der Tod darf nicht aufgrund einer verhängten Strafe (wie Rajm, Qisaas oder Todesurteil eines Qasis) eingetreten sein, so dass niemand Blutgeld fordern kann (z.B. ein Straßenräuber, der gekreuzigt wurde (siehe Qur'an 5:33), wird kein Shahid, da auch die Personen, die ihn gekreuzigt haben, nicht von den Verwandten des Getöteten für Blutgeld verantwortlich gemacht werden können, da sein Tod aufgrund eines gültigen Richterspruchs erfolgt ist).
2. Er darf nicht minderjährig, geisteskrank, noch in Janaabat oder als Frau in Haiz gewesen sein.
3. Er darf vom Zeitpunkt seiner Verwundung bis zu seinem Tod keinerlei Essen oder Trinken zu sich genommen, nicht geschlafen oder ausgiebig gesprochen und keinerlei medizinische Betreuung erfahren haben und weder mit Kaufen oder Verkaufen beschäftigt gewesen sein und nichts geerbt haben.
4. Vom Zeitpunkt seiner Verwundung bis zu seinem Tod darf kein Salaat Fardh für ihn geworden sein; ob er dieses Salaat verrichtet hat oder nicht, ist in diesem Fall nicht ausschlaggebend.
Wenn bei einer Person, die ungerechterweise getötet wurde (den Märtyrertod starb), diese Bedingungen nicht erfüllt werden, muss der Körper trotz der Tatsache, dass dieser Person alle Würden eines Shahid (in der nächsten Welt) zuteil werden, in Ghusl gewaschen und für die Beerdigung in der üblichen Weise vorbereitet werden.
Der Shahid hingegen bekommt kein Ghusl (nicht einmal das Blut wird von seinen Wunden gewaschen) und er muss in den Kleidern, in welchen er gestorben ist, begraben werden. Dann kann Janaasa Salaat (vor seiner Beerdigung) über ihm verrichtet werden (obwohl sein Körper nicht in der üblichen Weise für die Beerdigung vorbereitet wurde).
Eine Person, die durch Qisaas oder Hadd (durch den Richterspruch eines Qasi für ein begangenes Verbrechen) hingerichtet wurde, ist kein Shahid. Solch eine Person bekommt Ghusl und über ihrem Körper auch Janaasa Salaat verrichtet.
Ein Straßenräuber oder Rebell, der für seine Verbrechen hingerichtet wurde, bekommt Ghusl (und wird in der üblichen Weise für die Beerdigung vorbereitet), doch wird kein Janaasa Salaat über ihm verrichtet (das Verbrechen dieser Leute richtet sich gegen die Gesellschaft und die Bestrafung hierfür ist dementsprechend streng und von exemplarischer Bedeutung. Daher wird ihnen der Segen von Janaasa Salaat vorenthalten, obwohl sie als Muslime normalerweise darauf Anspruch hätten. Der Selbstmörder erhält ebenfalls Janaasa Salaat. Es ist jedoch zu empfehlen, dass die bedeutenden, gelehrten und frommen der Menschen dem Begräbnis fernbleiben um dadurch den anderen zu verdeutlichen, dass Selbstmord ein äußerst schweres Vergehen ist, welches sowohl Allah wie der Gesellschaft verhaßt ist).
DER MÄRTYRER (Shahid)
Wer durch die Hände der ungläubigen Feinde des Islams (in Jihaad) oder durch jene, die gegen den Kalifen revoltieren oder durch Straßenräuber oder durch eine, von einem anderen Muslim verübte Ungerechtigkeit getötet wurde...