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Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[6]):
Das Grundgesetz geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). [...]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches [...]
Kapituliert hat 1945 nur das Oberkommando der Wehrmacht, nicht aber das Deutsche Reich. Die BRD ist bis heute kein souveräner Staat. Es gibt ebenso wenig einen Friedensvertrag mit dem Alliierten. Auch führende Politiker, wie etwa Sigmar Gabriel gestehen dies ein, doch nur die wenigsten Menschen wollen das verstehen.
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Das Grundgesetz geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). [...]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches [...]
Kapituliert hat 1945 nur das Oberkommando der Wehrmacht, nicht aber das Deutsche Reich. Die BRD ist bis heute kein souveräner Staat. Es gibt ebenso wenig einen Friedensvertrag mit dem Alliierten. Auch führende Politiker, wie etwa Sigmar Gabriel gestehen dies ein, doch nur die wenigsten Menschen wollen das verstehen.
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Ein Heil aus dem Harz !
Danke für Ihre Freundschaft.
Grüße nach Deutschland !
Herzliche Grüße!
Weil ich meine persönliche Meinung repräsentiere? Weil ich sage, was Sache ist?
Du hast keine Ahnung, wer ich bin. Keine Ahnung, wie ich denke und was ich tue. Hauptsache mal ne kindische Beleidigung an den Kopf geworfen.
Das erinnert mich doch sehr an stumpfsinnige Linke ...
Was glaubst Du denn was mit:
"Aufrichtung eines binneneuropäischen Systems der Arbeitsleistung. Das war der einzige, letzte Weg."
gemeint ist?
Wie sollte das damals gehen ohne Krieg?
Ziel: Diskussion über Perspektiven der Überwindung des Kapitalismus.
88
Es blieb uns gar kein anderer Weg. Wir hatten bereits 7 Millionen Erwerbslose! Wenn der Hunger aber dann allmählich 10 oder 20 Millionen erfaßt, beginnt sich die Vernunft zu verirren.
Dann regiert nicht mehr der Verstand, sondern die Leidenschaft. Dann ziehen die Massen auf die Straßen, zerschlagen den Staat, und das Deutsche Reich wäre zugrunde gegangen.
Es mußte also ein letzter Ausweg versucht werden, aus unserer Not herauszukommen.
Und das war nur die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik: Aufrichtung eines binneneuropäischen Systems der Arbeitsleistung. Das war der einzige, letzte Weg."
Adolf Hitler (30.5.1942)