@buehlerama die steingung gilt nur für das richtige ehebrechen .also wenn eine verheiratete person mit jemand anderes geschlechtsverkehr treibt.
und nicht wenn man sich pafürmiert oder sowas,auch wenn diese sünden nach dem islam so schlimm wie das ehebrechen sind,trotzdem wird man dafür nicht ges...
@buehlerama die steingung gilt nur für das richtige ehebrechen .also wenn eine verheiratete person mit jemand anderes geschlechtsverkehr treibt.
und nicht wenn man sich pafürmiert oder sowas,auch wenn diese sünden nach dem islam so schlimm wie das ehebrechen sind,trotzdem wird man dafür nicht ges...