Die Todesstrafe ist zwar in der derzeitigen EU abgeschafft werden, widerspricht aber nicht EU-Recht, wenn beispielsweise Spanien, bei Kriegs- oder Kriegsgefahr die Todesstrafe einführen wollte.
Aufruhr u. Aufstand können Gründe für den Schießbefehl sein!
ich bin jetzt demokratievideo, das video ist vom vorigen Jahr