kleine Spitzfindigkeit von meiner Seite, bei min 2:21begründen Sie die Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit den "besonderen Umständen" aus "§ 281 II Abs. 2", richtig hätte es jedoch heißen müssen "§ 281 II 2. Alt.".
Ja, Sie haben recht, eigentlich hätte es auch heißen müssen "Sehr geehrter Hr. Prof. Dr. Hassemer" ;-)
Hallo Hr. Hassemer,
kleine Spitzfindigkeit von meiner Seite, bei min 2:21begründen Sie die Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit den "besonderen Umständen" aus "§ 281 II Abs. 2", richtig hätte es jedoch heißen müssen "§ 281 II 2. Alt.".
Ja, Sie haben recht, eigentlich hätte es auch heißen müssen "Sehr geehrter Hr. Prof. Dr. Hassemer" ;-)
applecom1de 1 year ago