ja... also, das Gerät steht ja schlieslich zum -äh- Empfang bereit und unterliegt damit der allgemeinen GEZ-Gebührenpflicht. Das Bemalen des Bildschirmes ändert an diesem Tatbestand ebenso wenig etwas wie die nicht prüfbare Behauptung es sei keine Empfangseinheit mehr vorhanden.
Nur weil die Dame mittlerweile -äh- unabgesprochen verblichen ist ergibt sich ja hier kein anderer -äh- Rechtssachverhalt. ...
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ja... also, das Gerät steht ja schlieslich zum -äh- Empfang bereit und unterliegt damit der allgemeinen GEZ-Gebührenpflicht. Das Bemalen des Bildschirmes ändert an diesem Tatbestand ebenso wenig etwas wie die nicht prüfbare Behauptung es sei keine Empfangseinheit mehr vorhanden.
Nur weil die Dame mittlerweile -äh- unabgesprochen verblichen ist ergibt sich ja hier kein anderer -äh- Rechtssachverhalt. ...
... oder doch? :]
mene9999 4 months ago
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mene9999 4 months ago