Added: 3 years ago
From: ffrastatt
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All Comments (95)

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  • nun einzige deutsche hier

  • huhu echt gute qualität

  • leute bei einer alarmfahrt sei es TAG ODER NACHT !!! hat das Mehrklanghorn an zu sein dies ist für die kameraden im Fahrzeug unverantwortungslos!!! meine ganze fam. is in der FF und mein vater is seit 25jahren Maschienist und fahrt TAG ODER NACHT immer mit Mehrklanghorn !!!!

  • @Andreas59100 Also du kehrst verantworungslos in unverantwortungslos um.... was soll das jetzt bedeuten?

  • @Andreas59100: dann hat dein Vater leider nach 25 Jahren immer noch keine Ahnung was der Unterschied zwischen Sonderrechten nach §35 StVO und sog. "Wegerechten" nach §38 StVO bedeutet und er dieses gefährliche Halbwissen sogar ungeprüft weitergibt... :-(.

    ffrastatt hat Recht, wer die StVO durchliest, stimmt uns zu.

  • Naja mit den Gesetzen habt ihr zwar recht, aber rein theoretisch brauche ich auf der Autobahn in diesem Fall kein Sonder- und Wegerecht, da ihr mit eurem LF ja eh langsamer seit und auch nicht an der Weiterfahrt gehindert werden.

    Ist aber natürlich jedem , sein Bier.

    Wenn dann ein Unfall nur mit Blaulicht an passier, seit ihr natürlich dran.

  • @flove1991: ich bin auch (fast) immer mit blaulicht und horn als maschinist bei einem unfall dran. denn wenn ich einen unfall baue, verstoße ich gegen den §1 der StVO, den kann ich NIEMALS und auch nicht mit blaulicht und horn außer kraft setzen...

  • Weit und breit keiner auf der Strasse aber das Horn plärrt?!? So sind unsere DE Nachbarn. Für die "Schaupoldis" hier: Lt. STVO heisst es Blaulicht ODER Folgetonhorn!! Mir is es leider schon passiert dass die Sicherung für das Blaulicht geflogen is. So hatte ich nur mehr das Horn. Komisch aber bin auch zum EO gekommen.

  • Wegerecht bedeutet, dass dem Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern sofort freie Bahn zu verschaffen ist. Die Inanspruchnahme des Wegerechts muss durch Blaulicht und Martinhorn angezeigt werden. In Österreich reicht m.W. Blaulicht alleine aus.

    Wenn die Feuerwehr unterwegs zu einem Notfall ist, sind in jedem Fall Blaulicht und Horn gerechtfertigt. Wenn das Horn auf geraden Überlandstrecken ohne Kreuzungen ausgeschaltet ist, mag dies noch angehen. Welche Rechte will man da in Anspruch nehmen?

  • Sonderrechte bedeutet doch, dass der Fahrer des Fahrzeuges von der Einhaltung von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit ist. Dazu braucht das Fahrzeug noch nicht einmal Blaulicht. Ich denke an Straßenreinigungsfahrzeuge, die verkehrt durch eine Einbahnstraße fahren dürfen. Die Fahrzeuge haben keine Vorfahrt und ihre Fahrer haben sich auch ansonsten an die Straßenverkehrsordnung zu halten, zum Beispiel Vorfahrt gewähren. An Geschwindigkeitsbeschränkungen sind sie auch gebunden.

  • ich finde das irgendwie deprimieren: horn an, vollgas... und die anderen ziehen noch an einem vorbei...:-D

  • paragraph 35 der STVO bei eingeschaltenem blauen Blinklicht hat man Sonderrechte

    paragraph 38 der STVO bei eingeschaltenem blauen Blinklicht und Martinshorn hat man Wegerechte

    das immer beides an sein muss ist vollkommener Unsinn

    ich bin selber bei der Feuerwehr und da wird einem mit Sicherheit der Unterschied zwischen Sonderrecht und Wegerecht erklärt

    also wer denkt das die Feuerwehr bei Einsatz ständig Martinshorn eingeschaltet haben muss ist ein völliger Dummschwätzer

  • Solche Diskussionen sind super...die bringen viele Kommentare ;-)

    super Video *****

  • Oh Gott jetzt geht schonwieder die elende Diskussion über mir oder mit ohne Tröte los. Das ist doch unglaublich. Jeder weiß es besser als der Maschi und als der Schreiber unter ihm sowieso. Wenn ich unbedingt über sowas diskutieren müsst dann macht das doch in nem Chatraum oder Forum.

  • Die StVO ist deutschlandweit einheitig, also in BW ned anders als in B.

    Und da steht meines Wissens nix drin das man es benutzen muss, nur man hat halt nicht die Rechte die man mit hat wenn man ohne fährt. Möchte man diese Rechte in Anspruch nehmen muss mans also anmachen.

    vgl post von

    rlpinfoMediengruppe

  • iht mit eurer STVO die beamten machen alles richtig!! Waenn Autos in der Naäe sind warnen sie,;;!!

  • Die machen das schon richitg. Auch in BaWü ist es in der STVO vorgeschrieben, immer und überall mit Martinshorn und Blaulicht zu fahren.

  • Nö, es ist nirgends vorgeschrieben. Okay, vll. durch eine Dienstanweisung, aber weder durch ein Gesetz, noch durch eine Verordnung. Allerdings ergibt sich aus der sogenannten Rechtsfolge ein unmittelbarer Zusammenhang. Die Norm (StVO) sieht eine Inanspruchnahme des Rechts (freie Bahn) nur unter Zuhilfenahme eines anderen Rechts (Akkustisches Sondersignal, 55 (3) StVZO) vor.

  • es gibt ekeien wegerechte in keiner verordnung!!! zumindest net in nrw!!!, in bayern is ja alles anders das is ja ausland

  • Nur weil es nicht mit Namen drin steht, heißt es nicht, dass es die nicht gibt.

    §35 sind die Sonderrechte, §38 die Wegerechte.

    NUR, wenn du mit Martinshorn und Blaulicht fährst, sind die Verkehrsteilnehmer dazu berechtigt, dir Platz zu machen.

    Und da theoretisch immer so eine Situation entstehen kann, bleibt das Horn an, ansonsten hast du nur Sonderrechte.

  • Abgesehen dass man Martinhorn noch immer ohne Verbindungs-S schreibt, sind die Verkehrsteilnehmer nicht nur dazu berechtigt, sondern dazu verpflichtet.

    Und Sonderrechte hat die Feuerwehr auch ohne Horn und Blaulicht, denn Sonderrechte, wenn auch sehr begrenzt, hat schon jeder Müllwagen.

  • Doch, den Begriff "Wegerecht" kennt die jeweilige Landesbauordnung. Zum Beispiel wenn es deinem Nachbarn nur möglich ist über dein Grundstück zu seinem Haus zu kommen, wird regelmäßig ein dauerhaftes Wegerecht nach BGB im Grundbuch vermerkt.

  • Ist auch in der StVO so verankert...

  • @ Timmy86a, 1KARLOTTO2

    Es ist im deutschen Feuerwehrgesetz so festgelegt, dass ein Feuerwehrfahrzeug sobald es in die Auffahrt einer BAB einfährt, das Folgetonhorn einschaltet und solange eingeschaltet lassen muss, bis die Unfallstelle o.Ä. erreicht ist.

  • bin ich froh das wir in österreich nicht so ein scheiß gesetz haben, aufgrunddessen wir mit hearndl / horn durchfahren müssten. wär ma viel zu peinlich wenn ich auf der autobahn wo kein stau ist oder in der stadt wo weit u breit ka auto is mit dauerhorn fahrn würde

  • fast jeder hat das martinshorns nicht dauerhaft bei derartigen einsätzen eingeschaltet, weil es halt auf dauer auf die ohren geht...jo aba so stehts halt im gesetz..ob man diese jetzt genau so befolgt soll jedem maschinisten /fahrzeugführer selbst überlassen sein

  • so, ich bin zwar kein anwalt aber ich absolviere gerade meinen grundlehrgang und bin über die rechtlichen dinge aufgeklärt... =)

  • natürlich hat die feuerwehr wegerechte...sie ist teilweise von der stvo befreit. allerdings darf sie diese nur verwendet, wenn sie diese 1. mit blaulicht UND martinshorn kenntlich macht und 2. menschen oder bedeutende sachwerte in gefahr sind. so und die sonderrechte hat jeder feuerwehrangehörige nach der alarmierung, nur da er sie nur unzureichend für die andern verkehrsteilnehmer kenntlich machen kann, darf man nur mit geringfügig erhöhter geschwindigkeit fahren (~10km/h)

  • es gibt keien wege rechte im deutschen gesetzt es gibt nur sonderrechte, während einer einsatzfahr ist es keine vorschrift das einsatzhorn eingeschaltet zu lassen, das wäre nämlich lähmbelässtigung, das horn dienst ,, nur dazu dem ,,störendem verker´´ zu sagen ,,macht platz´´ , den was bringt es wenn ich 20km auf der autobahn fahre weit und breit kein fz, das dies im gesetzt steht is unvorstellbar. meine Quelle: eine anwältin is und ich mit diesem gesetz befast

  • deine anwältin sollte nochmal studieren gehen und du dir genau überlegen was du hier schreibst, du widersprichst dir nämlich schon gleich im ersten satz selbst!!!!

  • Das steht in der StVo und nicht in der FwdV!

    Ausserdem ist der MA auch Schuld wenn er einene Unfall mit Martinshorn baut.!

    Und ganz ehrlich, auf der BAB ohne Rückstau mit Horn zu fahren ist auch übertriben...

  • scheisse oder so??

    1. warum penlich?!?

    2. MUSS man sondersignale auf der ganzen einsatzfahrt anhabn und

    3 auf der autobahn erst recht

  • @ tt001if Alos hast dus nicht kapiert eig musss man die Sirene die ganze fahrt anlassen das hat nichts mit peinlich zutun holkopf

  • Laut Feuerwehrdienstvorschrift hatt das Mehrklanghorn (Martinshorn) wärend der gesamten Einsatzfahrt an zu bleiben

    der Maschinist kann es aber ausschalten auf EIGENE!!! verantwortung wenn er dan ohne martinshorn ein unfall baut z.B. ist er dran schuld da er das horn nicht an hatte

  • In welcher Feuerwehrdienstvorschrift soll dass denn stehen ?

  • also im Staat Bayern in der Dienstvorschrift 1

    soll ich noch paragraph und absatz nennen?????

  • nöö, brauchst du nicht. finde nur, auf einer autobahn, ohne quer- und gegenverkehr, wo alles an einem vorbeifährt (ohne sosi) - braucht man ja nicht dauerton haben. ansonsten ist deine aussage ja richtig. trotzdem allzeit gute fahrt und gesunde heimkehr.

  • so muss sich ein ordentliches horn anhören!=)

  • Hmmm...

    Sonderrechte mit Privat-PKW??

    Wie willste die einem Richter nach einen Crash erklären?

    Hoffe das es nicht mal dazu kommt.

  • @ffrastatt: Wo liegt Dein Problem??? Ich fahre auch garnicht mit Sonderrechten in den Einsatz, habe ich mich eventuell falsch ausgedrückt, sorry!! Eine sichere Einsatzfahrt wird mit Wegerechten gefahren, und die gibt es nur mit Martinshorn und Blaulicht!!! Und bei der Fahrt ins Feuerwehrhaus würde ich persönlich mit dem privat PKw kein Sonderrecht in Anspruch nehmen, obwohl ich es dürfte!!

  • wie darfst du Sonderrechte mit deinem Privat Pkw ind Anspruch nehmen??????????

  • Klugscheisser!!! Wenn man keine Ahnung hat dann lieber ruhig sein!!! Wenn man in Einsatz fährt hat das Martinshorn eingeschalten zu sein, sonst keine Sonderrechte!! Blaulicht allein ist nur ein Warnsignal, änlich wie ein Warnblinker!! Und selbst mit Blaulicht und Martinshorn muss ich als Fahrer vorsichtig und verantwortungsbewußt fahren!!!!

  • wenn man keine Ahnung hat sollte man vor dem Schreiben erst einen Blick in die StVO machen. Die Inanspruchnahme der Sonderrechte ist nicht an das Blaulicht und Horn gebunden. Wenn Sie den Unterschied zwischen Sonder- und Wegerecht nicht kennen, würden besser Sie ruhig sein.

  • junge...jepisammler hat recht!

    sonderrechte: ein feuerwehrman hat ab dem zeitpunkt, wo er alamiert wird laut der StVO sonderrechte. da diese aber ned gezeigt werden können sollte man trotzdem der StVO angepasst fahren, schilder sind erlaubt. im einsatz kannst du dies nun durch martinshorn und blaulicht zeigen. wenn des ganz korrekt sagen willst kommt des wegrecht dann dazu. aber trotzdem hat beides imemr an zu sein. sonst keine sonderrechte

  • Comment removed

  • @ffrastatt naja eigentlich schon....man muss seine Sonderrechte ja auch kenntlichmachen und da reichen 14 tonnen und ein rotes auto nunmal nicht aus...

  • @DEL1122: quatsch... ich hab auch im privat-pkw auf dem weg ins gerätehaus sonderrechte. wegerechte habe ich allerdings nur mit horn und blaulicht. wenn ich keine wegerechte in anspruch nehmen will, also z.b. auf der autobahn auf der anfahrt (rechte spur, ohne stau) oder auf einer leeren vorfahrtsstrasse fahre, dann benötige ich auch kein horn. erst wenn ich andere auffordere, sofort freie bahn zu schaffen, dann benötige ich beides.

  • @grisu711 Oke dann möchte ich doch gerne wissen ob deine Sonderrechte auch von der Polizei anerkannt sind...., die können garnicht sehen warum du es eilig hast, die werden dich anhalten und erstmal fragen warum grade DU so wichtig bist um diese Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Ein "ich bin bei der Feuerwehr" reicht da heute nämlich nicht mehr..dann wird in der Zeit halt ein anderer Funktionsträger die Position übernehmen. Oder Blitzen, glaube kaum das die Gemeinde/Stadt sich vor dich stellt

  • @DEL1122: klar werden die Sonderrechte von der Polizei anerkannt. Steht schließlich in der StVO §35. Ich sag denen, ich habe einen Einsatz (schon mit Erfolg selbst erlebt). Zu den Sonderrechten gehört auch z.B. Parken im Park-/Halteverbot)

    Das Problem mit den Sonderrechten hast Du aber schon erkannt, ich KANN diese mit meinem Privat-PKW nicht kenntlich machen.

    Deshalb immer schön vorsichtig fahren, auch wenn ich laut Gesetz Sonderrechte habe...

    Außerdem gilt immer der §1StVO!

  • @ffrastatt Da gebe ich dir vollkommen recht aber so was lernt man einmal im Jahr in der Fahrer belehrung wo alle dranteilnehmen sollten auch die die nicht fahren.

  • @ffrastatt danke danke und nochmals danke endlich einer der auf meiner wellenlöänge läuft

  • @ffrastatt genau! :D

  • @jepisammler12

    ich wll ja net klugscheissern, aber sonderrechte hat man ohne Martinshorn auch, allerdings keine Wegerecht!!!!

    Ansonsten stimme ich dir voll und ganz zu. Ich machs auch immerbeides an auch nachts, weil man ist als Maschinist eh immer angeschissen bei nem Unfall.

  • @jepisammler12 Es ist umgekehrt, das Martinshorn dient zum Warnen, das Blaulicht gibt die Sonderrechte.

  • @GermanFreeMusic immer noch falsch.

    Das Blaulicht selber ist ein Warnzeichen, kein Sonderzeichen, und hat rechtlich nur zusammen mit dem Folgetonhorn eine Bedeutung, nämlich: Alle anderen Verkehrsteilnehmer haben unverzüglich freie Bahn zu schaffen!

    Sonderrechte sind an keinerlei Zeichen gebunden, oder musst du Blaulicht anhaben um im Halteverbot zu parken? ;-)

  • @jepisammler12 splche deppen wie dich gibs leider oft, weil ihr pber sonderrechts scheisse labert, obwohl ihr garnichts wisst! ihr versucht die einsätzkräfte so gut wie es geht runter zu machen, dabei reskieren sie ihr eigenes leben um zu helfen, abschaum was ihr seid!!

  • Und der Feuerwehler der Nachts das Martinshorn aus macht um keinen zu wecken...der sollte keine Einsatzfahrten mehr machen dürfen!!! Den er ist für alle Kameraden im Fahrzeug verantwortlich und verpflichtet mit Martinshorn zu fahren!!! Und wen interessiert es ob jemand wach wird....die drehen sich um und schlafen weiter...wir fahren für Stunden in den Einsatz.......

  • Selten so einen Quatsch gelesen. Wo, bitte schön, steht in der Straßenverkehrsordnung, dass ich als Fahrer eines Fahrzeuges zu jeder Tages- und Nachtzeit das Mehrtonfolgehorn einschalten muss? Nirgends. Blaulicht und Mehrtonfolgehorn ist nur zu verenden, wenn ich das Wegerecht in Anspruch nehmen will. Wenn ich schön vorsichtig und verantwortungsbewusst fahre, kann dies auch ohne Horn erfolgen.

  • @ffrastatt laut den Verischerungsrechtlichen Vorschriften des Bayrischen Feuerwehr Verbandes ist zumindest in Bayern bei JEDER Alarmfahrt das Horn einzuschalten!

  • @lugggim ohne "Horn" ist es nunmal keine Alarmfahrt... Ich versteh net warum hier gestritten wird, in DEUTSCHLAND (und nicht nur in Bayern oder sonst wo) ist ganz klar geregelt wann welche Rechte in Anspruch genommen werden dürfen! Die Fahrt zum Gerätehaus erleichtern uns die unkenntlichen Sonderrechte, welche uns Geschwindigkeitsüberschreitung­en und Verkehrsweisungen in gewissem Grad überschreiten lässt.

  • @lugggim Ab dem Gerätehaus gelten im Feuerwehrfahrzeug MIT Blaulicht und Signalhorn die Wegerechte, die auch nur unter diesem Aspekt genutzt werden dürfen und uns erlaubt weitere Vorschriften nicht beachten zu müssen....

    Beachtet werden sollte bei alldem, dass bei 90% der Fälle bei dem es zu einem Unfall kommt immer der Fahrer des Einsatzfahrzeuges mindestens eine deftige Mitschuld zugewiesen bekam... Also nich einfach "Blaulicht an und ich bin der, der alles darf!"

  • @ffrastatt höhö DU aber versicherungstechnisch wäre ist eine Arschkrate wenn alle so denken wie du :D aber gut sieht man ja an gewissen unfällen wenn man Martinshorn auslässt :D

  • oder vielleicht doch, weil nach deutschem gesetz und der StVO ohne martinshorn und blaulicht die sonderrechte ned gelten. es muss immer beides an sein und die kammeraden, die nachts des martinshorn aus machen, die machens euch zuliebe, weil ihr schläft um euch ned zu wecken!!

  • Ein Blick in die StVO genügt, nach deutschem Recht gelten die Sonderrechte unabhängig vom Blaulicht und Horn. Blaulicht und Horn werden nur benötigt, wenn das Wegerecht in Anspruch genommen wird.

  • eure ganze diskussion ist sinnlos wenn ein unfall passsiert und die fuk fragt war blaulicht und horn eingeschaltet und wenn nein warum nicht war es keine DRINGENDE einsatzfahrt!!!

  • Wie kann man sich nur so widerspenstig gegen Argumente wehren ? Wie der Inhaber des Videos dir bereits jetzt mehrmals gesagt hat, ist das Sonderrecht NICHT an Blaulicht & Martinshorn gebunden. Deswegen hast du auch definitiv mit deinem Privat-PKW Sonderrechte auf der Fahrt zum Gerätehaus. Wir müssen nix zahlen wenn wir dabei geblitzt werden, das ist schon oft so gewesen und nicht wegzudiskutieren ! Bitte informiere dich genau über den Unterschied vom Sonderrecht zum Wegerecht !

  • falsch!

    lies dir mal die gesetze durch!

    auf dem weg zum gerätehaus hast du keine sonderrechte!

    du darfst noch nicht mal den warnblinker anmachen!

  • Um das Thema abzuschließen:

    Amtsgericht Soltau Az. 9LS21Js20055/89a-11/90

    Alarmgrund: schwerer VU, Person eingeklemmt

    Tatbestand: fahrlässige Tötung eines Fußgängers

    Urteil: 2500,-DM Geldstrafe wegen fahrlässigen Tötung.

    Begründung: Sonderrechte durften beansprucht werden, aber nur ohne Gefährdung anderer.

    --> Sonderrechte durften beansprucht werden ohne Gefährdung anderer! Gibts jetzt immer noch jemand der es einfach nicht begreifen will ?

  • ist ja schön und gut chef aber da in deinem tollen bericht steht nirgends dass es erlaubt ist mit dem privat auto sosi`s einzusetzen das darf man nähmlich NICHT!

  • Darum gehts doch gar nicht !?

    Es geht nur um Sonderrechte, nicht um eine Sondersignalanlage....ich muss dir langsam wirklich unterstellen dass du nicht lesen kannst....

  • also so wie ich weiter unten gelesen habe schon

    da steht sonderrechte.. is bei mir wie sonderSIGNALE

    und darunter fällt warnblinker was verboten ist

  • Dir ist schon klar dass Sonderrechte nichts mit Sondersignalen zu tun haben, oder ? Des ist doch nicht böse gemeint, aber bitte informier dich doch vorher was einzelne Begriffe bedeuten bevor du irgendein Blödsinn schreibst...der nächste ließt des dann und glaubt dann genauso an evtl. falsche Tatsachen...

  • ich weiss schon bescheid nur wie gesagt bei mir ist das alles so das selbe weil is mir scheiss egal ob ich beim einsatz jez signale oder rechte sage^^

    ich kenne den unterschied... sonderrechte/wegerechte sind die rechte die man hat wenn es um die leben von zivilisten geht, welche allerdings nur gültig sind mit blauem blinklicht und martin-horn...

    und sonder signale sind wie schon genannt blinklicht blaulicht WARNBLINKER und martin-horn/e-horn usw...

    und ich meinte ja auch den warnblinker

  • Jetzt noch dazu sagen, dass Sonderrechte unabhängig von Blaulicht & Horn sind und dann passts ;-)

  • =P

    wenn wir uns auf wegerechte einigen können okay xD

  • und weil die leitstelle sagt mal vllt das man mit sonder rechten fahren soll das macht man sowie so wenn eile geboten wird zu brenden eig immer ^^

  • Weil es auf einer Schnellstarße oder auf einer Autobahn das horn immer an sein muss

  • Comment removed

  • @ColoSon:

    Weils vielleicht ne Einsatzfahrt ist du Ochse!

  • ich frag mich wofür er die ganze zeit die sirene an hat ...

  • Also ich finde es garnicht schlecht zu filmen. Noch besser wären meiner Meinung nach onboard Kammeras. Dann könnte man bei streitigkeiten (z.b. unfall ect) diese videos nehmen...und lernen kann man davon auch.

    MkG

  • ich mag ja die leute die ständig klugscheissen, das mit dem filmen is doch nicht schlimm tut keinem weh oder. und nur zum vorbeugen dumme kommentare auf meines sind unnütz

  • Super Qualität - geradezu ungesehen! Bitte mehr davon!

    VG und allzeit gute Fahrt!

  • naja, das da jeder macht was er will ich echt ned so toll.

    er wirds doch aber wahrscheinlich ned bös gemeint haben oder?^^

  • die ff rastatt?

  • Wenn sich die Pa-Träger (Atemschutz),frtig Ausgerüstet haben,bleibt nicht grossartig zu tuin.Da kann man doch filmen...oder nicht ?

  • @ servernews: was hast du denn für ein problem?? o.O feuerwehrleute sind da um menschenleben zu retten und das tun sie im einsatz auch! was sie in ihrer freizeit tun hat dich doch nicht zu intressieren!!

  • nagut, ich weiss nicht wie des in anderen feuerwehren ist, aber hier im stadgebiet von münchen ist alkohol während übungen und auf einsätzen sowieso tabu. wenn jemand betrunken auf nen einsatz mitfährt wird er ausgeschlossen.

    und bei unseren 80 mann in der abteilung sind bei jeder übung um die 40 leut da, die anderen sind alle passive mitglieder, die uns mit spenden unterstützen.

    und unsre zusammenarbeit mit den andern rettungs und hilfsdiensten klappt auch hervorragend... o.O

  • Überleg dir erstmal was du redest. Es ist ziemlich gefährlich wie du hier alle über einen Kamm scherst. Und nach deinem gerede hier scheinst mir eher DU der Wichtigtuer zu sein. "Leitende Position in Rettungsdienst" ..... LOL ..... laut deinem Profil bist du 19!!!! Was willst DU denn leiten? Und bei der Feuerwehr warst du auch schon!? Soso... und MEGA die Einsatzerfahrung gesammelt. Bist schon mit 12 eingetreten oder? Mannohmann..... echt nicht.....

  • wie heisten di feuerwehr

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