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All Comments (41)

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  • gäfgn darf nicht mehr aus dem gefängnis rauskommmen das ist fakt ! jakob wird ja auch nie mehr leben können ! in solchen fällen wie diesen muss ich sagen wär ich für die todesstrafe !

    

  • @ringtown951 also in welchen fällen sollen wir alle um der gerechtigkeit willen morden?

  • @digedag999 in schweren delikten wie kindermord,massenmord oder mehrfache vergewaltigungsdelikten!

  • Ich könnte kotzen, dass die dann auch alle noch Bücher schreiben und versuchen damit Geld zu machen. NERV!!!!!

  • Großer Respekt an Herrn Daschner, ohne Einschränkungen!

  • Ich stehe auf Daschner's Seite - der Täter hätte NIE zugegeben das er das Kind ermordet (und weiß Gott was noch mit ihm gemacht hat - solche Spuren kann man abwaschen...) und hätte die ganze Zeit vom großen Unbekannten geredet. Die Leiche wäre nie gefunden worden und dieser Kerl wäre heute noch nicht gefunden worden.

  • der fall scheint etwas kompliziert zu sein. deshalb muss einmal ein hochbegabter ran, also ich am besten. den penner zu foltern war schlichtweg unnötig. denn wenn der bengel noch gelebt hätte, dann hätte der idiot (gäfgen) ja gesagt wo der bengel ist. warum? weil er dann nur wegen räuberischer erpressung und nicht wegen mord... verstehste?

  • @grenzdebiler1

    Setzen,6!Mit diesem Kommentar hast Du den Ball in den Zaun geschossen.Als "hochbegabter" solltest Du in solch einem Fall nämlich wissen,dass er wegen erpresserischen Menschenraubs verurteilt worden wäre und nicht wegen räuberischer Erpressung.Er wollte doch das Geld von den Eltern erpressen und nicht von dem Jungen.Das ist das für erpresserischen Menschenraub typische Dreieicksverhälnis.

  • @houskeeper naja schon, aber eben nicht wegen mord. das ist ja der große unterschied

  • @grenzdebiler1

    Deine Message ist klar.Aber wenn Du Dich so weit aus dem Fenster lehnst (Stichwort: Hochbegabter),solltest Du auch auf absolute Richtigkeit achten.Vor allem bei solchen Dingen,die intellektuell anspruchsvoll sind.

  • Ganz klar NEIN!Wer dem Daschner dafür einen Orden verleihen will,für den hab ich kein Verständnis.Wenn man es machen will,dann dafür,dass er sich quasi "geopfert" hat.Er wusste,dass er Unrecht tut,aber es sollte alles ans Tageslicht kommen und er wollte damit letztlich auch alle Konsequenzen tragen.Dafür Hut ab.Für sein begangenes Unrecht nicht,auch wenn es menschlich nachvollziehbar war.Dafür hatte das Gericht aber auch Verständnis und seine Strafe ist so gering wie nur möglich ausgefallen.

  • Das Ende ist echt rührend..mir kamen die Tränen in die Augen ! :(

  • Ganz ehrlich dieses (mir tut die Ausdrucksweise Leid) Dreckschwein dieses Monster hats nicht anders verdient ich muss Edelmanu da einfach zustimmen Gäfgen hat ein elfjährigen Jungen ermordet ich war damals 10 jahre alt. Und deswegen muss ich auch dem Anwalt von Daschner recht geben was wäre gewesen wenn Jakob noch gelebt hätte und gefunden worden wäre

  • Tut mir leid Jungs, aber ich bin auch voll auf Herrn Daschners Seite ... hätte auch so gehandelt - war nur Pech, dass ers vermerkt hat in der Akte ;)

  • Menschlich ist Daschners Handeln zwar nachvollziehbar, aber Folter ist in jedem Fall indiskutabel. Vor allen Dingen, wie will man denn ggf. eine Grenze ziehen, wann Folter erlaubt ist und wann nicht?

    Emotionen dürfen hier nicht die Oberhand gewinnen.

  • @XSchreiAusDerMengeX Danke. Das ist ein differentierte Sichtweise.

    Sonst können wir die Demokrat. + Menschenrechte wie Türkei, China und Co. an das Militär bzw. Staatsgewaltmissbrauch bzw. Gewaltverherrlichung verkaufen alias Tyrannei und Despotismus.

  • Herr Daschner hat alles getan um den Jungen zu retten er hat richtig gehandelt!! Gäffgen hatte nichts anderes verdient !! Gott segne und beschütze Jacob von Metzler und seine leid geprüfte Familie

  • Herr Daschner Sie können Stolz auf sich sein !!! von mir grösste Hochachtung...

  • Ein Buch und eine Gäfgen-Stiftung für Opfer von Gewalt??? Für so eine Unverschämtheit sollte Gäfgen nochmal verurteilt werden.

  • Der Anwalt von Gäfgen: "..... das ist nicht irgendwie pillepalle, Kindergeburtstag"....

    So ein Clown.

  • @hossini

    Art 104 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz

    "Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden"

  • @Fuchsfisch und das ist auch gut so!

  • @Fuchsfisch Klar. Da es im Grundgesetz steht, wird es schon stimmen...... NOT

    Es muss ganz klar eine Ausnahmeregelung geben, dass in solchen Fällen die Rettung eines Opfers im Vordergrund steht und der (nachweisliche) Täter jegliche Rechte verliert.

    Wir sind mittlerweile schon überzivilisiert und haben den Blick für das Wesentliche verloren.

  • @hossini

    Und wodurch soll das nachgewiesen werden? Doch nicht hoffentlich durch die Polizei - nachgewiesen ist da nichts - nicht einmal im laschen juristischen Sinn.

    Das Grundgesetz ist bindend! Und wenn du sowas forderst scheinst eher du den Blick für das wesentliche verloren zu haben.

  • @hossini

    Das Urteil ist übrigens ein Kompromiss. Ich kann Daschner verstehen aber der Anwalt von Gäfgen hat absolut recht.

  • @4durdentyler Klar hat der Anwalt recht. Ich kenne die Rechtslage. Und genau damit habe ich in diesem Fall ein Problem: Der Rechtslage. Wir müssen nicht in das Mittelalter zurück, aber das ist einfach nur fehlgeleitet, dem Gäfgen Rechte einzugestehen.

  • @hossini

    Genau dann gehst du aber ins Mittelalter zurück, wo man halt das Geständnis unter "peinlicher Befragung" halt erwirkt wurde - ist ja kein Problem oder? Die Polizei wird schon wissen wer schuldig ist. Wie gesagt, obwohl nicht unverständlich, muss sich die Judikatur klar gegen die Maßnahmen von Daschner stellen. Die Maßnahmen (geringes Strafmaß und Versetzung) ist etwas womit beide Seiten leben können.

  • @hossini Wir haben nicht nur diesen Blick verloren!!! Wir treiben unseren rechtlichen Schabernack mit den Opfern. Bei uns steht erst einmal "der Täter" im Blickpunkt und nicht das Opfer, die 1. Frage ist, wie helfen wir dem Täter, warum ist er so geworden, davon lebt eine ganze Industrie von angeblichen "Weltverbessereren"! Pfui Teufel!!! Ekelhaft!!! Und glaube mir, ich weiß, wovon ich spreche!!!

  • @hossini Unzivilisiert ist Staatsgewalt bzw. Ausnutzung derer ohne vernünftig verbindliche Regeln.

    1 der Grundsätze der Demokratie.

    Siehe suttgart 21, Genpolitik & andere Volkswidrigkeiten.

    Das Problem ist die Nichteinhaltung der demokrat. Prinzipien und auch die sehr mangelhafte Kenntniss der Demokratischen Grundlagen und theoretischen Schriften darüber. Also letztlich die geistige profunde Auseinandersetzung mit dem Thema. Auch in den Volkschulen. Für selbstbewusste + gesunde mündige Bürger

  • @hossini wenn der junge kein bankierssohn gewesen wäre, hätte der die folterdrohung nie gemacht, und das der polizeichef nicht härter bestraft wurde liegt an gleichem

  • @hossini das meint man bis zu dem zeitpunkt, an dem man selber als vermeintlicher terrorist oä "alle rechte verliert". unschuld schützt vor strafverfolgung nicht

  • @Fuchsfisch

    Schön. Trotzdem passiert das, wahrscheinlich öfter als es ans Licht kommt. Man kann auch gerne dagegen sein und dagegen kämpfen. Aber wenn sich ausgerechnet Gäfgen zum Vorkämpfer der Folteropfer macht, erweist er diesen einen Bärendienst. Denn mit ihm hat nun mal kaum jemand Mitleid. Und wenn er tatsächlich Reue empfände, verstünde er auch, warum.

    Wenn er Folteropfern wirklich helfen wollte, sollte er vielleicht andere Folteropfer unterstützen und selbst ganz klein mit Hut.

  • @Fuchsfisch Artikel 1 GG: Die würde des Menschen ist unantastbar. Wenn das Arbeitsamt aber will das du mit deinen händen die Scheiße aus einem Dixie Klo schaufelst wirst du es tun müssen!

  • @tonyclown Genau so ist es, dein Kommentar spricht mir aus der Seele!! :-)

    Daumen oben!!

  • @hossini Das ist sicher kein sehr passender Ausdruck.

    Aber Dein Ausdruck ist auch sehr unpassend.

    Folter von Staats wegen widerspricht jeglichen demokrat. Prinzipien.

    Ansonsten können Sie mal DE und die Türkei oder China vergleichen. Wäre sehr empfohlen.

    Die Konsequenz von einem Fall hät bekanntlich sehr starke Nachahmerwirkung.

    Was das heisst ist Ihnen bestimmt bewusst.

    Gantanamo ist das Bsp. der totalen Wahnwitzigkeit auf diesem Gebiet. International geächtet. Schaden für Ruf der USa

  • @hossini Aber Kinder ermorden und dann sich auf das Grundgesetz berufen und nicht den Ort der Geisel oder Leiche preisgeben ist pillepalle und Kindergeburtstag!!

    Der Gäfken Anwalt hat wirklich ein Ei am wandern, und das sind Juristen die solche Sprüche loslassen in Angesicht solch einer kaltblütigen Tat (beschämend wie das Urteil!)

    Das ist kein Clown sondern ein Vollidiot!!

  • Der Herr Daschner ist ein Held!

  • Es gibt nichts Schöneres als die jungfräuliche Kommentarleiste eines frisch hochgeladenen Kindermordvideos noch ohne die sich überschlagenden "Prügelt-Ihn-tot-", "Vergast-die-Bestie-" und "Übergebt-ihn-dem-Lynchmob-Kom­mentare".

    Wie frischgefallener Schnee noch ohne die unvermeidlichen Fußspuren darin.

  • @Kommentarissimus

    die eigene meinung und aussagefreiheit ist wichtig auch wenn man sich manchmal unpassend artikuliert

  • @Kommentarissimus sehr schön gesagt :)

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