Added: 4 years ago
From: webinformationat
Views: 69,814
Sort by time | Sort by thread (beta)

Link to this comment:

Share to:

All Comments (317)

Sign In or Sign Up now to post a comment!
  • Comment removed

  • also laut "EU-Charta"

    "darf niemand zum Tode verurteilt oder hingerichtet werden"

    AUSSER "in Kriegszeiten oder bei drohender Kriegsgefahr oder im Falle des Aufruhrs oder des Aufstandes" und, "schlimmer noch, der EU-Rat kann die notwendigen Beschlüsse fassen um effiziente Einsätze des Militärs zu ermöglichen"

    -- wäre schön, das mit Links und Angabe von § belegen zu können !

  • @wda013 §52 1 sieht derartig auslegbar aus - zumindest in der fassung von 2000

    "Jede Einschränkung der Ausübung der ... Rechte und Freiheiten muss

    gesetzlich vorgesehen sein und den Wesensgehalt dieser Rechte ... achten. Unter Wahrung

    des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürfen Einschränkungen nur vorgenommen werden, wenn sie

    notwendig sind ..." auch wenn ich teile weggelassen hab ändert das kaum etwas an der auslegbarkeit europarl.europa.eu/charter/pdf­/text_de.pdf

  • @majstealth

    @ DANKE ! --  LG aus Wien

  • @wda013 Seufz. Leute, bitte, kommt doch mal in der Jetztzeit an! Ihr zitiert ständig aus veralteten Fassungen. Die Todesstrafe ist abgeschafft, ohne irgendwelche Ausnahmen.

  • @Tenkton

    > Die Todesstrafe ist abgeschafft, ohne irgendwelche Ausnahmen.

    ersuche um Belege

  • @wda013 Gerne. 13.Zusatzprotokoll EMRK.

  • Die USA foltern Menschen in aller Welt ganz legal warum sollte nicht durch einen juristischen Winkelzug die Todesstrafe bei Aufständen in Europa wieder eingeführt werden.....

  • @kantwater666

    ABSOLUT perfekt, in einem Satz alles ausgedrückt!! Bravo!

  • Der Lissaboner Vertrag ist ein diktatorisches Ermächtigungsgesetz zur Zerstörung Europas

  • Ich finde es sehr erschreckend. Der Deutsche Staat kann die Todesstrafe beschließen / ausführen.

    Sicherlich für mich und für die Mehrheit der deutschen Bevölkerung ein absoluter Wahnsinn.

  • @Ingo89ful Und auch Dich kann ich beruhigen: die Todesstrafe kann nicht wieder eingeführt werden.

  • @Tenkton Aber er sagt doch das "dies nicht gilt in Kriegszeiten oder bei drohender Kriegsgefahr".

    Oder hab ich da etwas missverstanden? Wäre gut wenn ich darauf eine Antwort bekommen könnte.

  • @Ingo89ful No problem!:) Er bezieht sich auf das 6.Zusatzprotokoll zur EMRK. Was er übersieht (ob absichtlich oder unabsichtlich, das darfst Du selbst entscheiden, grins!), ist, dass diese veraltet ist. Es gibt inzwischen das 13.Zusatzprotokoll, und in dem gibt es diese Ausnahmen nicht mehr. Letztendlich ist das alles aber eh irrelevant. Denn auch wenn die EMRK diese Ausnahmen noch gestatten würde: unser Grundgesetz tut das nicht. Also: keine Todesstrafe in der BRD, gar nie nicht!!!:)

  • @Tenkton Ich danke dir für diese ausführliche Antwort.

  • @Ingo89ful Ich freue mich immer, wenn ich Licht in dieses Mittelalter der Desinformation bringen kann!:) Schönes und beruhigtes Wochenende dann noch!:)

  • @Tenkton Dir auch ;-)

  • @Tenkton ... also, soweit ich weiß bricht EU Recht Bundesrecht ... wenn es also in den EU-Verträgen stehen würde, hätte die BRD da nichts mitzuentscheiden.

  • @feuerwassergeist Und diese Behauptung ist erstens falsch, weil die Charta das eben NICHT zulässt, und zweitens, weil selbst, wenn sie es zulassen würde, das GG dies immer noch verbieten würde.

    Und auch hier die Frage: da Du mir PNs geschickt hast, sollen wir die Diskussion hier weiterführen, oder privat? In letzterem Fall können sich eventuell interessierte Leser dann direkt an uns wenden, wenn sie wissen wollen, wie's weitergeht. Deine Entscheidung.

  • @feuerwassergeist Darüber, ob EU-Recht das GG brechen kann, müssten wir uns unterhalten, wenn die EU vorhätte, die Todesstrafe wieder einzuführen, die Mitgliedstaaten also verpflichtet werden sollten, sie wieder einzuführen. Das ist aber hier nicht der Fall, und darum geht es in der Diskussion hier auch gar nicht. Hier wird behauptet, die BRD könne die Todesstrafe verhängen, weil die Charta das in bestimmten Fällen zulässt.

  • SCHEIß auf die grundrechte diesen Verdammten Hurensohn in Norwegen gehört vor einem LIvestream Hingerichtet. So etwas und ich sage bewusst etwas, weil so etwas es nicht VERDIENT hat als gleichwertig bzw als MENSCH angesehen zu werden, hat keinerlei berrechtigung hat hier zu leben ein Jammer das die todesstrafe abgeschafft wurde.

  • @NuezThePriest

    "Viele die leben, verdienen den Tod. Und manche die sterben, verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben, Frodo? Dann sei auch nicht so rasch mit deinem Todesurteil bei der Hand."

    Die Todesstrafe ist barbarisch. Und das auch noch im Fernsehen zu zeigen, ist einfach nur abstoßend.

    Schau dir doch mal ein paar Videos an:

    watch?v=jsde9_6XFlw&feature=re­lated

    Toll Sache?!

    watch?v=dJHFKlHaHxY

    Noch ein bisschen deutsche Geschichte nebenbei, was man nicht in der Schule lernt ;D

  • Also um jetzt mal ruhe in den laden zu bekommen, der Tag an dem auch nur ein mensch in Europa "strafrechtlich" hingerichtet wird, waere der tag wo menschen anfangen wuerden zu zweifeln ob der staat denn wirklich im recht ist, ganz sicher. Wie Che Guevara gesagt hat, "Glaubt an die Menschheit", denn wenn die allgemeine situation vor eines eigenen augen schlecht und unterdrückend ausschaut dann wird jeder mensch für liberation aufstehen. Keine angst, wir sind die realitaet, Jeder hat eine grenze.

  • @noprofitmaximierung : Recht hast du....zum Teil....Wenn die Menschen in Europa aufwachen und merken was da geht ist von Brüssel aus schon alles in trockenen Tüchern...Der der Protestiert wird unsschädlich gemacht durch Hand von Soldaten denen mit dem Tod gedroht wird wenn sie das nicht machen...Da kannste schreien bis der Bund kommt

  • @noprofitmaximierung

    > Jeder hat eine grenze.

    ja, das hat aber das "dritte reich" nicht verhindert. Und verhindert nicht dass wir uns (in EU langsam und sicher, die U$A ein Stückchen voraus und schneller) wieder ziemlich in die selbe Richtung entwickeln.

    OK: Keine Angst, aber WIDERSTAND ist angesagt.

  • Der Sachverhalt? Die Grundrechtecharta der EU - also unser Grundgesetz in Gemeinschaftspolitiken - ist mit dem Lissabon-Vertrag rechtsverbindlich geworden. Also ist es so, wie Schachtschneider darlegte.

  • @raxtennisvideo Nein, es ist nicht so, wie Schachtschneider sagt. Der Vertrag von Lissabon ermöglicht NICHT die Wiedereinführung der Todesstrafe, sondern er verhindert sie in Ländern, in denen die Verfassung die Wiedereinführung erlauben würde.

  • Wie hat sich dieser Sachverhalt jetzt eigentlich weiter entwickelt...?

  • Naja, ein bisschen hat das Volk auch noch mitzusprechen.

  • @WasGibtsLeute

    Der Witz war gut!

  • @foxfoobar

    Naja, so schlimmt ist es noch nicht. Immerhin gehen die bei uns schon für Geringeres auf die Straße. Welches europäische Land nimmt einfach so die Todesstrafe hin? Aber wenn - an dem Tag war's das dann für uns. Dann kann man nur mehr in den Untergrund gehen und einen Guerillakrieg führen.

  • @WasGibtsLeute

    Ja, so schlimm ist es wirklich NOCH nicht, aber wenn ich da an den Paragrafen 202c denke, denn haben die vor kurzem erst angewandt bezüglich der PS3-Hacks. Und wenn wir einen Paragrafen hätten, der die Bundeswehr im Inneren zulassen würde, dann würden sie den auch anwenden. Es heist zwar immer "das sanfte deutsche Gemüt", nur, die meisten DE-Politiker sind nicht sanft sonder Geisteskrank! Mal abwarten, was da noch so auf uns zukommt...

  • @foxfoobar

    Geisteskranke sehe ich da draußen jeden Tag. Und manche davon werden halt Politiker. Und mal ganz im Ernst, würde man darüber nachdenken, was da draußen frei rumläuft, müsste man ständig Angst um sein Leben haben. Heute sticht dich schon einer dafür ab, dass du im die Vorfahrt nimmt.

    Da draußen laufen lauter Irre umher. Glücklicherweise sind die meisten nicht gewalttätig. Aber ziemlich verrückt.

    Ist eure theoretisch Bundeswehr illegal oder was meinst du?

  • Von mir aus. Ich hab' nichts dagegen.

  • @cheezuz91

    Und wenn Sie unschuldig drankommen? :-((

  • @demokratievideo

    Pech.

  • Und dann sag mir mal einer, dahinter ist keine Verschwörung und wir gehen nicht direkt auf die New World Order zu!

  • Danke Angela Merkel, Gerhard Schröder für die Einführung der Todesstrfe durch die Hintertür. Daran sieht man ganz genau wie "demokratisch" doch die BRD GmbH ist.

  • @Deutsch769 Von wegen "undemokratisch"! Der Pöbel liebt die Todesstrafe, er will immer Blut sehen ...

  • @RitschardLoewenherz

    warum nur weil ich nicht alles glaube was in einem video auf yt gesagt wird ? ich kenne zwar schachtschneider und habe ein paar mal von ihm gehört aber trotzdem würd ich mir den vertrag lieber selbst mal durchlesen bevor ich ohne mehr zu wissen gegen unsere (ACHTUNG IRONIE) lieben politiker schimpfe

  • Es ist nicht wirklich zu spät, weil die EU keine Naturkatastrophe ist.

    Man kann auch etwas konkret tun:

    googeln: eu-austritts-volksbegehren.at

  • In den meisten EU-Staaten, sind die Bürger ja gar nicht gefragt worden, ob sie die Verfassung möchten oder nicht(wie demokratisch!). Auch gab es keine Erklärungen, was sie eigendlich beinhaltet oder wie das Geplante umgesetzt werden soll. Das hat schon seine Gründe. Bald schon wird uns klar werden wieso,dann ist es aber längst zu spät, um etwas dagegen zu sagen.

  • Etliche Scheinphädophile und Mörder wurden sicher schon hingerichtet. Stellen Sie sich vor, sie würden angeklagt und hätten nichts verbrochen! Dann würden Sie Opfer eines Justizirrtums sein. Und dann noch etwas: Warum werden die Verurteilten nicht öffentlich hingerichtet, wenn es ein abschreckendes Beispiel sein soll?

    Ich empfehle Albert Camus zu lesen: Fragen der Zeit. Auf Seite 103: Betrachtungen zur Todesstrafe

    In den USA gibt es trotz Todesstrafe nicht weniger Morde.

  • Ohne Todesstrafe ist überhaupt keine Gerechtigkeit möglich.

  • @TheDiskriminator

    Gibt es da noch eine Erklärung zu, oder muss man das einfach so hinnehmen? Wieso gegen sie so etwas von sich?

  • @unbosch Wer jemand ermordet hat, muß sterben, das begreift jedes Kind. Leider begreifen es unsere "intellektuellen" Schwätzer nicht, doch das hat seine Ursachen ...

  • @TheDiskriminator Wenn "Intellekt(zu lat. intellectus: Innewerden, Wahrnehmung, Erkenntnis)" nicht so dein Ding ist, was macht dich denn dann zum Experten, in Fragen der europäischen Verfassung und der Todesstrafe? Dein Bauchgefühl?

  • @unbosch Nein, mein Intellekt.

  • Sie fragten um den Link wegen der Todesstrafe: Schauen Sie sich die Postings alle an. Steht schon alles drinnen. Tipp: eu-austritts-volksbegehren­.at und webinformation.at

    Wenn ein Staat der Union dem Recht auf Tötung in Kriegsgefahr ausüben möchte, dann ist es nicht gegen die EU-Verträge. Das ermöglichen die Erläuterungen der EU-Charta, die genauso in Kraft sind wie die EU-Verträge.

    .kaschachtschneider.at

  • das klingt eig unglaublich wenn mans so hört kann mir pls jemand einen link schicken wo das genauer erklärt wird am besten mit dem art./abs. und der erörterung ?

    weil ich das kaum glauben kann was ich da höre Oo

  • @123STK123 Putzt dir deine Mutter eigentlich noch den Arsch ab?

  • Wie ihr diskutiert, diskutieren auch die Politiker.

  • Was stimmt nicht, G´scheiterl?

  • Es wird eine Zeit kommen, an dem jeder von uns in einem faschistischen Superstaat aufwachen wird.

    Dann wird jeder von uns offen dazu gezwungen, sich für eine Seite zu entscheiden, und wer die falsche Seite wählt, wird als "Terrorist" oder "Volksschädling" erschossen.

  • @Lintflas

    Mal schauen. Das sind auch nur Menschen und keine Naturgewalten.

  • @Lintflas

    Sie meinen wohl den antifaschistischen Superstaat EUdSSR.

  • @Gegendieluege

    Genau das meine ich.

    PS: sorry für den Schreibfehler oben

  • Schachtschneider ist für ein europäisches Europa und für die Freiheit der Völker. Gegen dies EU-Despotie.

    Link: eu-austritt.blogspot.com

  • und wo is das problem?

  • Schachtschneider ist ein Demagoge - ein Feind des freien Europas !!!

  • @Ubuxxx11010

    Blödsinn. Sie sind auch ein Propagandaopfer!

  • @Ubuxxx11010 Feies Europa? :-) Lol. Träum weiter.

  • er hat recht!!!

  • Wenn das Wörtchen wenn nicht wär.... mann kann sich aber auch echt künstlich aufregen.

  • Wenn Sie die Kommentare durchlesen, dass stossen Sie schon auf Antworten auf diesen Vorwurf. Kurz: Wenn ein Staat der Union dem Recht auf Tötung in Kriegsgefahr ausüben möchte, dann ist es nicht gegen die EU-Verträge.

    Die Staats- u. Regierungschefs können die Verträge nur mit Beschluss ändern...

    Wo bleibt dann die Sicherheit? Kein nationales Parlament müsste dies ratifizieren!

  • Österreich hat das 13. Zusatprotokoll der EMRK ratifiziert ihr Affen. Schachtschneider...ein Lügner auf der falschen Seite der Geschichte!

  • wie schön währe es wenn es bei uns die Todesstrafe wieder gäbe, wir sehen doch was Los ist, die Übelsten Subjekte haben wir in Haft, Kinderschänder, Vergewaltiger, Mörder ja sogar Menschenfresser, was Spricht dagegen die Hin zu Richten? Was soll unsere Gesellschaft mit diesen Viechern machen? Wozu müssen wir die Hegen und Pflegen?.

    Ich würde sie aber nicht einfach so Kalt machen, nein, ich würde sie der Forschung zur Verfügung stellen für neue Medikamente.

  • @OnkelTutorial oh mein gott das tut RICHTIG weh

    stell dir mal vor: du wirst als Mörder für die Todesstrafe kandidiert.

    In Wahrheit bist du aber unschuldig.

    Heutzutage würdest du dafür "nur" im Knast sitzen aber mit Todesstrafe müsstest du UNSCHULDIG sterben!!

    Ist es das, was du willst?

  • @Roflmaokiller Gehts eventuell auch in verständlichem Deutsch? Was versuchst du uns zu sagen?

  • @RitschardLoewenherz ehm was war an meinem Kommentar nicht verständlich?

    ich sagte, dass man ohne Todesstrafe als Unschuldiger "nur"(Knast ist schlimm, Todesstrafe ist schlimmer...)im Knast sitzen würde.

    Da OnkelTutorial für die Todesstrafe w,ar habe ich erläutert, dass er unter umständen als Unschuldiger sterben kann.

    Wenn er ohne Todesstrafe unschuldig wäre, käme er "nur" in den Knast

    Jetzt verstanden?

  • @Roflmaokiller Nein.

  • @RitschardLoewenherz dann kann ich dir auch nich mehr helfen xX

  • Deswegen muss Österreich aus der EU austreten: eu-austritts-volksbegehren.at

  • @demokratievideo

    Ach immer diese Össis, haltet doch einfach mal die Klappe ihr Schluchtenscheisser, was wollt ihr den, ihr seit doch viel zu Klein.

  • Sooo, nun brauchen wir nur noch 2 weitere Wahlperioden, in der die Parteien so weiter machen und Demonstrationen als Aufruhr gelten, dann sind wir wieder beim absolutem Kontrollstaat.

    Na dann mal Prost Mahlzeit..................

  • IRC (Internet Relay Chat)

    ssl.bongster(PUNKT)de/9666 #provisorium

  • Die Todesstrafe ist zwar in der derzeitigen EU abgeschafft werden, widerspricht aber nicht EU-Recht, wenn beispielsweise Spanien, bei Kriegs- oder Kriegsgefahr die Todesstrafe einführen wollte.

    Aufruhr u. Aufstand können Gründe für den Schießbefehl sein!

  • @05frei

    Auch friedlicher Aufruhr, wie in der DDR 1989?

    Die Montags-Demonstrationen?

    Also mir ist das zu schwammig formuliert.

  • Comment removed

  • Comment removed

  • Comment removed

  • Wir sollten aus der EU austreten - Volksbegehren unterschreiben. Alle freiheitsliebenden Österreicher unterschreiben jetzt das EU-Austritts-Volksbegehren auf dem Bezirksamt

  • Wir sollten aus der EU austreten - Volksbegehren unterschreiben

  • Ich sehe hier Parallelen zur Notverordnung im dritten Reich durch die Adolf Hitler überhaupt erst an die Macht kam.

    Hierdurch wird ein Willkür-Gesetzt geschaffen das nicht mit unserer Verfassung konform ist.

    Das Volk hat in Notzeiten die Pflicht die Verfassung zu schützen auch gegen die eigene Regierung denn der Staat ist das Volk.

    Die Menschen sollte hier ganz entschieden ihren Standpunkt darlegen.

    Nicht Demonstrieren sondern Fordern !!!

  • Für verfickte Vergewaltiger sofort einführen !

  • Es ist bewiesen, dass die Todesstrafe keine Reduzierung der Vergewaltigungen bringen würde. Im Gegenteil: Es würden viele Menschen unschuldig sterben.

  • lächerlich..

  • sehr sehr informativ nun in vielen Sprachen!

    AZK anti-zensur. info

    politikglobal. net

    globalfire. tv

    infokrieg. tv - Doku Film Engame

    Interview mit Wolfgang Eggert über messianistische hochfinanzierte Endzeitsekten wie die Habbat Lubawitsh ..( W. Eggert bekannt durch "Erst Manhatten dann Berlin")

    seine Petition gegen neuen gepl. Massenholocaust: apocalypse-no. net

    Bitte weitergeben!!!

  • Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet.[

  • Bitte scrollen Sie weiter. Ich habe "Happy Hater" schon ausführlich meinen Standpunkt erklärt.

    Wenn es noch fragen gibt, bitte posten.

    Helmut

  • Comment removed

  • ehheute total streichel bedürftig , wer will schreiben oder telefonieren

  • Herrlich, ein DEUTSCHER Staatsrechtslehrer, der für seine abstrusen Theorien ebenso bekannt ist, wie dafür, keine Berührungsängste mit "rechtsoffenen" und antisemitischen Kreisen zu haben, muss hier herhalten um was über die angebliche Rechtslage in Österreich zu erzählen, wovon er aber KEINEN Dunst hat.

    Aber gut, der Lissabon-Vertrag ist in Kraft, also hat sich dieser Schwachsinn nun erledigt.

  • Comment removed

  • Keine Berührungsängste zu haben ist doch erstmal positiv und der alten Antisemitismuskeule traue ich eh nicht mehr. Immerhin sollte es jedem auffallen, dass in einem angeblich durch und durch demokratischen Europa keine Abstimmung zur gemeinsamen Verfassung erfolgt ist, bzw. wenn diese erfolgte, dann mußte neu abgestimmt werden, weil man mit dem Ergebnis nicht zufrieden war.

  • Wo sind ihre sachlichen Argumente. Beschimpfungen und Verleumdungen machen keine Diskussion sondern nur böses Blut.

  • Der deutsche Staatsrechtslehrer kennt sich sehr gut aus, im Gegensatz zu Ihnen. Ohne Schachtschneider keine Urteile gegen die undemokratische Vertragsentwicklung.

    Lesen Sie die Charta der Grundrechte und deren Eräuterungen, dann würden Sie nicht so eine unqualifizierte Meinung abgeben.

    Leider ist mit dem LIssabon-Vertrag die Einführung der Todesstrafe möglich und nichts ist erledigt.

  • Ich habe die betreffenden Stellen gelesen.

    Wer wie sie behauptet, der Lissabon-Vertrag würde erlauben in Österreich die Todesstrafe wieder einzuführen, der lügt.

    Die "unqualifizierte" Meinung kommt in unserer Diskussion von Ihnen mein Lieber. Österreich hat das 13. Zusatzprotokoll zur EMRK ratifiziert, schon dadurch ist eine Wiedereinführung der Todesstrafe nicht möglich.

    Das steht inzwischen sogar auf Wikipedia, aber offenbar haben sie sich nicht informiert, Herr "Webinformation".

  • Der EU-Vertrag ermöglicht die Einführung der Todesstrafe. Das 13. Zusatzprotokoll ist zwar in Kraft, aber nicht für den Vertrag von Lissabon relevant.

    Die Kommentare Borowsky in: Meyer, Kommentar zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union ISBN: 3-8329-1583-4 zeigen, dass über den Einwand des Spaniers Rodriguez Bereijo, dass man Ausnahmen des Verbotes der Todesstrafe in Kriegszeiten zulassen müsse. Daran war kein Vorbeikommen!

    Also wurde diese Hintertür geschaffen!

  • Da es sich bei dem genannten Buch um einen seriösen Kommentar handelt, die hier aufgestellten Behauptungen allerdings wie schon erwähnt juristisch mit Sicherheit nicht zutreffend sind, gehe ich davon aus, dass Sie es nicht geschafft haben, die dort getätigten Aussagen richtig zu interpretieren.

    Es steht Ihnen natürlich frei, durch Zitate den Gegenbeweis anzutreten...

  • Ich bin kein Jurist, habe mich aber auch damit beschäftigt. An der Aussage des Spaniers gab es kein Vorbeikommen ist keine Interpretation, sondern das steht so im Kommentar.

    Schachtschneider ist allerdings Staatsrechtslehrer und kann solche Texte sehr wohl lesen. Er hat die Möglichkeit der Einführung der Todesstrafe durch die EU - auch nach meiner Nachfrage und dem Hinweis am das 13. ZP - wieder bestätigt und auch in zwei neueren Vorträge wieder angesprochen.

  • Wie wäre es, wenn sie mal einen oder mehrere ANDERE Europarechtsprofessoren als Schachtschneider fragen würden? Z.B. österreichische Professoren, schließlich geht es ja auch um Österreich. ;)

    Nein, Schachtschneider kann offenbar solche Texte entweder nicht lesen, oder nicht verstehen. Sonst würde er solchen Blödsinn nicht von sich geben.

  • Prof. Pernthaler ist ein österreichischer Staatsrechtler, der einer der Kläger ist, wo auch die Ermöglichung der Todesstrafe angeführt ist.

  • Prof. Pernthaler ist Professor für öffentliches Recht, NICHT für Europarecht oder für Völkerrecht.

    Warum haben Sie solche Angst davor, sich bei einem österreichischen Europarechtsprofessor zu informieren, was die Fachwelt über Schachtschneiders "Thesen" denkt?

  • Ich habe die Fakten auf den Tisch gelegt. So nennen Sie doch die Fachwelt und Europarechtsprofessoren, die publiziert haben, dass Schachtschneider nicht Recht hat.

  • Mh, also wer NOCH aus der Fachwelt außer den Autoren des Kommentars "Jürgen Meyer (Hrsg.): Charta der Grundrechte der Europäischen Union" den ich hier schon mehrfach zitiert habe?

    Außerdem stellen Sie die Frage völlig falsch. Fakt ist, dass ihnen jeder Europarechtsprofessor sagen wird, dass Schachtschneider völligen Blödsinn redet.

    Dass sich (vielleicht?) niemand davon die Mühe gemacht hat, explizit auf diesen Blödsinn einzugehen, beweist doch nicht seine Richtigkeit.

  • Prof. Schachtschneider legte eine Verfassungsbeschwerde vor, wo er auch auf das Thema "Einführung der Todesstrafe möglich" eingeht.

    Das ist Faktum. Nennen Sie mir ihre Europarechtsprofessoren, die sagen, dass Schachtschneider "'Blödsinn" redet. Dann würde ich die Argumente eben Schachtschneider vorlegen.

    Das können Sie scheinbar nicht , also haben Sie nichts in der Hand.

    Ich wäre ja neugierig darauf, wer das sagt und mit welchen Argumenten.

  • @raxtennisat

    Sie koennen ja nicht einmal die Worte "scheinbar" und "anscheinend" von einander trennen. Glauben Sie wirklich, Sie sind befaehigt in einer solch komplexen Fragestellung etwas konstuktives beizutragen.

  • @raxtennisat

    Sie koennen ja nicht einmal die Worte "scheinbar" und "anscheinend" von einander trennen. Glauben Sie wirklich, Sie sind befaehigt in einer solch komplexen Fragestellung etwas konstuktives beizutragen.

  • Obwohl die österreichische Delegation und die deutsche Delegation des Grundrechtekonvents für das Verbot der Todesstrafe "Ohne Hintertür" waren, wurde in sehr verklausulierter Form die Möglichkeit leider offengehalten. Wahrscheinlich nicht nur wegen des Spaniers, sondern auch im Hinblick auf die zu erwartende Erweiterung der EU bin in der vorderen Orient und Nordafrika.

    Das kann man allerdings aufgrund der Entwicklung interpretieren und m u s s nicht so sein, sondern es sieht so aus.

  • Moooment.... Spanier? Dreht es sich bei der Aussage im Kommentar vielleicht darum, dass Spanien sich verbeten hat in der Grundrechte-Charta das 13. ZP zu zitieren, weil Spanien eben dieses noch nicht ratifiziert hat....

    Ich nehme es mal stark an... *kopfgegendieTatsaturschlag*

  • Ich habe noch immer keinen Beweis ihrer aufgestellten Thesen aus ihren Texten gerauslesen können. Es gibt keinen Staatsrechtler, der anzweifelte, dass der Vertrag von Lissabon - die Charta der Grundrechte - dje Einführung der Todesstrafe ermöglicht, wenn man es wollte.

    Der Spanier wollte die Ermöglichung der Todesstrafe in der Grundrechtcharta.

    M. Borowsky, in: J. Meyer Art. 2, Rdn. 18 ff., 45

  • Und versuchen Sie nicht die Beweislast umzukehren, in dem Sie von "meinen Thesen" sprechen. Das ist einfach angewandte Rechtswissenschaft und zu Recht natürlich in der Fachwelt nicht umstritten. Wie sie gerade gesehen haben, gibt mir sogar jene Fachliteratur Recht, die Sie (!) selbst angeführt haben.

    Schachtschneider ist derjenige der eine völlig absurde These aufgestellt hat und bisher NICHTS getan hat, um dies wissenschaftlich zu untermauern und zu beweisen.

    Weil er das nicht kann. Punkt.

  • Leider behaupten Sie etwas, dass niemand irgendwo kommentiert hat.....

  • Sie schreiben: "Die hier aufgestellten Behauptungen allerdings mit S i c h e r h e i t nicht zurtreffend..

    Erklären Sie einmal i h r e Sicherheit..

    Ein Ordinarius des öffentlichen Rechts hat dies herausgearbeitet....

  • Also Punkt 1: In die Grundrechte-Charta irgendwelche Blödsinnigkeiten ohne juristische Argumentation rein zu interpretieren, ist nicht "herausarbeiten".

    Das kann ich auch...

    Punkt 2: Meine Sicherheit ist, dass ich genug Fachwissen auf dem Gebiet des Europarechts und des Völkerrechts habe, um sagen zu können, dass diese Behauptung von Schachtschneider juristisch nicht haltbar ist.

  • Punkt 3: Schachtschneider hat schon immer versucht die europäische Einigung zu torpedieren, siehe die Liste seiner Klagen auf Wikipedia. Er war Mitautor der Bücher "Die Euro-Kläger" und die "Euro-Illusion", in denen behauptet wird, der Euro müsse zwangsläufig bald nach der Einführung scheitern.

    Da kann man schon erste Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit bekommen. ;)

  • Punkt 4: KEIN anderer Europarechts- oder Völkerrechtsprofessor unterstützt meines Wissens nach die wie schon gesagt juristisch schlicht nicht haltbaren "Thesen" des Herren Schachtschneider.

    Und zwar nicht, weil alle anderen so dumm wären, sondern schlicht weil Schachtschneiders Theorien (sofern er überhaupt selbst dran glaubt) nichts mit "Rechtswissenschaft" zu tun haben.

    Sie glauben mit nicht? Gehen sie in eine Europarechtsvorlesung und fragen sie nach...

  • Sie sprechen von Fachwissen und beweisen nichts. Schachtschneider erwirkte mit seiner Organklage die international hochgejubelten Urteile von Maastricht und Lissabon.

    Herumschlagen kann jeder......

  • Nachtrag: Aber zumindest eines scheinen Sie verstanden zu haben: Das 13. ZP der EMRK ist nicht für den Lissabon-Vertrag relevant. Und genau das Selbe gilt umgekehrt, der neue EU-Vertrag ändert nichts an der völkerrechtlichen Verpflichtung jener Staaten die es ratifiziert haben, sich an das 13. ZP der EMRK zu halten.

    Das ist es, was sie endlich verstehen müssen. Der Lissabon-Vertrag hat gar keine Möglichkeit das 13. ZP "auszuhebeln", abgesehen davon, dass das auch niemand beabsichtigt.

  • da kann ich ja nur lachen... also entweder das soll n witz sein oder du bist unfassbar b**d... und nur so am rande... 10 Jahre vor deinen so friedlichen 50ern herrschte die pure gewalt... aber danach kamen ja die gartenzwerge...also alles wieder friede freude eierkuchen?

  • Diese Sache ist interessant. Wir haben Flut von Entwurfen der Gesetzen, aber eigentlich wird keine richtige Strafe dort eingesetzt. Für die Mörder (Absichtsmörder) und Kinderschändler soll eine Todestrafe schon geben.

    Aber warum will EU die Todestrafe nur im Falle eines Aufstandes, einiger Unruhen? Es ist doch klar. Matuschka EU leidet kein Widerstand. Du musst gehorsam bleiben, eben in schlimssten Zeiten. Und das ist das!

  • geht auf Tzz34 oder auf fernandez030 und hört euch NIX ZU VERLIEREN an!! Unser Beitrag zu diesem Thema!!!

    FERNANDEZ030

    TZZ34

  • Der Grund ist doch klar: Die EU hat Angst vor China bzw. anderen Staaten die mit ihren Bürgern dementsprechend umgehen. China scheisst auf sein Volk und das bescheert ihnen 10 % Wachstum und mehr. Dort scheitern Bauprojekte nicht an dem Wiederstand der Bürger wie hier in Deutschland. Und deswegen wollen die Wirtschaftsbosse die selben Verhältnisse um noch mehr MACHT (kein Geld) zu generieren. Macht ist der Schlüssel. Geld ist nichts. Nur Papier dem wir glauben. Macht ist alles. Leider.

  • Aufruhre und Aufstände werden oft unterwandert und dann gewalttätig. Wenn die Schere zwischen Arm und Reich noch weiter auseinanderklaffen wird und noch mehr Arbeitslose nicht mehr wissen wie sie über die Runden kommen, sind Demonstrationen die Logische Folge.

    Wie man diese dann in den verschiedenen Ländern auslegen wird, bleibt abzuwarten. Zumindest ist der rechtliche Rahmen zum Schießbefehl durch die EU-Verträge gegeben.

  • Die "Erläuterung" ermöglicht eine? mehrdeutige Auslegung - denn man kann so ziemlich jeden Fall als Aufstand und Aufruhr nennen - auch ist es möglich, die Todes"strafe" als "präventive" Aktion darzustellen, um einen Aufruhr zu verhindern.

  • Alle Menschen sind gleich an Würde und Freiheit geboren, mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander in Brüderlichkeit begegnen.

  • Comment removed

  • Comment removed

  • der faschismus blüht wieder auf, diesmal der internationale! gratulation an alle schafe!

  • @zya77 ist doch nix neues .

  • Bin schon satt,

    wenn ich wieder diesen verdammten

    5 Zacken-Stern auf der Flagge sehe !

    Das gleiche Symbol trugen die Bomber

    über Dresden,

    Die Kampfflugzeuge der Russen...........,

    immer und überall begegnet uns dieses

    seltsame Symbol !

    eigenartig ,ne ?

  • ZUU SPÄÄT!!!!

    Äääätsscchh

  • Die Todesstrafe mag zwar eine abschreckende Wirkung haben. Sie sollten aber bedenken, dass viele Unschuldige in den Todeszellen sitzen und saßen. Es ist nicht erwiesen, dass die Androhung der Todesstrafe die Morde und sonstigen schweren Verbrechen stoppen oder mindern könnte. Im Gegenteil: In den USA ist die Rate der Schwerverbrecher höher als in Ländern ohne Todesstrafe.

  • und es stimmt doch: die Todesstrafe, zumal öffentlich vollstreckt, hat abschreckende und vorbeugende Wirkung.

    Grundgesetzänderungen sind jederzeit möglich.

  • Ironie=ON

    Guter Vertrag. Wir bringen uns wieder gegenseitig um, wie im Mittelalter und Henker wird ein anständiger Ausbildungsberuf bei der IHK.

    Macht doch auch nix, wenn sich in unserer Gesellschaft Menschen bewegen, deren Beruf es ist Menschen mit Hinrichtungsmaschinen zu töten. Tut uns bestimmt allen gut und führt zu mehr Liebe, Friede und Freheit.

    Ironie=OFF

  • Na toll! Wenn dann in 20 Jahren hier Ali und co. die Macht übernehmen, können die Rechtdeutschen, die sich wehren, dann auch noch von Ihrer Marionettenregierung abgeknallt werden. Das ist also der "Fortschritt"

  • Ali und co? Da hab mal keine Angst. Deutschland ist und bleibt Konservativ und rassistisch (du bist ein gutes Beispiel). Das passt den herrschenden Eliten auch ganz gut so. Da könnnen die ihre Ideen besser durchsetzen. "Gefangenenlager? Auf keinen Fall!" "Lager für illegale Einwanderer? Warum nicht?" Solange solche künstlichen Feindbilder in unseren Köpfen rumspuken, müssen die Mächtigen ihr Volk nicht fürchten.

  • konservativ? ich sehe keine konservative Fraktion mehr in D., ausser vielleicht der "Jungen Freiheit" aber die ist ja wahrscheinlich auch "irgendwie nazi". Ach ja, euer Lieblingstotschlagargument "rassist". Was ist ein Rassist? wenn das jemand ist der gerne jagd auf schwarze macht, dann bin ich keiner, ich lehne solche gewaltakte ab. Rassist ist jemand der die menschen unterscheidet, ganz sachlich, nach eigenschaften, oder willst du ernsthaft behaupten alle menschen sind gleich?

  • das Feindbild ist nicht künstlich. Was ist ein Feind? Ich sehe nur das von der herrschenden Elite gegen das deutsche Volk gehandelt wird. Es gab nicht eine Volksbefragung zu den großen Fragen, wie z.B. Euro-Einführung, Einwanderung, Einbürgerung, Freigabe der Abtreibung, überhaupt keine Volksentscheide, Bundeswehr unter NAto-Befehl, Maastricht; Öffnung der Grenzen, Eu-"Verfassung" oder Rechtschreibreform. Alles ohne Willen des Volkes durchgeführt, es wird ersichtlich wo der Feind steht.

  • Amen!

  • In Deutschland und in Österreich ist die Todesstrafe abgeschafft. Es geht darum: Wenn ein Mitgliedsland sie aus welchen Gründen auch immer wieder einführen möchte - oder ein zukünftiger EU-Kandidat auch noch gar nicht abgeschafft hat - dann ist es nach dem Vertrag von Lissabon möglich.

  • Menschenrechtskonvention? Toller Witz....:-)

  • Hallo hallo, die Todesstrafe ist ABGESCHAFFT seit dem 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Das hat Schachtschneider wohl übersehen, weil man es auf den Internetseiten der EU praktisch nicht finden kann, wenn man keinen Direktlink hat. Es wird nicht in der Übersicht gelistet. Aber hier ist der Link:

    w w w . co n v e n t i o n s . c o e . i n t / T r e a t y / G E R / T r e a t i e s / H t m l / 1 8 7 . h t m

    (Leerzeichen entfernen)

  • @FickMeineScheisse: Ja, das ist alles schön und gut, aber der Lissabon-Vertrag führt sie wieder ein. Herr Schachtschneider hat das gewiß NICHT übersehen. Beschäftige Dich mal mit dem Lissabon-Vertrag. Das sollte Dir die Augen öffnen.

  • Der Vertrag wurde inzwischen von Merkel unterzeichnet, und zwar unbemerkt während des Wahkampfs. Damit ist die Todesstrafe über die HIntertür auch in Deutschland wieder eingeführt:

    tinyurl(dot)com/kmejbp

  • ey was-.- sind die alle ******ich raste blad aus :D

  • genau des wollen die.kleine duppel zum teasern

  • Zu diversen Zweiflern: Das 13. Zusatzprotkoll der EMRK ist nicht in Kraft. Die Erklärungen zur Grundrechtecharta beziehen sich auf den Stand der Deklaration von Nizza. Das 13. Protokoll spielt dabei keine Rolle. Das zeigt auch die Kommentierung von Borowsy im Kommentar von Jürgen Meyer, die in der Verfassungsbeschwerde von Schachtschneider zitiert wurden.