Ich möchte dem Nachbarn nicht das Fernsehen verbieten, dies macht schon die Bundesnetzagentur.
Es gab schon viele Betriebsverbote für Schrott durch die Bundesnetzagentur und dabei geht es nicht nur um Plasmafernseher sondern auch PLC P(Powerline) und störende Schaltnetzteile usw.
Dies ist das Pech der "China-Schnäppchen" Mehr investieren macht meist keine Prbleme
Ich kenne das Problem in genau gleicher Weise wie DL3RTL. Weder die ITST - der hiesige Pedant zur BNetzAg - noch die EDR sind bereit, einzuschreiten bzw. zu helfen. Die ITST behauptet, daß die Einhaltung der TV Richtlinie EN55013 ausreichend ist, um diese Störungen als erlaubt anzusehen, wobei die ITST mit einer LISN im WOHNZIMMER meines Nachbarn die Einhaltung der EN55013 "verifiziert" hat, und als Grundlage für die totale Abweisung des Einschreitens benutzt! de OZ7XE, Wolfgang nr Kopenhagen
Hier ist zum Glück Ruhe, auch wenn die örtlichen Expert-Elektronikanbieter PLC und Plasma als das Nonplusultra halten und von der Materie keine Ahnung haben. 73 de DG0US
Ist schon passiert - vgl. auch Artikel in der CQ-DL 05/2011. Eine Messung der RegTG im Dezember 2010 ergab eine deutliche Überschreitung der ans Netz abgegebenen Störspannung. Der Besitzer des Plasma-Fernsehers wurde behördlich aufgefordert, den Betrieb des Gerätes einzustellen. Daran hält er sich bis jetzt auch.
Diese stupfsinnige TV Glotzerei macht doch eh nur dumm. Zerstöre die Störkiste und verschaffe dem Nachbarn damit aktive Bildungshilfe.
smackOfatz 2 weeks ago
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MrTexasjoe 3 months ago
@DeLuXa2
Ich möchte dem Nachbarn nicht das Fernsehen verbieten, dies macht schon die Bundesnetzagentur.
Es gab schon viele Betriebsverbote für Schrott durch die Bundesnetzagentur und dabei geht es nicht nur um Plasmafernseher sondern auch PLC P(Powerline) und störende Schaltnetzteile usw.
Dies ist das Pech der "China-Schnäppchen" Mehr investieren macht meist keine Prbleme
Bernie848 4 months ago
Ich kenne das Problem in genau gleicher Weise wie DL3RTL. Weder die ITST - der hiesige Pedant zur BNetzAg - noch die EDR sind bereit, einzuschreiten bzw. zu helfen. Die ITST behauptet, daß die Einhaltung der TV Richtlinie EN55013 ausreichend ist, um diese Störungen als erlaubt anzusehen, wobei die ITST mit einer LISN im WOHNZIMMER meines Nachbarn die Einhaltung der EN55013 "verifiziert" hat, und als Grundlage für die totale Abweisung des Einschreitens benutzt! de OZ7XE, Wolfgang nr Kopenhagen
UTubeWom 5 months ago
1. Den Besinter des Tv Geräts finden.
2. Dem Besitzer die Situation erklären und einen einfachen Netzfilter schenken.
RussianBear842 5 months ago
Hier ist zum Glück Ruhe, auch wenn die örtlichen Expert-Elektronikanbieter PLC und Plasma als das Nonplusultra halten und von der Materie keine Ahnung haben. 73 de DG0US
wehzedd 8 months ago
Ist schon passiert - vgl. auch Artikel in der CQ-DL 05/2011. Eine Messung der RegTG im Dezember 2010 ergab eine deutliche Überschreitung der ans Netz abgegebenen Störspannung. Der Besitzer des Plasma-Fernsehers wurde behördlich aufgefordert, den Betrieb des Gerätes einzustellen. Daran hält er sich bis jetzt auch.
danielmoeller 9 months ago
Hallo,
die Bundesnetzagentur und Funkmessdienst informieren und versuchen dem unentstörtem Plasma-Fersehgerät durch Betriebsverbot den Gar auszumachen.
Bernie848 9 months ago