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  • rofl

  • der Zwischenruf bei 1:31 "So nich!"... sehr nice

  • LOL XD

  • schade das es so leise ist

  • Mach deine Lautsprecher lauter:)

  • sehr guter vortrag, leider werden den viel zuwenig leute sehen und in diverse fallen tappen.

  • 4:35 muhahaha

  • und die tastatur ist nicht das wert was du da geschrieben hast

  • Naja - zur Sicherheit immer ne PMN Mine in den Rechner legen. Die WIRD nen kompletten Infantriezug zerfetzen. Von der Festplatte und dem der die rausholt gibt es dann sehr viele kleine Teilchen.. überall.

    Wenn die Daten doch noch was bedeuten. Wenn nicht - selber schuld.

  • was ist denn, wenn die kopie des durchsuchungsbeschlusses nicht vorgelegt werden kann? dürfen die dann nicht durchsuchen und man dürfte die dann verklagen?

  • Danke für den Upload...

    Sehr interessant und hilfreich !

  • Sehr gut gemacht, der Vortrag!

    Er bringt mir viel Klarheit!

    Danke!

  • die platte kann da vielleicht noch heil bleiben ^^

  • wieso schmeißen die leute dann nich einfach ihren rechner aus dem fenster raus wenn die polizei bei ihnen vor der matte steht??

  • Weil ich dann, als Beauftragter vom Staatsanwalt, deine Platte von der Straße auflese und sie wieder repariaren lasse; zumindest so, dass ich alles lesen kann, was drauf ist ;-)

  • die frage wäre dann natürlich ob einwandfrei bewiesen werden kann, ob der rechner auch tatsächlich dem gehört, der ihn auf die straße geworfen hat.. könnte ja sonstwoher kommen

  • @ mrchecker:

    Ich hab das bewusst so überspitzt dargestellt, die Frage des "einwandfrei bewiesen werden" ist hier natürlich strittig; du hast schon recht wenn du behauptest, dass der Sachverhalt nicht einwandfrei bewiesen werden kann, allerdings liegt die Entscheidung in solchen Sachen in den Händen des Richters, und das würde heißen in den meisten Fällen zu Ungunsten des Angeklagten; zuindest wenn man den letzen Referenzurteilen glauben schenkt.

  • noch interessanter

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