"Zukunftsweisend dürfte es daher sein, dass das Sondervotum der Richterin H.-D. und des Richters G. betont, dass das Urteil zwar einen kunstspezifischen Maßstab bei der Beurteilung der Persönlichkeitsrechtsverletzung fordere, dann aber doch wieder zu stark den Realitätsbezug und die Pflicht zur Ablösung von der Wirklichkeit betone. Auch der Richter H.-R. stellt fest, dass das Urteil die Besonderheiten künstlerischer Darstellung und ihres verfassungsrechtlichen Schutzes verfehle."
Sorry, aber es ist doch nur die Fiktionalisierung, d.h. genügende Verfremdung, geboten. Ich möchte auch nicht, dass jedand erkennbare pikante Details aus meinem Leben veröffentlicht. Und nur in einem solchen Fall könne Urteile gefällt werden! Schwiemelig!
"Zukunftsweisend dürfte es daher sein, dass das Sondervotum der Richterin H.-D. und des Richters G. betont, dass das Urteil zwar einen kunstspezifischen Maßstab bei der Beurteilung der Persönlichkeitsrechtsverletzung fordere, dann aber doch wieder zu stark den Realitätsbezug und die Pflicht zur Ablösung von der Wirklichkeit betone. Auch der Richter H.-R. stellt fest, dass das Urteil die Besonderheiten künstlerischer Darstellung und ihres verfassungsrechtlichen Schutzes verfehle."
EffZehKa 2 years ago
denk ich auch!!
sportkueken 2 years ago
Sorry, aber es ist doch nur die Fiktionalisierung, d.h. genügende Verfremdung, geboten. Ich möchte auch nicht, dass jedand erkennbare pikante Details aus meinem Leben veröffentlicht. Und nur in einem solchen Fall könne Urteile gefällt werden! Schwiemelig!
Sabo1020 3 years ago