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  • Super Video - mach bitte noch mehr!!!

  • Es ist richtig, dass Assistenz unabhängig von der Behinderung gewährt werden muss. Aber nicht jeder Mensch hat die Kompetenz mit Assistenz zu leben. So unterschiedlich die Menschen sind, so unterschiedlich müssen auch die Lebensformen sein.

  • 1/2 Bei 1:22 heißt es: "Nach Artikel 19 kann Jeder, der will und der dazu in der Lage ist, mit Assistenz leben ohne dass er es erkämpfen sollte."

    Diese Einschränkung steht nicht in der BRK. Das Recht auf persönliche Assistenz sowie individualisierte Unterstützungen und Adaptierungen ist unabhängig von Art und Schwere der Behinderungen.

    Wer schwerer "in der Lage ist", sich auszudrücken (zB. kognitive Behinderung, Bedarf unterstützter/basaler Kommunikation) darf auch nicht diskriminiert werden.

  • 2/2 Auch Menschen mit schwersten Mehrfachbehinderungen haben selbstverständlich das gleiche Recht auf umfassende Inklusion und Teilhabe in allen Lebensbereichen!

    Der Unterstützungsbedarf kann eben mitunter gegen "100 Prozent" gehen. Gegebenenfalls vorliegende schwerste intellektuelle Beeinträchtigungen müssen eben durch adäquate "Adaptierungen", sprich Assistenz in der Selbstbestimmung und. z.B. basale Kommunikation kompensiert werden.

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