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  • Religionsfreiheit und Bekenntnisfreiheit sind Errungenschaften der abendländischen Kultur.

    Diese Freiheiten wurden erlangt in der Zeit der Aufklärung. Es war das Ende des Kirchendiktats über den Staat und die privaten Bereiche der Menschen. Diese Freiheiten sind allen Bürgern und Gästen unseres Staates jederzeit gewährt und geschützt.

  • woher weißt du das dass errungenschaften der abendländischen kultur sind und nicht einfach ein recht jedes menschen?

    manche bezeichen einen menschen als gast nur weil er kein nach den papieren kein deutsche staatsbürger ist aber was ist wenn er das selber nicht so sieht? das gleiche ist mit deutschen muslimen, nur weil eine frau ein kopftuchträgt denkt man automatisch das kann nur ein ausländer sein

  • Die Bekenntnisfreiheit Deutschlands ist eine historische Tatsache. Es ist nicht die Freiheit der Religion, sondern die Freiheit der Wahlmöglichleit des Menschen. Das als Errungenschaft zu sehen und zu leben, ist nach hunderten von Jahren Kirchendiktat verständlich. Es ist vielleicht auch noch woanders errungen, aber sicher hier und von unseren Ahnen bitter erkämpft!

  • gerade redeten wir noch von der religionsfreiheit und meine frage war wie du mir beweisen kannst, dass dies aus einer bestimmten kultur vorgeht.

    bekenntnisfreiheit gibt es bestimmt nicht nur in deutschland

  • Liebe Fatima, das unsere Vorfahren zwangschristianisert wurden ist eine historische Tatsache. Das es eine *französische Revolution gab auch. Immanuel Kant schrieb: *Der Mensch ist frei geboren* Das wir diese Werte in der Verfassung aufgenommen finden ist Teil unsere Rechtsgeschichte. Andere Völker mögen das auch geschafft haben, auf anderen Wegen. Es heiß aber, dass wir unsere Eltern ehren sollen.

  • im islam soll man auch seine eltern ehren.

    es heißt: das paradies liegt zu den füßen der mütter!

  • Was bedeutet der Begriff: Religionsfreiheit?

    Was bedeutet der Begriff Bekenntnisfreiheit?

    Was steht dahinter?

  • Bekenntnisfreiheit:Freiheit, seine (nicht)religiöse Weltanschauung (nicht) kundzutun. Geschützt ist also nach Art. 4 Abs. 1 GG sowohl die Mitteilung als auch das Verschweigen einer bestimmten Weltanschauung.

  • Religionsfreiheit: (1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen.

  • Ja, es ist nicht die Freiheit, die sich eine religiöse Organisation nehmen darf. Darin liegt große Schönheit.

  • es ist eben die freiheit die sich jede religion, nicht irgendeine organisation, nehmen darf.

    einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen.

    wo siehst du keine freiheit?

  • vollkommen unabhängig von nationalität und religion

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