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From: BundVerlag
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  • Informiert Ihr Werk auch über den §7Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) : Leiharbeiter die länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt werden, sind wahlberichtigt ?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Walter Matern

  • Ja, natürlich. Im Leitfaden wird ausführlich darauf eingegangen. Für die Wahlberechtigung kommt es demnach zunächst auf die Dauer der "geplanten Beschäftigung" an. Wenn eine Beschäftigungsdauer von länger als 3 Monaten vorgesehen ist, sind Leiharbeiter also auch schon wahlberechtigt, wenn der Wahltag ihr erster Einsatztag im Betrieb ist.

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