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  • traurig aber wahr

  • lieber hartz 4 als die scheiss zeitarbeits firma

  • Das einzige was sie hindern könnte währe eine Wettbewerbsklausel (Im Vertrieb sehr verbreitet). Allerdings MUSS diese Zeitlich begrenst sein (Max 2 Jahre) und während dieser Zeit wird MUSS der ehemalige Arbeitnehmer min. den halben Betrag des frühren gehaltes gezahlt werden. Eine Sog. Karenzentschädigung

  • Was hat Superminister Clement damals gesagt, von wegen Klebeeffekt?! Jetzt dürfte wohl klar sein, warum es den so gut wie gar nicht gibt, denn so eine "Ablöse" wird es bestimmt nicht nur bei Randstad geben, sondern auch bei... allene anderen Leihfirmen?! Sprich, die Unternehmen würden vielleicht schon wollen, das gute Kräfte bleiben, aber sie könne es sich nicht leisten, als holen sie sich einfach immer wieder neue Leiharbeiter ins Haus oder behalten gute Leute als Leiharbeiter auf Ewigkeit.

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