Added: 1 year ago
From: LaberrhabarberPF
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All Comments (17)

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  • Ja, jeder Sanktionierte kann sofort die zuständige Behörde bzw. den "Sanktionär" (Mitarbeiter des Amtes, der die Sanktion aussprach bzw. unterschrieb) persönlich anzeigen wegen Verstoß gegen Art. 1 GG (Menschenwürde) und weitere. Mitarbeiter der Ämter dürfen u. müssen Sanktion verweigern.

    Unterzeichner des grundrechte-brandbrief de helfen gern konkret, wenn jemand grundsatzbezogen klagen möchte. Unterschreibt mit, starke Aktion gegen Sanktionen und für ein freies, selbstbestimmtes Leben!

  • Nach Artikel 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB klagen...

    Den Rechtsanwalt darf die verklagte Person bezahlen !

    ;-)

    GreeZ

  • Vielleicht sollte man den Argen bei Kürzungen

    die Moskau Inkasso schicken.

    Schafft den unmenschlichen Dreck endlich ab.

    Hallo christliche Regierung Ihr gehört abgewählt

    ihr hattet eure chance

  • Vielleicht sollte man den Argen bei Kürzungen

    die Moskau Inkasso schicken.

    Schafft den unmenschlichen Dreck endlich ab.

  • Hi, hast du schon die Kopp Nachrichten von heute gesehen....da tut sich richtig was zu diesem Thema.

  • Was den wenigsten bewußt ist. Früher hatte ein Widerspruch ja noch eine aufschiebende Wirkung, das heißt bis zu Klärung des Sachverhaltes hat man noch sein volles Geld bekommen. Das wurde vor ein oder zwei Jahren ins Gegenteil verkehrt. Erst wenn man vor Gericht sein Recht eingeklagt hat und Recht bekommen (schon pervers daß man sein Recht noch einklagen muß) hat, wird das ausstehend Geld nachgezahlt. Und da soll man die Durstrecke überleben. Wie ist denen egal.

  • @HerrKutlatschkowa

    Ja, so ist dass! :-(

  • Immer zu zweit zum Amt gehen sofort immer Prozesskostenbeihilfe beim Amtsgericht beantragen weil Anwalt/in erklärt Sachbearbeiter/in dann die Gesetzeslage

  • Ein 1€ Job ist meiner Meinung nacht rechtswiderig.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar!

    Ungeborenes Leben bedarf ein besonderen Schutz!

    Leute sagt nein zum 1€ Job und sagt den Fallmanager das es ein ASOZIALES Verhalten vom STAAT ausgehe und nicht vom Hartz4er.

  • @cosmicspeed33

    möchte noch den Fakt der freien Berufswahl und das Verbot von Zwangsarbeit deiner Argumentation hinzufügen (siehe GG Artikle 12 Absatz 2 und 3)

  • @InfoFighter Die Liste der Verstöße sind halt endlos. Leider.....Das Grundgesetz wird von den Beamten gebogen und verformt bis es denen passt....

    Leider hast Du Recht, die beiden Aspekte habe ich in meiner Aufregung wohl vergessen...

  • @Kackmann2010

    Ich denke mal, die wird sich lieber zum Endsieg lächeln, als sich über die Rechtspraxis der Jobcenter Gedanken zu machen. ;-)

  • Da freut man sich doch auf's Kinder kriegen!

    Zum Glück ist unsere Arbeitsministerin mal Familienministerin gewesen und hat selbst 5 Kinder. :D

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