Ja, jeder Sanktionierte kann sofort die zuständige Behörde bzw. den "Sanktionär" (Mitarbeiter des Amtes, der die Sanktion aussprach bzw. unterschrieb) persönlich anzeigen wegen Verstoß gegen Art. 1 GG (Menschenwürde) und weitere. Mitarbeiter der Ämter dürfen u. müssen Sanktion verweigern.
Unterzeichner des grundrechte-brandbrief de helfen gern konkret, wenn jemand grundsatzbezogen klagen möchte. Unterschreibt mit, starke Aktion gegen Sanktionen und für ein freies, selbstbestimmtes Leben!
Was den wenigsten bewußt ist. Früher hatte ein Widerspruch ja noch eine aufschiebende Wirkung, das heißt bis zu Klärung des Sachverhaltes hat man noch sein volles Geld bekommen. Das wurde vor ein oder zwei Jahren ins Gegenteil verkehrt. Erst wenn man vor Gericht sein Recht eingeklagt hat und Recht bekommen (schon pervers daß man sein Recht noch einklagen muß) hat, wird das ausstehend Geld nachgezahlt. Und da soll man die Durstrecke überleben. Wie ist denen egal.
Immer zu zweit zum Amt gehen sofort immer Prozesskostenbeihilfe beim Amtsgericht beantragen weil Anwalt/in erklärt Sachbearbeiter/in dann die Gesetzeslage
Ja, jeder Sanktionierte kann sofort die zuständige Behörde bzw. den "Sanktionär" (Mitarbeiter des Amtes, der die Sanktion aussprach bzw. unterschrieb) persönlich anzeigen wegen Verstoß gegen Art. 1 GG (Menschenwürde) und weitere. Mitarbeiter der Ämter dürfen u. müssen Sanktion verweigern.
Unterzeichner des grundrechte-brandbrief de helfen gern konkret, wenn jemand grundsatzbezogen klagen möchte. Unterschreibt mit, starke Aktion gegen Sanktionen und für ein freies, selbstbestimmtes Leben!
yetzt1 3 months ago
Nach Artikel 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB klagen...
Den Rechtsanwalt darf die verklagte Person bezahlen !
;-)
GreeZ
id26101970 9 months ago
Vielleicht sollte man den Argen bei Kürzungen
die Moskau Inkasso schicken.
Schafft den unmenschlichen Dreck endlich ab.
Hallo christliche Regierung Ihr gehört abgewählt
ihr hattet eure chance
digitalbrusher 11 months ago
Vielleicht sollte man den Argen bei Kürzungen
die Moskau Inkasso schicken.
Schafft den unmenschlichen Dreck endlich ab.
digitalbrusher 11 months ago
Hi, hast du schon die Kopp Nachrichten von heute gesehen....da tut sich richtig was zu diesem Thema.
BIBGEKrefeld 1 year ago
Was den wenigsten bewußt ist. Früher hatte ein Widerspruch ja noch eine aufschiebende Wirkung, das heißt bis zu Klärung des Sachverhaltes hat man noch sein volles Geld bekommen. Das wurde vor ein oder zwei Jahren ins Gegenteil verkehrt. Erst wenn man vor Gericht sein Recht eingeklagt hat und Recht bekommen (schon pervers daß man sein Recht noch einklagen muß) hat, wird das ausstehend Geld nachgezahlt. Und da soll man die Durstrecke überleben. Wie ist denen egal.
HerrKutlatschkowa 1 year ago 2
@HerrKutlatschkowa
Ja, so ist dass! :-(
LaberrhabarberPF 1 year ago
Immer zu zweit zum Amt gehen sofort immer Prozesskostenbeihilfe beim Amtsgericht beantragen weil Anwalt/in erklärt Sachbearbeiter/in dann die Gesetzeslage
proletendesign 1 year ago
Ein 1€ Job ist meiner Meinung nacht rechtswiderig.
Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Ungeborenes Leben bedarf ein besonderen Schutz!
Leute sagt nein zum 1€ Job und sagt den Fallmanager das es ein ASOZIALES Verhalten vom STAAT ausgehe und nicht vom Hartz4er.
cosmicspeed33 1 year ago
@cosmicspeed33
möchte noch den Fakt der freien Berufswahl und das Verbot von Zwangsarbeit deiner Argumentation hinzufügen (siehe GG Artikle 12 Absatz 2 und 3)
InfoFighter 1 year ago
@InfoFighter Die Liste der Verstöße sind halt endlos. Leider.....Das Grundgesetz wird von den Beamten gebogen und verformt bis es denen passt....
Leider hast Du Recht, die beiden Aspekte habe ich in meiner Aufregung wohl vergessen...
cosmicspeed33 1 year ago
@Kackmann2010
Ich denke mal, die wird sich lieber zum Endsieg lächeln, als sich über die Rechtspraxis der Jobcenter Gedanken zu machen. ;-)
LaberrhabarberPF 1 year ago
Da freut man sich doch auf's Kinder kriegen!
Zum Glück ist unsere Arbeitsministerin mal Familienministerin gewesen und hat selbst 5 Kinder. :D
uiuiuiseraph 1 year ago