Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.
Ist doch genau das, was Sanftleben/Schramm hier vorträgt:
Wahlen gibts erst wieder n halbes Jahr NACH Ende des "Verteidigungsfalles"...weiß nich, wo da Spielraum für Diskussionen/Auslegungen wäre...
Und den Satz "Von Deutschland darf niemals ein Krieg ausgehen" kennen wir doch auch alle aus Geschichtsunterricht Klasse 5...
Dieser Schramm ist kein Kleinkünstler; für mich ist er neben Rether und Pispers das, wofür Günther Grass fälschlicherweise gehalten wird: eine moralische Instanz.
Artikel 26 sagt nichts über die Strafe und über das "Verbrechen" eines Angriffskrieges der Bundesrepublik aus. (Wäre für Leute wie dich ja äußerst ungünstig.) Und Artikel 115 GG behandelt das Finzanzwesen. ... Ist das der Grund, wieso es hier noch keine Kommentare gibt?
Aber so wie du Art. 26 zitierst, klingt es eher nach einem Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch. Wegen der Immunität der Abgeordneten und der Staatsoberhäupter wäre es aber sinnlos, ein Vergehen als strafbar in das StGB einzutragen.
Das nicht, aber es müsste einfach mal jemand vors Verfassungsgericht ziehen, um zu eroieren, ob Deutschland sich nun im Krieg befindet, und wenn ja, welche Konsequenzen daraus erwachsen.
Und wenn ein Krieg von uns ausgeht....c'mon die Holocaustkeule ist der aktuellen Generation doch egal.
099Nitro 2 months ago
Wenn Deutschland sich im Krieg befindet, wird die Nato schon einschreiten, da habt mal keine Sorgen.
099Nitro 2 months ago
Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.
Ist doch genau das, was Sanftleben/Schramm hier vorträgt:
Wahlen gibts erst wieder n halbes Jahr NACH Ende des "Verteidigungsfalles"...weiß nich, wo da Spielraum für Diskussionen/Auslegungen wäre...
Und den Satz "Von Deutschland darf niemals ein Krieg ausgehen" kennen wir doch auch alle aus Geschichtsunterricht Klasse 5...
YeeSoest 1 year ago
Dieser Schramm ist kein Kleinkünstler; für mich ist er neben Rether und Pispers das, wofür Günther Grass fälschlicherweise gehalten wird: eine moralische Instanz.
kmsfgt 1 year ago 11
@kmsfgt : ja!
ifmmufb 1 year ago
Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit belügen. ... Man kann aber nicht die ganze Zeit das ganze Volk belügen.
Wenn nur mehr Menschen zwischen den Zeilen lesen würden & könnten !
Es sieht aus & hört sich auch so an wie Kabarett... aber.... es ist viel mehr !
Overbore1 2 years ago 5
Artikel 26 sagt nichts über die Strafe und über das "Verbrechen" eines Angriffskrieges der Bundesrepublik aus. (Wäre für Leute wie dich ja äußerst ungünstig.) Und Artikel 115 GG behandelt das Finzanzwesen. ... Ist das der Grund, wieso es hier noch keine Kommentare gibt?
JohnTHardy 2 years ago
Art. 26 sagt ganz klar, daß Angriffskriege verfassungswidrig sind.
Zu Art. 115: Danke für den Hinweis, es handelt sich tatsächlich um Art. 115a, ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Was bedeutet "Leute wie mich?
DerMasu 2 years ago
Aber so wie du Art. 26 zitierst, klingt es eher nach einem Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch. Wegen der Immunität der Abgeordneten und der Staatsoberhäupter wäre es aber sinnlos, ein Vergehen als strafbar in das StGB einzutragen.
JohnTHardy 2 years ago
Das nicht, aber es müsste einfach mal jemand vors Verfassungsgericht ziehen, um zu eroieren, ob Deutschland sich nun im Krieg befindet, und wenn ja, welche Konsequenzen daraus erwachsen.
DerMasu 2 years ago
@DerMasu
Artikel 115a bis 115l um genau zu sein.
Er bezog sich (wahrscheinlich) auf Artikel 115h Absatz 3, der wie folgt lautet:
"Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen"
MogManDog 1 year ago
@MogManDog
Danke für den Hinweis, habs in den Beschreibungen hinzugefügt
DerMasu 1 year ago