Was viele nicht wissen: Auch bei Totschlag gibt es in besonders schweren Fällen die lebenslange Freiheitsstrafe (§ 212 Abs. 2 StGB). Dann noch die besondere Schwere der Schuld und er wird niemals mehr Schaden anrichten können. Alles machbar, wenn man es denn wollte.
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Was viele nicht wissen: Auch bei Totschlag gibt es in besonders schweren Fällen die lebenslange Freiheitsstrafe (§ 212 Abs. 2 StGB). Dann noch die besondere Schwere der Schuld und er wird niemals mehr Schaden anrichten können. Alles machbar, wenn man es denn wollte.
fernetpunker 6 months ago
ich sage nur: Peter Albrecht. Unglaublich, dass er anonym als Zeitbombe auf die Menscheit losgelassen wird.......
iccunddu 6 months ago
Comment removed
iccunddu 6 months ago
Danke fürs runterlasen...
Illigo 8 months ago