In Deutschland sind im fließenden Straßenverkehr keine grünen Rundumleuchten zugelassen! Das mit den Kolonnenfahrten gab es mal in der DDR. die hatten auch grüne und rote "Blaulichter". Und dass ausgerechnet die Dekra hier mit nicht zugelassenen lichttechnischen Anlagen im Straßenverkehr fährt, ist schon bedenklich.
@DocSnyders Streng genommen ist es ja gar keine Rundumleuchte... habe das auch vor kurzem auf YT bei Kolonnenfahrten beobachtet, dass Fahrzeuge des Verbands mit grünen und roten Frotblitzern unterwegs waren (Beginn und Ende der Kolonne) - allerdings ist dies hier auch keine erkennbare Kolonne - sehr seltsam.
@MobiusOne86 Ne, rundum ist da tatsächlich nichts. Fakt ist, dass für mich als Verkehrsteilnehmer ein grünes Blinklicht überhaupt nix bedeutet. Anders wäre es wenn es blau wäre, dafür muss es laut § 38 StVO auch nicht mal ein Rundumlicht sein. Allerdings ist da für die Wegerechtsnutzung auch noch das Horn zwingend erforderlich.
Es gibt schon einige kuriose Dinge im Blaulichtbereich. Zum Beispiel die Fahrzeuge des BAG auf Autobahnen, die LKW kontrollieren. Die haben weder Sonderrechte noch Wegerechte, aber man hat ihnen trotzdem Blaulichtbalken aufs Dach spendiert. Das sind aber ein reine Meinungsverstärker, prinzipiell ohne jede rechtliche Bedeutung. Die LKW-Fahrer haben nur Zivilfahrzeuge mit Anhaltesignalgeber nie ernst genommen ;)
@DocSnyders es gibt auc private Sicherheitsfirmen welche entkernet Blaulichtbalken haben, also im Prinzip nen Blaulichtbalken ohne Licht drinnen, nur die Hülle
@EnjoyFirefighting Ja, habe ich auch schon von gelesen. Das finde ich allerdings schon grenzwertig, ist ja fast eine Täuschung anderer Verkehrsteilnehmer, die dann beim ersten Blick direkt "Einsatzfahrzeug" assoziieren. Bei uns fährt auch ein privater Sicherheitsdienst herum, der hat Fahrzeuge im blau-silbernen Pflasterdesign mit der Aufschrift "Streifendienst". Sieht »wichtig« aus …
Zumindest hätte das Dekra-Fahrzeug, gelbe!!! statt grüner Lichter führen müssen.
Zur Info: Es gibt bei den Bundesbehörden Sonderfahrzeuge mit grünen Lichtern, diese dienen der Kolonnenbegleitung und signalisieren ähnlich wie die grüne Fahne...das wieder "freie" Fahrt herrscht. in den letzten Jahren ist diese Nutzung aber nur vereinzelt vorgekommen. Gleiches gilt sinngemäss bei roten Rundumlichtern... da heisst es "STOP"
@ozelot1976 ... die Vermutung könnte naheliegen... aber rechtlich gesehen, ist diese Konstelation nicht zulässig... da solche "Begleitfahrten" nur durch Fahrzeuge der mit hoheitlichen Aufgaben betreuten Behörden durchgeführt werden dürfen. das sind nach Bundesrecht die Bundespolizei, Feldjäger und die Bundesanstalt THW, nach Landes- und Kommunalrecht, die jew. Landespolizeien, Polizeibehörden, Ordnungsämter und ggf. die Feuerwehr.
Der Fahrer der Dekra hingegen begeht bei dieser Fahrt eindeutig und ohne wenn und aber mehrere Straftaten. Zu nennen wären da nur als Beispiel Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, evtl. Rotlichverstöße und Geschwindigkeitsübertretungen. Da hilft ihm auch kein grünes Licht im Auto. Das Fahrzeug hat def. keine Wegerechte(nach §35/38). Aber das wird ihm der Richter nach einem Unfall schon erklären. Wenn er es eilig hat soll und muss er sich ein Sonderrechtsfzg bestellen...z.B. bei der Polizei
Das Fahrzeug der RSAG fahrt regulär mit Sonderrechten nach StVO §35/38, das es ein Verkehrsbetrieb mit Schienenfahrzeugen ist (bezieht sich in dem Fall z.B. auf Gefahren für die Einsatzkräfte z.B. durch elektrischen Strom aus der Oberleitung/Bordversorgung etc... die auch für die Einsatzkräfte gefährlich werden kann) Nicht jeder Feuerwehrmann oder Rettungsdienstler weiß, das z.B. die Bordspannung auch ohne Oberleitung noch 400V aus den Batterien betragen kann.
Das Dekra-Fahrzeug hat keine Sonder- und Wegerechte! Außerdem kann sich die Tierrettung, die in den meisten Teilen Deutschlands der Feuerwehr untersteht und somit auch Sonder- und Wegerechte hat, jederzeit bei eiligen Einsätzen ein STW der Polizei oder ein Fahrzeug der Feuerwehr als "Eskorte" bei der ILS "buchen"!
Entweder soll die Dekra sich eine ordentliche Sindersignalanlage anschaffen oder normal fahren. Alles andere ist nicht nur strafrechtlich äußerst fragwürdig sondern einfach nur gefährlich. Und dass grade die Dekra Unfälle provoziert ist keine gute Werbung...
@Rummeltobi vieleicht, weil die DEKRA keine Zulassung für ein Blaulicht bekommen hat und grüne Lichter gesetzlich nicht geschützt sind? (Nur eine Vermutung) Natürlich stellt sich dann die Frage warum kein gelbes "Warnlicht" auf dem Dach. Braucht aber meines Wissens auch eine Zulassung.
Mich wundert aber, warum ein Gutachter der DEKRA so schnell am Unfallort sein muss. So ein Unfall mit einem Bus/Tram dauert bestimmt länger zum Aufnehmen. Zeit wär also genug ...
@zetix00 Ja das stimmt. Mir wäre aber auch nicht bekannt, dass es DEKRA FZ´s gibt dir unter den §38 StVo fallen. Und da das Fahrzeug im Windschatten des UHF´s fährt, denke ich mal wird es auch kein Horn besitzen.
Zum thema "Grünes Blinklicht" weiß ich nur, das es dort mal Studien zum Thema bessere sichtbarkeit bla bla gab. Ähnlich wie beim "Wail" Horn. Ob sich die Dekra an sowas beteiligt? Keine ahnung.
SUSPEKT.....Grüsse vom Mars??.......
hallimann2008 3 weeks ago
oh ja sehr schöne aufnahme ich selber hab das Dekra Fz noch nie gesehen bzw. irgendwo auf yt gesehen :)
mrbuchsteiner 6 months ago
In Deutschland sind im fließenden Straßenverkehr keine grünen Rundumleuchten zugelassen! Das mit den Kolonnenfahrten gab es mal in der DDR. die hatten auch grüne und rote "Blaulichter". Und dass ausgerechnet die Dekra hier mit nicht zugelassenen lichttechnischen Anlagen im Straßenverkehr fährt, ist schon bedenklich.
DocSnyders 6 months ago 5
@DocSnyders Streng genommen ist es ja gar keine Rundumleuchte... habe das auch vor kurzem auf YT bei Kolonnenfahrten beobachtet, dass Fahrzeuge des Verbands mit grünen und roten Frotblitzern unterwegs waren (Beginn und Ende der Kolonne) - allerdings ist dies hier auch keine erkennbare Kolonne - sehr seltsam.
MobiusOne86 2 months ago
@MobiusOne86 Ne, rundum ist da tatsächlich nichts. Fakt ist, dass für mich als Verkehrsteilnehmer ein grünes Blinklicht überhaupt nix bedeutet. Anders wäre es wenn es blau wäre, dafür muss es laut § 38 StVO auch nicht mal ein Rundumlicht sein. Allerdings ist da für die Wegerechtsnutzung auch noch das Horn zwingend erforderlich.
DocSnyders 2 months ago
Es gibt schon einige kuriose Dinge im Blaulichtbereich. Zum Beispiel die Fahrzeuge des BAG auf Autobahnen, die LKW kontrollieren. Die haben weder Sonderrechte noch Wegerechte, aber man hat ihnen trotzdem Blaulichtbalken aufs Dach spendiert. Das sind aber ein reine Meinungsverstärker, prinzipiell ohne jede rechtliche Bedeutung. Die LKW-Fahrer haben nur Zivilfahrzeuge mit Anhaltesignalgeber nie ernst genommen ;)
DocSnyders 2 months ago
@DocSnyders es gibt auc private Sicherheitsfirmen welche entkernet Blaulichtbalken haben, also im Prinzip nen Blaulichtbalken ohne Licht drinnen, nur die Hülle
EnjoyFirefighting 2 months ago
@EnjoyFirefighting Ja, habe ich auch schon von gelesen. Das finde ich allerdings schon grenzwertig, ist ja fast eine Täuschung anderer Verkehrsteilnehmer, die dann beim ersten Blick direkt "Einsatzfahrzeug" assoziieren. Bei uns fährt auch ein privater Sicherheitsdienst herum, der hat Fahrzeuge im blau-silbernen Pflasterdesign mit der Aufschrift "Streifendienst". Sieht »wichtig« aus …
DocSnyders 2 months ago
Sehr schöne Aufnahme!
rescueman112 6 months ago
Zumindest hätte das Dekra-Fahrzeug, gelbe!!! statt grüner Lichter führen müssen.
Zur Info: Es gibt bei den Bundesbehörden Sonderfahrzeuge mit grünen Lichtern, diese dienen der Kolonnenbegleitung und signalisieren ähnlich wie die grüne Fahne...das wieder "freie" Fahrt herrscht. in den letzten Jahren ist diese Nutzung aber nur vereinzelt vorgekommen. Gleiches gilt sinngemäss bei roten Rundumlichtern... da heisst es "STOP"
bluerescuehh 6 months ago
@bluerescuehh interessant, dass mit den grünen Lichtern wusste ich garnicht.
zetix00 6 months ago
@ozelot1976 ... die Vermutung könnte naheliegen... aber rechtlich gesehen, ist diese Konstelation nicht zulässig... da solche "Begleitfahrten" nur durch Fahrzeuge der mit hoheitlichen Aufgaben betreuten Behörden durchgeführt werden dürfen. das sind nach Bundesrecht die Bundespolizei, Feldjäger und die Bundesanstalt THW, nach Landes- und Kommunalrecht, die jew. Landespolizeien, Polizeibehörden, Ordnungsämter und ggf. die Feuerwehr.
bluerescuehh 6 months ago
Der Fahrer der Dekra hingegen begeht bei dieser Fahrt eindeutig und ohne wenn und aber mehrere Straftaten. Zu nennen wären da nur als Beispiel Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, evtl. Rotlichverstöße und Geschwindigkeitsübertretungen. Da hilft ihm auch kein grünes Licht im Auto. Das Fahrzeug hat def. keine Wegerechte(nach §35/38). Aber das wird ihm der Richter nach einem Unfall schon erklären. Wenn er es eilig hat soll und muss er sich ein Sonderrechtsfzg bestellen...z.B. bei der Polizei
bluerescuehh 6 months ago
@bluerescuehh vielleicht hat er ja ein Sonderrechtsfahrzug bestellt und das fährt auf dem Video vorraus......
Ozelot1976 6 months ago
Das Fahrzeug der RSAG fahrt regulär mit Sonderrechten nach StVO §35/38, das es ein Verkehrsbetrieb mit Schienenfahrzeugen ist (bezieht sich in dem Fall z.B. auf Gefahren für die Einsatzkräfte z.B. durch elektrischen Strom aus der Oberleitung/Bordversorgung etc... die auch für die Einsatzkräfte gefährlich werden kann) Nicht jeder Feuerwehrmann oder Rettungsdienstler weiß, das z.B. die Bordspannung auch ohne Oberleitung noch 400V aus den Batterien betragen kann.
bluerescuehh 6 months ago
Na klar: ein Gutachter bekommt "Wegerechte"!!! Und was ist mit der Tierrettung??!??!! Die natürlich nicht!!!!!!!'!!!!
Brotmaster55 6 months ago
@Brotmaster55
Das Dekra-Fahrzeug hat keine Sonder- und Wegerechte! Außerdem kann sich die Tierrettung, die in den meisten Teilen Deutschlands der Feuerwehr untersteht und somit auch Sonder- und Wegerechte hat, jederzeit bei eiligen Einsätzen ein STW der Polizei oder ein Fahrzeug der Feuerwehr als "Eskorte" bei der ILS "buchen"!
HaseLockeStubs 6 months ago
Entweder soll die Dekra sich eine ordentliche Sindersignalanlage anschaffen oder normal fahren. Alles andere ist nicht nur strafrechtlich äußerst fragwürdig sondern einfach nur gefährlich. Und dass grade die Dekra Unfälle provoziert ist keine gute Werbung...
Nachtgestalt87 6 months ago
@Nachtgestalt87 schon der Unfallhilfswagen fährt nur aufgrund der Notstandsregelung mit Sonderrechten...
Crazyfogfighter 6 months ago
Warum hat das BMW grünes licht?
Mr112Dokkum 6 months ago
Warum hat das DEKRA-Fahrzeug grünes Licht als "Blau"licht??
Rummeltobi 6 months ago
@Rummeltobi vieleicht, weil die DEKRA keine Zulassung für ein Blaulicht bekommen hat und grüne Lichter gesetzlich nicht geschützt sind? (Nur eine Vermutung) Natürlich stellt sich dann die Frage warum kein gelbes "Warnlicht" auf dem Dach. Braucht aber meines Wissens auch eine Zulassung.
Mich wundert aber, warum ein Gutachter der DEKRA so schnell am Unfallort sein muss. So ein Unfall mit einem Bus/Tram dauert bestimmt länger zum Aufnehmen. Zeit wär also genug ...
zetix00 6 months ago 3
@zetix00 Ja das stimmt. Mir wäre aber auch nicht bekannt, dass es DEKRA FZ´s gibt dir unter den §38 StVo fallen. Und da das Fahrzeug im Windschatten des UHF´s fährt, denke ich mal wird es auch kein Horn besitzen.
Zum thema "Grünes Blinklicht" weiß ich nur, das es dort mal Studien zum Thema bessere sichtbarkeit bla bla gab. Ähnlich wie beim "Wail" Horn. Ob sich die Dekra an sowas beteiligt? Keine ahnung.
NickohneNamen1 3 months ago
Geile Aufnahme! Sieht man bestimmt nicht alle Tage!
shifty701 6 months ago