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From: epostbrief
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All Comments (36)

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  • Warum muss man sein Postfach täglich prüfen, d.h. warum werden diese Mails bei Eingang im Postfach rechtswirksam? Was ist, wenn ich im Urlaub bin?

    Warum werden meine Adressdaten an Dritte weitergegeben? (Siehe AGB!)

  • @ensignjoe Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserer FAQ. Gehen Sie bitte hierzu auf unsere Internetseite E-POSTBRIEF unter Häufig gestellte Fragen mit dem Suchbegriff: Wie sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen?

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Viele Grüße

    Das Serviceteam E-POSTBRIEF

  • Daumen hoch für diesen Comment wenn ihr den E-Post-Brief für unnötig & sinnlos haltet!

  • Das löschen des Postfaches ist nur eingeschränkt möglich.

    In der Agb steht das mit zeitlicher Verzögerung endgültig gelöscht werde,

    die zeitliche Verzögerung wird nicht genannt.

    Also ist es auch gut möglich das die zeitliche Verzögerung 50 Jahre beträgt.

  • @anthrax1278 Daten bzw. Briefe, die der Nutzer in seinem bestehenden Nutzerkonto löscht, werden komplett aus dem System gelöscht. Hierbei gibt es lediglich die technisch unvermeidlichen mechanischen Verzögerungen in unseren Backup-Systemen, die wir aus Sicherheitsgründen immer erstellen müssen. Das bedeutet: Ihre gelöschten Briefe verbleiben für kurze Zeit (einige Minuten) auf unseren Systemen, bis sie dann auf den Backup-Systemen ebenfalls gelöscht werden.

    Grüße

    Ihr Serviceteam E-POSTBRIEF

  • @epostbrief Ich will anderen Leuten auf Youtube keine Angst machen, aber wie kann ich mir sicher sein, dass aus dem Postfach gelöschte Daten auch wirklich

    gelöscht werden. In den AGBs wird nämlich eine Verzögerung genannt. Theoretisch wäre es möglich, dass Dritte sich Zugriff auf die Daten verschaffen, die ich schon vor 10 Jahren aus meinem Postfach gelöcht habe.

    Ich würde mich über eine Antwort freuen. Wenn sie nicht Antworten, ist das für

    mich die Bestätigung des Sicherheitsrisikos.

  • @KingPhoenix95

    Daten & E-POSTBRIEFE, die ein Nutzer löscht, werden von uns innerhalb weniger Minuten (technisch bedingt) gelöscht. Nach einer Kündigung werden die Vertrags- & personenbezogenen Daten gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zunächst archiviert und danach gelöscht.

    Als Telekommunikationsdienstleiste­r unterliegt die Deutsche Post AG in Sachen Datenschutz den selben gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel jeder Freemail- und Mobilfunkanbieter.

    Ihr Serviceteam E-POSTBRIEF

  • @anthrax1278 50 Jahre?

    Vielleicht auch 100 oder 200! Die Daten kann die Post ja vielleicht mal verkaufen.

  • Habe gestern den ersten ePostbrief verschickt. Probeweise an mich adressiert. Ist tatsächlich heute angekommen! Schade ist nur, dass man gezwungen wird, ein Deckblatt mit z. B. der Anschrift des Empfängers mitzuschicken. Ich hatte einen Brief mit meiner eigenen Vorlage erstellt und als PDF angehängt. Der Empfänger steht dort auf der Höhe des Fensters eines DIN-Lang-Umschlages. So hätte man evtl. Kosten für das Deckblatt sparen können. Bis zu drei Seiten kosten 55ct. Dann wird es teurer.

  • Comment removed

  • schneider bleib bei deinen leisten

    post bleib bei deinen briefen

    wenn die auch noch so viel werbung machen, der brief wird nicht besser.

    ich werd ganz sicher keinen einzigen e post brief, weil für diese nur das fernmeldegeheimnis und nicht das briefgeheimnis gilt.

    das heißt: hallo überwachung, tschüss datenschutz

  • @hpcpseries Mit dem E-POSTBRIEF bringen wir das Wertversprechen des klassischen Briefs in die digitale Welt.

    Durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) wird in der elektronischen Welt der Schutz Ihrer persönlichen Daten sichergestellt - analog dem Briefgeheimnis. Nach § 100b der Strafprozessordnung, dürfen Maßnahmen nach § 100a nur durch ein Gericht angeordnet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Serviceteam E-POSTBRIEF

  • @epostbrief inzwischen weiß ich das ich ein bisschen was durcheinander gebracht habe. das ändert aber nichts daran das der e brief rechtlich gesehen nicht mit einem normalen brief gleichstellbar ist. ich kann zwar nicht so schön paragraphen aufzählen wie sie, was aber nichts daran ändert, dass e-post die unterschrift nicht ersetzt, das heißt es können damit keine verträge unterzeichnet werden. das sempervideo dazu kennen sie ja schon, und ich schließe mich deren meinung über den e brief an

  • @hpcpseries Hinsichtlich der Verbindlichkeit des Schriftverkehrs in privatrechtlichen Angelegenheiten nimmt der E-POSTBRIEF viele Lösungen des De-Mail-Gesetzes bereits vorweg. Sie können den E-POSTBRIEF für Rechtsgeschäfte verwenden, in denen Formfreiheit gilt oder Textform vorgeschrieben ist.

    Uns ist bekannt, dass SemperVideo u.a. falsche Inhalte zum E-POSTBRIEF gepostet hat und finden es schade, dass Sie sich dieser Meinung anschliessen.

    Beste Grüße

    Ihr Serviceteam E-POSTBRIEF

  • @epostbrief ich glaube sie weichen mir aus. was sagen sie zum beispiel dazu das man einen richterlichen beschluss braucht um einen brief zu öffnen, aber nur einen begründeten verdacht um ein e postfach zu durchsuchen. das heißt, dass jeder polizist der sich einen verdacht ausdenkt das fach durchsuchen darf. außerdem zählt ihre signatur nicht als ersatz für eine normale unterschrift. das sie ihr produkt verteidigen ist mir klar, aber andere deswegen nieder zu machen finde ich nicht gut

  • Was nur 13 Votes bei 1520 views von diesem Mist? Das ist doch getürkt!

  • Finger Weg vom E-Postbrief. AGB Lesen, verstehen, Stirn runzelm und abgrundtief verabscheuen.

  • WER VERSTANDEN HAT, DASS DAS BEDEUTET: "TSCHÜSS DATENSCHUTZ" -> daumen hoch

  • wäre es nicht sinnvoll, neben der e-postbrief-Funktion zusätzlich eine e-mail funktion anzubieten, die kostenlos, aber dafür auch ohne rechtssicherheit ist?

  • @gandie92

    die e-mail funktion ist enthalten, pop3 einbinden geht auch.

  • Ein´s verstehe ich net am ganzen wenn man denn Brief wie eine e-mail zu einen Anderen E-post Konto schickt (online).

    Könnte mann das ganze auch einfach über eine ganz normale e-mail adresse machen.

    Denn das ist kostenlos und mann kann sie immer löschen und nicht ich löse sie und die Deutsche Post behällt meine Nachricht weiterhin im Archiv!

    sCHWACHSINN!

  • @fabamTv

    So siehts aus!

  • @fabamTv

    der einzige unterschied ist das man mit der epost auch eine kündigung und sachen vom finanzamt geschickt bekommen kann! also wie bei einem brief!

    und man verpflichtet sich sein epost fach täglich abzurufen.

    außerdem werde ich doch nicht für was zahlen was ich seit 10 jahren kostenlos verwende ^^

  • @fabamTv

    ja, nat. kann man des ganze auch offline machen. Aber dann muss man halt nen Umschlag haben, ne Briefmarke, Briefpapier, es dauert paa Tage usw. Außerdem, - auch bei selben Preis, warum soll es elektronisch schlechter sein?

  • LOL. Naaaaa, Croudsourcing at its best, hmmm? Kritische Kommentare entfernt, was? #fail Lieber hier mal nach "Der E-Postbrief - Das Briefgeheimnis im Internet?" suchen...

  • Comment removed

  • @GloriousOtaku Zensur durch Bundespost!

  • Comment removed

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