Added: 3 years ago
From: spunktkpunkt
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All Comments (19)

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  • 1. er kann euch nicht verklagen.. ihr könnt ablehnen wen ihr wollt ..

    2. ihr hättet ihn anzeigen können weil er euch

    versucht hat zu erpressen

    liebe grüße eine die fürs gesetzt arbeitet*g

    kussi vonner tussi

  • echt, dieser alte Mann hatte echt einen Schaden!

    Aber vielleicht war es nur ein bekannter von euch, der euch mal reingelegt hat.

    Jedenfalls echt gruselig!

  • Der hat deswegen auf einen Besichtigungstermin gedrängt, um die Adresse raus zu kriegen und um dann die Klage zu schicken.

  • Und? Wie ging's weiter in der Geschichte?

  • Es gibt Gott sei Dank keine Fortsetzung. Wir haben mittlerweile einen Nachmieter gefunden (der deutlich unter 50 ist), der in 2 Wochen einzieht. Von dem Typen hab ich nix mehr gehört.

  • Hehe, sehr gut. Solche Typen gibts leider Gottes immer wieder mal, die einem die Suppe deiens Lebens versalzen wollen, aber naja - meistens sinds nur Labertaschen die dir Angst machen wollen, aber sonst nichts in der Hand haben.

    Ciao

  • Ihr hättet ihm doch sagen können er entspricht nicht der Zielgruppe, an die das Zimmer vermietet werden soll.

    MfG

    BJ25

  • Was für eine armeselige Geschichte. Welche Motivation Dein Bewerber auch immer gehabt hat (geiler 50-jähriger freut sich auf das Zusammenleben mit 20-jährigen Frauen oder professioneller Abmahner) dieser Mann bekommt nur eines: mein Mitleid.

    Leider hätte er auch nicht unrecht gehabt. Das ADG ist in seiner jetzigen Form echt eine Seuche. Es wird nicht Diskriminerung hier eindämmen sondern einfach dafür sorgen, dass man seltener die Wahrheit sagt.

    Wie ist denn die Sache ausgegangen?

  • Die Sache ist ja jetzt schon über einen Monat her und da ich bisher nichts mehr von ihm gehört habe, nehme ich an da kommt auch nix mehr. Nochmal Schwein gehabt und mittlerweile haben wir auch einen Nachmieter in unserer Altersklasse gefunden.

  • Da bin ich ja froh.

    Mensch, mit Euch hätte ich auch gerne eine Wohnung geteilt.

  • warum sollte ein fünfzigjähriger nicht mit zwanzigjährigen zusammen wohnen können?

    das kommt sogar recht häufig vor und nennt sich "Familie" oder auch "Hotel Mami"...

    :)

  • Wenn mein Vater hier einziehen wollte, wäre mir das auch nicht so "unheimlich". Kommt aber für ihn wohl nicht in Frage, da er hier mehr Pflichten hätte als zu Hause bei meiner Mutter :)

  • alte Menschen brauchen halt Aufmerksamkeit....

  • Boah- auf was für Sachen die Leute kommen, das ist echt fies...ich würd sagen, der Typ versucht sich da ein nettes Zubrot ganz rechtmäßig zu ergaunern...mit solchen Leuten ist nicht gut Kirschen essen. Vorsicht und viel Glück bei der weiteren Suche!

  • Oder spunktpunkt verarscht uns und die ganze Story ist frei erfunden.

  • ähm, ich hab grad meinen vater gefragt. er ist rechtsanwalt und er meinte, dass du glück hattest, dass er es bei dem belassen hat: tatsächlich hätte der mann ein recht gehabt dich wegen diskriminierung anzuzeigen. wenn du dem typen gesagt hättest, dass er fett und hässlich ist und stinkt, dann wäre das (natürlich) vollkommen in ordnung gewesen, aber ihn wegen des alters abzulehnen war gegen das gesetz. is ja jetz auch egal...

  • Haha! Ok in Zukunft werde ich darauf achten die Bewerber nur mit solchen stichhaltigen Argumenten abzulehnen. Fett und häßlich ist ja wirklich ein guter Ablehnungsgrund.

  • ich hab zwar von jura keine ahnung, aber ich werd mal meinen vater fragen. ansonsten halte ich es doch für sehr unwahrscheinlich, dass euch dieser mann verklagen kann. wie du selber sagtest: ich werd mir meine mitbewohner wohl noch aussuchen dürfen. und was hat dein verhalten mit diskriminierung zu tun? ich geh mal davon aus, dass du ihm höflich gesagt hast, dass er aufgrund seines alters sich nicht in die wg einfügen könnte. das ist doch nix diskrimierendes! der hatte best. was spezielles vor..

  • War wohl alles nur heiße Luft, habe jedenfalls nichts mehr von dem Kerl gehört. Aber ist schon ein komischer Vogel.

  • Rein meiner Meinung nach würde ich sagen, dass du dir keine Sorgen machen brauchst. Gerade in einer WG wird es doch erlaubt sein, sich seine Mitbewohner auszusuchen? Alles andere wäre für mich mal wieder ein Beweis für unser armes Deutschland... Ich kann doch nicht jede x-beliebige Person in meine Wohnung einziehen lassen müssen? Nenene...

    Videos schneiden macht nur Spaß, wenn man nicht viiiiieeeeel zu viel wegschnippeln muss.

  • Das waren wohl nur leere Drohungen. Hab zumindest bis jetzt nichtsmehr von dem Typ (oder seinem Anwalt) gehört, hoffe das bleibt auch so.

  • oh man wat´n stress... na hoffentlich hast du dieses kapitel bald abgeschlossen ;o)

    und genau: schei.. auf ungeschnittene videos - das schneiden ist einfach mit das genialste am videos machen.

  • Der Herr bezieht sich auf das sogenannte Anti-Diskriminierungsgesetz (offiziell: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)) und danach darf man niemanden ungleich behandeln aufgrund von Alter, Religion, Geschlecht, Weltanschauung oder sexuellen Identität.

    Bei Absagen grundsätzlich der Tipp immer allgemein sagen "Neh, leider schon vergeben". In wie weit das Gesetz auch für eine Wohnungssuche anwendbar ist, weiß ich nicht. Aber von meinem Chef weiß ich, daß das Gesetz nicht ganz ohne ist.

  • Grundsätzlich ist das ADG bei der Wohnungssuche wohl anwendbar, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Typ damit durchkommt. Ich denke, wenn es um ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft geht, ist das Alter doch auf jeden Fall ein Entscheidungskriterium bzw. Ablehnungsgrund.

    Auf manchen Internetseiten kann man ja auch angeben, in welchem Alter der gesuchte Mitbewohner sein soll.

  • hmmmz... also das mit dem jurastudent is glaub ich eher unwahrscheinlich... denk ich mal... ich würd eher sagen, dass es ein frisch geschiedener,verzweifelter 50-jähriger ist, der so schnell wie möglich n preiswertes zimmer braucht und dem dazu eig jedes mittel (in diesem fall die androhung gerichtlicher maßnahmen) recht ist

  • Ja, das glaube ich mittlerweile auch.

    Komisch ist es trotzdem. Was bringt es dem Kerl mit Androhungen von Klagen einen Besichtigungstermin durchzusetzen? Nur weil er das Zimmer gesehen hat, heißt das ja noch lange nicht, dass er dann auch einziehen darf.

    Und nach den netten mails von ihm, hätte ihm auch klar sein müssen, dass selbst wenn er das Zimmer sehen darf, wir ihn auf keinen Fall einziehen lassen und ihn dann mit einer anderen Begründung ablehnen.

  • :) :)

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