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  • Und wenn eine Akademikerin in einem anerkannten, von der US-Regierung gesponsorten Magazin die Wahrheit schreibt, könnt ihr in der vom Verfassungsschutz in Geiselhaft genommenen, deutschen Lügipedia reinschreiben, was ihr wollt. Wäre es gelogen, wären die US-Behörden eingeschritten. Aber US-Veteranen, die hier gedient haben, kennen meist ohnehin die Wahrheit über eine BR(v)D. Die Welt verabscheut euch. Hochverräter, die das eigene Volk belügen und sein Vermögen veruntreuen.

  • @86ToKiMa899 Ich wiederhole: Inwiefern handelt es sich um Verunglimpfung eine bekennende Holocaustleugnerin Holocaustleugnerin zu nennen?

  • Nachfolgende BR(v)D-Berufspolitiker, aufgewachsen in diesem Ungeist, können keine wirklichen Demokraten werden. Siehe die tägl. Schlagzeilen über diesen korrupten Autokratenstaat. Parteienkorruption via Lobby, weisungsgeb. Justiz, BPartG deklariert Nicht-Geschäftsfähigkeit, BWahlG war nie GG-konform...! Verbrechersystem und Beutegemeinschaft BRD. "Dem deutschen Großkapital und den Erben der Nazis", sollte man über das Portal des Reichstages schreiben.

  • Und noch etwas könnt ihr nicht vertuschen: Ihr könnt versuchen, Menschen als Holocaust-Leugner und Nazis, ihre Meinung als Volksverhetzung verunglimpfen. Aber ihr werdet NIE die Tatsache verbergen können, daß die BR(v)D ein Naziprodukt ist. Daß ihre Gestalter bis in die 90er Jahre an Kriegsverbrechen und am Massenmord beteiligt waren. Daß sie massenweise Völkermörder in ihre Institutionen eingegliedert hat, die wiederum andere gedeckt haben, ja sogar ganze Abteilungen Hitlers übernahm (BND).

  • @86ToKiMa899 Inwiefern ist es denn eine "Verunglimpfung", wenn man jemanden als Holocaustleugner bezeichnet, der den Holocaust leugnet und das sogar auf der eigenen Homepage und sogar Bücher darüber schreibt?

  • @AntiInfokrieger

    DICH muß ich nicht verunglimpfen. Wer einer illegalen Nazi-Nachfolgeorganisation und deren Geistes Kinder die Stange hält, stempelt sich selber als Menschenfeind und Autokrat.

  • "..Holocaustleugner.."

    Warst DU 1939-1945 dabei? Ich nicht. Ich persönlich glaube an die Verbrechen, die die Nazis verübt haben sollen.. Andere tun das nicht. Und? Wo ist die Meinungsfreiheit einer BR(v)D? Laßt ihnen doch ihre Meinung. Bevor man solche Leute verurteilt, solltet ihr lieber Verbrecher einsperren, deren Lügen und Taten dokumentiert sind, u.a. Kohl. Für seinen Hochverrat 1990, die Spenden, die Restitutionslüge..! Aber die BR(v)D feiert ihn lieber medial, statt ihn einzuknasten.

  • @86ToKiMa899

    Die Holocaustleugnung ist keine Meinung. Das ist ein fundamentaler Irrtum. Holocaustleugnung ist eine (Tatsachen-)Behauptung, die erwiesenermassen unwahr ist. Eindeutig widerlegbare Behauptungen unterliegen juristisch gesehen nicht dem Schutz der Meinungsfreiheit.

  • BEWEIST doch, daß eine BRD ein souveräner Staat ist! Unser Gold lagert bei den Siegern - beschlagnahmt. Friedensverträge kann sie nicht abschliessen - warum wohl? Die Feindstaatenklausel steht ehern - oha. Die Amis bereiten hier Angriffskriege ohne UNO-Mandat vor und nutzen dazu uneingeschränkt den Luftraum über Deutschland, ohne daß Merkel & Co. überhaupt konsultiert werden.

    Ich wiederhole mich - wenn aller Schall und Rauch verflogen ist, werdet ihr diese Fakten nicht beseitigt haben.

  • @86ToKiMa899

    Und wieder ein Haufen text und alles nur kompletter Unsinn.

    Beweise du erst mal deine Behauptungen bevor du beweise von anderen verlangst. Bisher hast du nichts liefern können.

  • ICH kann nur von etwas überzeugt werden, wenn es für mich schlüssig klingt und es aus einer seriösen Quelle stammt, die über einen guten Ruf und Fachkompetenz verfügt und ihre Äußerungen ohne jegliches hintergründiges Eigeninteresse fällt.

    Behauptungen von Holocaust-Leugnern, Rechtsradikalen, Spinnern oder kranken Ideologen sind deshalb MÜLL und eine reine Zeitverschwendung !

  • @Lucullus27

    DU bist ja auch beim "Verfassungsschutz". Du bist gekauft und vom System bezahlt. Ein reinrassiger BR(v)D-Nazi. Wäre es nicht so, würdest Du dieses Forum verlassen. Denn euer Geseier kann die Tatsachen nicht tilgen, ihr Nebelwerfer.

    Bekommt ihr euren Sold noch von der BR(v)D oder schon direkt von der Lobby? Und auch euer Kleinkrimineller und Vorteilsnehmer Wulff bekommt seinen Ehrensold. Genehmigt von seinem Komplizen im Präsidialamt, den er selbst protegiert hat.

  • @86ToKiMa899

    Niedlich euer Glaube vom verfassungsschutz verfolgt zu werden. Typisch für größenwahnsinnige Paranoiker das sie glauben jemand vermeindlich Hochgestelltes würde sich für sie interessieren.

  • @86ToKiMa899 Bekanntlich baut der Verfassungschutz ja ganze Bunker, wo rund um die Uhr Mitarbeiter sitzen und das Gesabbel überwachen, welches kryptofaschistoide Scheinriesen bei YouTube posten. Das wäre nicht nur eine totale Verschwendung von Steuergeldern, sondern das Äquivalent zum Überwachen von Tauben. Die scheissen zwar auch manchmal jemanden mit ihrer Kacke zu, aber sie deswegen zu überwachen wäre den Aufwand nicht wert.

  • Zu Dr. I. Rimland-Zundel: "Ingrid Rimland bzw. Rimland-Zündel (* 1936 in Molotschansk) ist eine Holocaustleugnerin." Weitere Kommentare überflüssig !!!

    Quelle: Lügipedia

  • @Lucullus27 + Sokra01

    Seltsam, daß ihr nur die BR(v)D-Söldner als Quellen zulaßt. Tendenziös wäre hier wohl mehr angebracht. Und seltsamerweise behauptet nur eine BR(v)D, eine Präambel hätte Gesetzeskraft. :-)

    Und mit der Nazi-Keule wird hier doch immer versucht, jede freie Meinungsäußerung zu unterbinden, die dem System nicht genehm ist. Kalter Kaffee. Dabei ist die BR(v)D selbst eine Nazigeburt reinsten Wassers. Globke, Kiesinger... usw!

  • Prof. Alfred de Zayas: "Eine BRD als Völkerrechtssubjekt gibt es nicht. Die BRD ist lediglich ein Bruchstück des nach dem 2. Weltkrieg fragmentierten Deutschlands. Ebensowenig gab es eine Wiedervereinigung nach dem Vereinigungsgebot. Dies wäre die als problematisch zu betrachtende Zusammenführung ALLER Gebiete des dt. Reichs nach dem Bestand von 1937. Somit ergibt sich die Unmöglichkeit einer Souveränität..."

  • @86ToKiMa899

    "Umstritten" bzw. "tendenziös" sind noch die höflichen Formulierungen für Hr. de Zayas.

    Als Argumentationsgrundlage ist dieser Mann abzulehnen.

  • äuserst interresant - doch warum sagst nur du das????????

  • @chemikus7 Weil nur ein elitärer Kreis das Ganze nachvollziehen kann. Dazu gehören die meisten eben nicht. Ich auch nicht.

  • Auszug aus "Veterans Today", Zeitung der US-Veteranen, Verf. Dr. I. Rimland-Zundel: "This could only have happened thanks to a Shadow Government - an Occupation Government since 1945! – that passes itself off as legit! More shall be said about the (..) record of the so-called “Bundesrepublik” (..) that jails its dissidents in the tried-and-true Stalinist Mode -without allowing the slightest defense. Not only that – even defense attorneys are now being jailed who dare to speak Truth to Power!"

  • Hans Vorhaut... äääh... Vorländer: "Wat iss´n Jrundjesetz? Da stelle mer uns mal janz dumm. Mir nenne es dann einfach Vefassung, aach wenn´s imme noch ´n Besatzungsprodukt is,... und jut is...! Un die sinn ohnehin so dammlich, die jloben uns dat als trotzdem, nich?"

  • Und noch:"Das Grundgesetz für das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. " Und das ist auch heute noch der Art 146! Die Einheit und Freiheit des Deut. Volkes ist noch nicht abgeschlossen, aber das führt jetzt für Dich viel zu weit und geht über Deinen Horizont, befass Dich eindringlich mit der Nachkriegsgeschichte und mit dem was seit 1990 geschah.

  • @capposven Kein Wunder, so war doch für Schmid 1948 (!) noch das Besatzungsstatut höchstes Recht und die Herrschaftsgewalt in den Händen der Aliierten. Das änderte sich jedoch 1955, als die Herrschaftsgewalt auf die Bundesrepublik über ging.

  • .......Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: "an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt."

    Diese Worte sind ja nun so eindeutig, das sie selbst der dümmste Mensch verstehen muß.

    ".....darf NICHT durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen..."!!!!!!!

    Ist nun endlich klar für Dich, Du kleiner Werksschützler.

  • @capposven Du beziehst dich auf Artikel 146 GG. Der Artikel 146 GG ist realisiert. Das GG gilt so lange bis (durch das deutsche Volke in freier Selbstbestimmung) eine neue Verfassung verabschiedet wird. Erst dann und nur dann verliert die jetzige Verfassung ihre Gültigkeit. Damit ist sicher gestellt, dass die Verfassung nicht ungültig wird, ohne dass es eine neue gibt.

  • @Antiinfokrieger02 Willst Du mich jetzt rollen wo bitte steht im Art 146 eine NEUE Verfassung woooooooooooooooo dort steht eine Verfassung! Du bist aber auch ein depp der nicht einmal lesen kann. lies Dir die Aussagen vom Schmit durch, dort steht für solche wie Dich alles ganz genau, habs ja extra für Dich hier einkopiert....

  • Comment removed

  • @capposven Dann google den Text "Warum Deutschlands Verfassung Grundgesetz heißt" von Hans Vorländer. Dort findest du deine Antworten.

  • @Antiinfokrieger02

    Hans Vorländer...! Lächerlich. Völlig unbekannte BR(v)D-Witzfigur. Hans erklärt, wie wir uns das Besatzungskonstrukt schönreden müssen.Schwafel, seier...! Und wenn aller Schall und Rauch verflogen ist, werdet ihr sehen, daß die Feindstaatenklausel noch immer wie eingemeißelt steht und unser Gold immer noch von Deutschlands Feinden beschlagnahmt ist.

  • @86ToKiMa899

    Und wieder schwebst du irgendwo im Märchenland.

  • @86ToKiMa899

    Jemand, der tendenziöse Witzfiguren wie de Zayas und Rimland anbringt sollte ganz ruhig sein wenn von Rechtswissenschaftlern und Politologen die Rede ist.

  • @Sokra01 jo moment adresse bitte hab papierkram kanns auch online hochstellen dann wer dich aber als photoshopper dargestellt XD

  • @capposven Auführliche Informationen findet man, wenn man den Artikel "Warum Deutschlands Verfassung Grundgesetz heißt" des Juristen und Politologen Hans Vorländer googlet.

  • @Antiinfokrieger02 Mein bester, das was der Herr Vorländer schreibt ist doch genau das was die BRD-Propaganda sagt. Von den Machern des GG ist gegeben das:

    "Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können." Aber genau das täuscht man vor. Also wann hat wer das GG zur Verfassung ratifiziert, Beweise, Dokument usw, wo sind die, bringe sie uns....

  • @capposven Schau in ein Lexikon und lies dir die Definition des Begriffs "Verfassung" durch, dann hast du deinen Beweis. Der Begriff "Verfassung" bezeichnet die Grundordnung eines politischen Gemeinwesens. Diese Grundordnung ist für die Bundesrepublik im Grundgesetz niedergelegt. Dabei ist es nun in bezug auf das Definitionsmerkmal einer Verfassung unerheblich in welcher Art und Weise diese realisiert wird.

  • @Antiinfokrieger02 Jo Du Agent, beide regeln die Grundordnung aber ihr entstehen ist doch anders! Ich kann auch in einer Grundordnung sagen DU bist der Größte (was Du sicher auch denkst) aber ich kann auch sagen Du bist ein Depp....was Du bist.

  • @capposven Nein, mein unter einer paranoides Geisteskrankheut leidender sektiererischer Freund. Eine Verfassung ist ihrer Definition nach eine politische Grundordnung eines Gemeinwesens. Wie eine Verfassung realisiert wurde spielt bei ihrer Definition als Verfassung keine Rolle. Es gibt keine rechtliche Abgrenzung zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung.

  • @capposven

    Und wieder einmal beweist du geradezu niedliche Ahnungslosigkeit.

  • Carlo Schmit: "Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten."

    "Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können."

    "Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. .........

  • @capposven Für Schmid war 1948 die Herrschaftsgewalt in den Händen der Allliierten, das höchste Recht das Besatzungsstatut. aher konnte die Bundesrepublik damals nicht souverän handeln. Durch die Abschaffung des Besatzungsstatuts 1955 wurde dieser These jedoch die Grundlage entzogen, die Herrschaftsgewalt ging auf die Bundesrepublik Deutschland über, die als souveränes Völkerrechtssubjekt mit dem "Deutschen Reich" identisch ist.

  • @Antiinfokrieger02

    "..souveränes Völkerrechtssubjekt mit dem "Deutschen Reich" identisch.."

    Und darum kann sie keine Friedensverträge abschliessen, ihr Gold ist bei Deutschlands Feinden, die Amis bereiten auf ihren Basen in Deutschland Angriffskriege...usw.! Schön souverän. Ihr seid lächerlich. Haut endlich auf einen anderen Kanal ab.

  • So wirrst Du in einer wirklich freien Verfassung NIE Regelungen zum Besatzungsrecht finden!

    zB: Artikel 120.(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.

    Und auch heute zahlen wir für die US-Millitärbasen in Deutschland Besatzungskosten...

    Also rede hier bitte nicht von einer Verfassung im sinne einer wirklichen freien Verfassung....

  • @capposven Du kannst gerne fantasieren was deiner Meinung nach in einer Verfassung zu stehen habe und was nicht und wie eine Verfassung deiner Meinung nach realisiert werden müsse. Mit der Realität hat das jedoch nichts zu tun, nur mit deiner kruden Fantasie bzw. deinem Wunschdenken. Die in Deutschland stationierten ausländischen Truppen sind keine Besatzungstruppen mehr, sondern Truppen der NATO nach den Nordatlantikverträgen und dem NATO-Truppenstatut.

  • @Antiinfokrieger02 "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" Ja plappern, das ist doch ehr die Masche von Dir..

    Ja wenn Du jetzt lesen könntest.. GG FÜR die BRD, ah nicht von sondern FÜR.

    Aber ich belasse es jetzt, denn Du wirrst nie von Deinen GG-Lügen abweichen.

    Gruß Sven und noch einen schönen Tag

  • Comment removed

  • @capposven Ja, Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland. Für was denn auch sonst? Tadschikistan?

  • @capposven Und als kleinen Lesetipp für dich noch: Google mal "Warum Deutschlands Verfassung Grundgesetz heißt" von Hans Vorländer.

  • @capposven Nach knapp fünf Stunden sollte man das Ganze auch langsam abpfeifen. Ihr seit ja immer noch kein Stück weiter. Einige Leute sind halt nur zur Nahrungsaufnahme geeignet, da ist die Evolution glatt vorbeigesaust, nix zu machen. Für was können wir diesen Typen überhaupt später im Deutschen Reich einsetzen? Im Moment fällt mir nur Souffleuse im Theater ein, vorgekautes nachquatschen kann er ja prima, aber sonst ist ja leider Ende im Gelände. Immer diese Problemkinder.....

  • @Schuldenhasser Ich vermute mal der gute hat sein Abi schön gemacht und ist seit ein paar Jahren im BRD-Dienst und bekommt dort ne ordentliche €-Spritze, damit das eingepläute auch schön hängen bleibt.

    Ärgerlich ist nur das solche Leute von unseren Steuern gezahlt werden...

    Und wenn es dann so weit ist fängt das Geheule an, so von wegen ich musste das doch machen usw, kennen wir alles schon von den Genossen der Stasi, auch die haben wir geschafft.

  • @capposven Süß wenn euch Reichsideologen mal wieder die Argumente ausgehen, bleibt dann nur noch das Diffamieren und Beleidigen als letzter Ausweg. Es macht doch immer wieder Spaß zu sehen wie ihr euch durch sachliche Argumentation schnell in die Ecke gedrängt fühlt und dann das macht was jeder Sektierer und Anhänger totalitäter Ideologien macht: Er schlägt in seiner Verzweifelung wild um sich. ;-)

  • @capposven Wie sprach schon der alte Rousseau: "Die Beleidigungen sind die Argumente jener, die über keine Argumente verfügen."

  • Comment removed

  • @Schuldenhasser

    Du glaubst doch nicht wirklich deinen Schwachsinn vom deutschen Reich oder das es wiederkommen würde?

    Wie blöde muss man eigentlich sein um so einen Mist zu glauben?

    Aber naja, in den USA gibt es ja auch Typen, die sich die Rückkehr der Konföderation wünschen. Trotzdem passiert da nix. Ihr seit praktisch die deutsche Version der Ku-Klux-Claner.

  • @capposven Na ja, und wieder mal stellst du unter Beweis, dass du der deutschen Grammatik nicht sonderlich mächtig bist. Ja, was denn sonst, wenn nicht FÜR die Bundesrepublik Deutschland? VON der Bundesrepublik Deutschland, oder was? Eine Verfassung wird nun mal VON Verfassungsgründern FÜR einen Staat gemacht aber nicht VON einem Staat FÜR einen Staat.

  • Seht euch das mal bitte an: watch?v=_Q5Mho_PtPc&feature=ch­annel_video_title

  • Eine Verfassung sollte nur nach Volksentscheid geändert werden. Eine Besatzungsordnung GG kann jede Bananenverwaltung mit 2/3-tel Mehrheit ändern. In Beutegemeinschaft sozusagen - wie bei ihren Diäten. Seit 1990 wurden ca. 100 Änderungen vorgenommen, obwohl sie ab da ungültig war. Und euch Deppen haben sie das Ding fortan als VERFASSUNG untergejubelt. Da seht ihr mal, wie beschränkt ihr seid. Aber wenn Griechenland + Euro fallen, dann fallt ihr mit. Ich schwör´s!

  • @86ToKiMa899

    "Eine Verfassung sollte nur nach Volksentscheid geändert werden."

    Diese Meinung darfst du gerne vertreten. Dagegen habe ich nichts. Solange du nicht von einer PFLICHT redest, die es de Facto nicht gibt...

    "Aber wenn Griechenland + Euro fallen, dann fallt ihr mit."

    Du denkst, als "souveränes Land" mit einer "richtigen Verfassung" hätten wir die aktuelle Krise nicht, hab ich recht? Das ist Humbug!!! ALLE Euro-Länder stecken mit drin! Und auch den Rest wird es treffen!

  • @Lucullus27

    Als souveränes Land mit Verfassung hätte das VOLK über die Einführung eines Euros oder die Bedingungen einer EU-Mitgliedschaft entschieden. Und welcher Deutsche, der kein Mitglied der Beutegemeinschaft "BR(v)D-System" ist, hätte dafür gestimmt, der Zahlmeister Europas zu sein.

    Ein paar Dumme vielleicht (solche wie Du) - aber nicht die Masse der Bürger. Und somit wären wir nicht in dieser Krise.

  • @86ToKiMa899

    "Als souveränes Land mit Verfassung hätte das VOLK über die Einführung eines Euros oder die Bedingungen einer EU-Mitgliedschaft entschieden."

    Das hat nichts mit Souveränität und nichts mit einer "richtigen Verfassung" zu tun. Das ist unsere repräsentative Demokratie! Die haben wir wohl deswegen, weil man uns nicht viel Vertrauen entgegenbringt, wenn es um Entscheidungen geht. Dies ist wohl historisch nicht ganz unbegründet.

    Ich wäre ja auch gegen den Euro gewesen.

  • @Lucullus27

    "..repräsentative Demokratie! Die haben wir wohl deswegen, weil man uns nicht viel Vertrauen entgegenbringt..".

    Aha. Damit gibst Du alles zu, was Du bisher verleugnet hast. Danke. Besatzungsfragment auf dt. Boden.

  • @86ToKiMa899

    Du wirst kindisch mit deinem Satz. Du zeigst das du nicht verstanden hast was er überhaupt sagte.

  • Eine Verfassung wird vom SOUVERÄN in Kraft gesetzt. Das kann ein Monarch sein, das Volk, oder die vom Volk bestimmten Vertreter. Eine BR(v)D-Regierung ist aber keine wirkliche Volksvertretung, sondern nur die von den Siegern eingesetzte und mit Vollmachten ausgestattete Besatzungsverwaltung für ein Besatzungsfragment auf dt. Boden. Und die verstösst sogar gegen ihr eigenes GG - siehe BWahlG...!

  • Hat denn je ein Verfassungsrechtler oder Jurist gesagt, daß das GG unverzeihbare Fehler mit gravierenden Konsequenzen enthält?

    Wohl kaum einer, dessen Meinung etwas wert wäre.

  • @Lucullus27 Welcher Verfassungsrechtler oder Jurist würde in diesem besetzten Land offen seine Meinung sagen?

    "Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe" ist ein uralter Spruch, der von Lakaien schon immer eingehalten wurde.

  • @Schuldenhasser

    Eine tolle "Erklärung", die wieder alles ins rechte Licht rückt, nicht wahr?

    Das glaubst du doch selber nicht! Was sollte mit denen geschehen, die die "Wahrheit" sagen? Sollen sie Angst haben, daß sie entführt und anschließend nach Guantanamo verschifft werden?

    Wer als Jurist allerdings solch einen Blödsinn erzählen würde wie ihr, der müsste sich durchaus um seinen Job Sorgen machen. Da gebe ich dir recht. Weil er sich damit als inkompetent outen würde...

  • @Lucullus27 Da du mit dem Strom schwimmst, kannst du auch nur an Guantánamo denken. Das kritische Polizisten und Juristen in diesem Land von Psychologen kalt gestellt werden, scheinst du noch nie gehört zu haben. Woher auch, wo du noch nicht mal das GG richtig interpretieren kannst.

  • @Schuldenhasser

    Wo hast du den den Schwachsinn schon wieder ausgegraben?

    Nenn doch mal ein paar solche Polizisten oder Juristen?

    P.S. aber bitte keine allgemein bekannten Irren.

    Und wer hier das GG nicht richtig interpretieren kann ist ja wohl klar, ihr habt es bisher geschaft keine einzige korrekte Tatsache anzubringen.

  • @Sokra01 Ich trage doch keine Eulen nach Athen, du Vogel. Ich soll dir Personen nennen, dabei befindest du dich mitten im Portal für solche Menschen. Anstatt immer bei den selben Themen den Leuten hier auf den Sack zu gehen, solltest du dich wenigstens umfassend informieren.

  • @Schuldenhasser

    Also kurz gesagt, du hast keine Ahnung wen du als Referenz anbringen könntest. Denn bisher habt ihr nur sinnentstellte Fragmente oder glatte Lügen präsentiert.

    Typisch für Sektierer wie euch. Geh spielen Kindchen.

  • Und kommt jetzt nicht wieder mit diesem Verschwörungskram: "Klar, die haben das absichtlich so gemacht um uns zu täuschen. Und in Wirklichkeit hat jetzt der Ami das Sagen im Land."

    Ich kann diesen hirnrissigen Schwachsinn nicht mehr hören bzw. lesen...

  • Seid ihr vielleicht mal auf die Idee gekommen, daß der Wegfall des alten Art. 23 GG KEIN Fauxpas war? Und daß es vollkommen egal ist aus juristischer Sicht, daß er nun anders lautet?

    Glaubt ihr wirklich, unser Gesetzgeber ist sooo dämlich, daß er sich bei einer Änderung des GG einen Riesen-Schnitzer erlaubt? Mit einer 2/3-Mehrheit dazu?

    Bevor so etwas in die Wege geleitet wird, sitzen Fachleute wie Verfassungsrechtler daran und gehen das durch. Die haben mehr Ahnung als wir alle zusammen.

  • @Lucullus27 Urteile, die im Zusammenhang mit dem Artikel 23 a.F. gesprochen wurden, lassen heute keinen eindeutigen Rückschluss mehr zu, das ist ein Fauxpas!! Artikel 144 bezieht sich sogar explizit auf ihn und wurde weder geändert noch gelöscht ! In der Juristerei ist das ein nie dagewesener Umstand.

  • @Schuldenhasser

    Der Artikel 23 a.F. hatte vor allem einen Zweck: ein weiteres Hinterstübchen für die Einheit offen zu lassen. Konkret: den Beitritt der DDR zur BRD. Das erste Hinterstübchen war der Art. 146 GG. Über eine neue Verfassung.

    Die Geschichte und die 1990 frei gewählte Volkskammer der DDR wollten es so, daß die Einheit nach Art. 23 GG stattfand.

    Nach der Einheit gab es keine Notwendigkeit mehr für den Art. 23 GG. Punkt.

    Der Art. 144 hat nur noch historische Bedeutung.

  • @Lucullus27 Aha, das GG als Verfassung beinhaltet also lauter Artikel, die leider obsolet sind, sehr interessant. Was in deinem Hinterstübchen los ist weiß ich nicht, aber Hintertürchen gab es im GG nicht. Die Einheit und Freiheit Deutschlands stand schon in der Präambel und zog sich bis zum Art.146, es war eine Staatsräson und kein "Hinterstübchen"( Hintertürchen meintest du sicher) Das das GG nur noch historische Bedeutung hat, war allerdings mal ein logischer Gedanke.

  • @Schuldenhasser und @86ToKiMa899

    Ich denke das hat mit den Kolegen keinen Sinn, die Art im GG, welches ja die Verfassung sein soll, die ihnen nicht passen sind einfach obsolent, so kann man schön hin und her interprätieren wies einem gefällt. Da wird auch schon mal ein Art 146 umgeschrieben so das einige Wörter ausgetauscht werden und andere neu eingesetzt werden, wie es am besten passt. Aus GG wird Verfassung und aus einer Verf. wird eine NEUE Verfassung. Das ist doch mal juristisch sauber

  • @capposven Natürlich ist das GG eine Verfassung, weil eine Verfassung ihrem Namen nach nichts anderes als die politische Grundordnung eines Gemeinwesens ist. In welcher Art und Weise eine Verfassung verabschiedet wurde, spielt überhaupt keine Rolle ob es nun eine Verfassung ist oder nicht. Wenn du meinst, dass das GG trotzdem keine Verfassung sein kann, dann gründe eine Bürgerbewegung und engagier dich für eine neue Verfassung. Wenn du recht hast, schließt das Volk sich dir an.

  • @Antiinfokrieger02 " In welcher Art und Weise eine Verfassung verabschiedet wurde, spielt überhaupt keine Rolle "

    Na Du bist mir ja einer, danach ist eine Verfassung in einem freien demokratischen Land das selbe wie in einer Diktatur oder in einem besetzten Land. Na das ist ja ne Logik.... Und noch mal allein schon Art 146 spricht vom GG und einer Verfassung, das sind zweierlei Dinge. Das GG wurde nie von Deutschen Volk verabschiedet!

  • @capposven Nein, dasselbe ist es wahrlich nicht, aber beides ist eine Verfassung. Ja, selbst Nordkorea hat eine Verfassung. Schlag dir einfach in einem Lexikon die Definition des Begriffs Verfassung nach. Generell habe ich bei dir das Gefühl, dass du häufiger mal ein Buch aufschlagen solltest, statt jede Propaganda zu glauben, die du so im Internet aufschnappst.

  • @capposven Ja, das GG war vllt. ursprünglich nicht für unbeschränkte Zeit vorgesehen, aber das deutsche Volk hat es als seine Verfassung akzeptiert. Oder siehst du außer ein paar Neonazis und bildungsfernen Reichsideologen irgendwelche nennenswerten Bürgerbewegungen die das GG als Verfassung ablehnen und eine neue Verfassung fordern? Das Grundgesetz ist also somit sehr wohl vom Volk legitimiert. Es hat sich jahrzehntelang bewährt und ist immer wieder bestätigt worden.

  • @Antiinfokrieger02 Lies Dir Art 146 durch und wenn Du es nach 10 mal nicht raffst, dann ebend 1000000000000000000000000mal.

  • @capposven Über diesen Gegenalleskrieger kann man nur milde lächeln, er glaubt niemandem mehr. Seit er von der Lüge erfahren hat, das seine Mutter gar nicht Babyklappe hieß, ist er völlig verstört. Da müssen wir schon etwas Verständnis aufbringen, Jungs. Aber irgendwie putzig, wie diese Retortenbabys das arme GG als Verfassung missbrauchen wollen und sich alle Artikel hinbiegen, verbiegen, obsoledieren, legitimieren, historisieren, mumifizieren....., das Teil dient nur noch dem Machterhalt.

  • @Schuldenhasser Ja so ist das wenn man einer Lüge nachrennt..... und diese auch noch glaubt. Der Arme wird aber bald sehen was die Wahrheit ist und sicher in tiefe Depressionen fallen.

    Gruß Sven

  • @capposven Artikel 146 GG ist realisiert. Das GG gilt so lange bis eine neue Verfassung verabschiedet wird. Erst dann und nur dann verliert die jetzige Verfassung ihre Gültigkeit. Damit ist sicher gestellt, dass die Verfassung nicht ungültig wird, ohne dass es eine Neue gibt.

  • @Antiinfokrieger02 "Das GG gilt so lange bis eine neue Verfassung verabschiedet wird."

    Wie oft noch dort steht nicht neue Verfassung, dort steht EINE Verfassung. Du kleiner Textveränderer....

    Also lass es, mit Deinen Textverschandelungen kommst Du hier nicht weiter.

  • @capposven Noch mal: Unter einer Verfassung versteht man schlicht und einfach die politische Grundordnung eines Gemeinwesens! Und da spielt es keine Rolle ob die nun schlicht Verfassung oder Grundgesetz oder wie auch immer heißt. Du kannst es nennen wie du willst; die politische Grundordnung eines Gemeinwesens ist und bleint eine Verfassung.

  • @Antiinfokrieger02 Es ist richtig das der Zweck der beiden Sachen der gleiche ist aber wie die beiden entstehen ist völlig unterschiedlich.. Das eine ist eine Grundordnung für ein besetzte Gebiet, welche vom Besatzer erlassen wird und das andere wird vom Volk in freier Selbstbestimmung gegeben. Das ist schon ein erheblicher Unterschied.

  • @capposven Noch mal: Der Begriff "Verfassung" bezeichnet die Grundordnung eines politischen Gemeinwesens. Diese Grundordnung ist für die Bundesrepublik im Grundgesetz niedergelegt. PUNKT! Wie eine Verfassung realisiert wurde spielt dabei keine Rolle. PUNKT! Wenn das Volk sich eine neue Verfassung geben möchte, dann wird es das auch tun! PUNKT! Das GG gilt so lange, bis eine neue Verfassung realisiert wurde. Das steht in Art. 146 GG. PUNK!

  • @capposven Da kannst du plappern wie du möchtest. Wie steht es auch im englischsprachigen Wikipedia: "The Basic Law for the Federal Republic of Germany (German: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) is the CONSTITUTION of Germany." Eine Verfassung ist schlicht und einfach die Grundordnung eines politischen Gemeinwesens. PUNKT! Wie diese realisiert wurde spielt keine Rolle. PUNKT! Da kannst du gerne jeden Verfassungsrechtler den du willst fragen.

  • @capposven Google "Warum Deutschlands Verfassung Grundgesetz heißt" von Hans Vorländer. Dort findest du ausführlich die Antworten auf deine "Argumente".

  • @AntiInfokrieger Och mensch die BRD-Propaganda kennen wir doch nun....

    Lass es jetzt einfach. Du wirrst zum gegebenen Zeitpunkt alles mit einmal verstehen. Als denn....

  • @capposven Och, die deutsche Grammatik soll also BRD-Propaganda sein? ;-) Haben uns die Aliierten und die Zionisten etwa auch noch unsere eigene Grammatik diktiert? ;-) Ich würde sagen, du hast da eher etwas Aufholbedarf. Grundlagen deutsche Grammatik Klasse 3-4, würd ich sagen.

  • @Antiinfokrieger02

    Schwafel hier nicht herum. Informier Dich über das GG. Über Auftraggeber, Entstehung, Zweck, etc.!

    Jeder, der sich auch nur oberflächlich etwas damit befasst, sieht, daß es eine Besatzungsordnung und keine Verfassung ist.

  • @Schuldenhasser

    Dass der Artikel 144 GG jetzt ins Leer läuft, ist keine Katastrophe, weil in ihm nichts steht, das noch für heute oder für die Zukunft eine Bedeutung hat.

    Denn das GG wurde, wie im Art. 144 vorgesehen, im Jahre 1949 von 2/3 der deutschen Länder angenommen. Seitdem steht er nur noch im GG weil man dadurch nachvollziehen kann, wie es zu dessen Entstehung und Annahme kam.

  • @Lucullus27 Das GG als Geschichtsbuch ist eine weitere Interessante These, Respekt. Es wird also alles belassen wie es ist, damit in hundert Jahren alles nachvollziehbar ist? Gute Idee, warum hat man dann den Art.23 a.F. überblendet und keinen 23b mit jetzigem Text gemacht, schon komisch wie? Schön zu sehen, wie ihr euch alles passend macht.

  • @Schuldenhasser

    openpetition.de/petition/onlin­e/grundgesetz-aenderung-art-14­4

    "Da es sich bei dieser Norm um eine Übergangsbestimmung des Grundgesetzes handelt, die keine praktische Bedeutung mehr besitzt, ist auch der Verweis auf die frühere Fassung des Artikels 23 GG unschädlich. Es ist ihr jedoch ein verfassungshistorischer Wert zuzubilligen, anhand derer die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes nachvollzogen werden kann. "

  • @Lucullus27

    BR(v)D-Geschwafel...! Ihr seid so dreist, daß ihr den Leuten selbst klar formulierte Fakten, die schwarz auf weiß festgehalten sind, mit irgendwelchen hanebüchernen Auslegungs-Schriften willfähriger BR(v)D-Justiz-Handlanger als hinfällig verkaufen wollt.

    So wie Feindstaatenklausel und alles andere. Ihr seid Hochverräter-Schweine. ihr gehört abgeurteilt und eingeknastet.

  • @86ToKiMa899

    Wenn du meinst, mich und andere als Hochverräter-Schweine beleidigen zu müssen, halte ich es für das beste, wenn keiner mehr von uns auf Kommentare von dir antwortet....

    Gute Nacht.

  • @Lucullus27 Das darfst du nicht so eng sehen, Lucullus. Das ist doch nur die Verzweiflung wenn sie sich argumentativ in die Ecke gedrängt fühlen und keinen Ausweg mehr wissen, weil sie schlicht und einfach keine sachlichen Gegenargumente mehr haben. Dann kommen eben die Beleidigungen und Diffamierungen um uns zu provozieren und abzulenken. Eine reine Verzweiflungstaktik.

  • @86ToKiMa899

    Und wieder beweist du, das du ein unmündiges kleines Kind geblieben bist.

    Geh schlafen, Kleiner.

  • Comment removed

  • @Lucullus27

    "..das GG wurde, wie im Art. 144 vorgesehen, im Jahre 1949 von 2/3 der deutschen Länder angenommen..."

    Leider waren die Ministerpräsidenten incl. der meisten Abgeordneten in diesen Ländern von den Besatzungsbehörden eingesetzt. Somit war und ist deren Votum für niemand bindend. Punkt.

  • @Schuldenhasser

    Weder ein Gesetz noch eine Verfassung bleibt für immer unverändert.

    Wenn es Änderungen gibt muss halt unter Umständen die Rechtslage erneut von Gerichten geprüft werden. Und auch Urteile müssen immer anhand der aktuellen Fassung eines Gesetzes gefällt werden. Daran läßt sich nichts ändern.

    1990 war nunmal ein Jahr mit gravierenden Veränderungen für unser Land und auch unsere Verfassung.

    Im Falle des Art. 23 wüsste ich aber nicht, was da das Problem sein soll.

  • @Lucullus27

    "..Weder ein Gesetz noch eine Verfassung bleibt für immer unverändert. Wenn es Änderungen gibt muss halt unter Umständen die Rechtslage erneut von Gerichten geprüft werden..."

    Der SOUVERÄN allein hat das Recht, eine Verfassung zu ändern. Kein Gericht!

    Was seid ihr nur für traurige Opfer der BR(v)D-Gehirnwäsche. Propaganda-Büßer!

  • @86ToKiMa899 Wo schreibe ich, daß ein Gericht eine Verfassung ändern kann?

  • @86ToKiMa899

    Du verstehst nicht einmal was andere schreiben.

    Wo steht irgendetwas von einem Gericht?

  • Das GG wurde nicht als Verfassung erarbeitet, kann es auch gar nicht weil es unter Besetzung geschah, bis heute hat sich daran nichts geändert! Und auch danach wurde das GG nie zur Verfassung gewählt!

  • @capposven Das spielt ja auch keine Rolle ob es vom Volk in einem Referendum zur Verfassung gewählt wurde. Wenn das Volk eine neue Verfassung will, dann gibt es sich eine. So einfach ist das. Du kannst gerne eine Bürgerbewegung gründen und wenn du recht hast und das Volk mit dem Grundgesetz als Verfassung nicht länger einverstanden ist, dann wird es sich dir anschließen.

  • @capposven Das GG ist doch leider eigentlich keine Zeile mehr wert. Ein so gravierender Fehler wie der überblendete Artikel 23 dürfte wohl kaum in einer gültigen (Teil)Verfassung zu finden sein, oder? Da Juristen und Völkerrechtler sehr exakt zu arbeiten pflegen, scheint man wohl das GG mit Absicht ins Aus gekickt zu haben. Einfach unerklärlich dieser Fauxpas.

  • @Schuldenhasser

    Schau dir mal die Gesetze in anderen Ländern an und dann überleg mal wie präzise die Juristerei wirklich ist.

    Vor allem die USA und England sind eine ewige Quelle der Erheiterung wenn es um Gesetze geht.

  • @Sokra01 Im Gegensatz zu den beiden Ländern waren die preußischen Beamten um einiges exakter. An die alte Verfassung lehnt sich das GG aber an, wenn heute schlampig gearbeitet wird, so liegt das nicht am GG.

    "Staaten, die das Recht nicht achten, verkommen zu Räuberbanden" Aurelius Augustinus (354-430)

  • @Schuldenhasser

    Kleiner Exkurs in Verfassungsgeschichte:

    Die bismarksche Reichsverfassung hatte nicht einmal klar deffinierte Kompetenzen zwischen dem Reich und seinen Mittgliedern. Es wurde nach 1871 viel an der Verfassung geändert, vor allem was die Kompetenzen des Reiches betrafen.

    Soviel zur preussischen Exaktheit.

  • @Sokra01

    "..Exkurs in Verfassungsgeschichte.." - um es auf einen Punkt zu bringen: Die Reichsverfassung wurde vom SOUVERÄN (dem Kaiser) in Kraft gesetzt. Ein GG ist keine Verfassung, sondern eine Besatzungsordnung, wurde im Auftrag der Alliierten (von Leuten, die mehrheitlich Nazis waren) zwangserstellt und von 2/3tel der, von den Alliierten eingesetzten, Ministerpräsidenten abgenickt.

    Wo ist dieses Besatzungsmachwerk GG je auch nur im Ansatz vom Volk legitimiert worden?

  • @86ToKiMa899 Bemerkenswert ist, das beispielsweise Carlo Schmid als einer der führenden Köpfe der GG-Schreiberlinge, im späteren Leben ein begeisterter Bilderberger wurde. Es wird also honoriert, wenn man den Eliten ehrgeizig zu Diensten ist. Seine anfangs deutlichen Worte zum GG dürfte er später wohl nicht mehr wiederholt haben und das Internet als Gedankenstütze fiel damals leider noch weg.

  • @Schuldenhasser " Es wird also honoriert, wenn man den Eliten ehrgeizig zu Diensten ist." Um nichts anderes geht es, es ist schon ein Ding wie viele der Personen im Bundestag bei den Bilderbergern und anderen truppen sind, gelenkt wird alles von weiter oben, von denen die über das Geld verfügen.... Merkel und co sind ada nur Marionetten und tanzen schön nach der vorgegebenen Musik, wie es der große Papi will. Das Volk dient nur zur Ausbeutung, mehr ist es nicht wert....

  • @Schuldenhasser Uuuh, ja, die finsteren zionistischen Eliten die das ruhmreiche deutsche Volk kontrollieren, aussaugen und beherrschen wollen. Ihr bildungsfernen Reichsdeppen greift ja gerne mal tief in die Kiste brauner Verschwörungstheorien. Vielleicht solltest du zur Abwechslung gelegentlich mal ein Buch lesen, statt jede einseitige Internetpropaganda zu glauben, die du so im Internet aufschnappst, mein intellektueller Freund.

  • @86ToKiMa899 Na ja, siehst du außer Neonazis und ein paar bildungsfernen Reichsdeppen irgendwen der ernsthaft über das Grundgesetz als Verfassung abschaffen will? D.h. das Grundgesetz ist sehr wohl vom Volk legitimiert. Es hat sich jahrzehntelang bewährt und ist immer wieder bestätigt worden. Wenn ihr nicht dieser Meinung seit, dann gründet eine Bürgerbewegung und setzt euch für eine neue Verfassung ein. Wenn ihr recht habt, schließt das Volk sich euch an.

  • @Antiinfokrieger02

    "...irgendwen der ernsthaft über das Grundgesetz als Verfassung abschaffen will...".

    Aha. Die Tatsache, daß der Großteil aller Deutschen jahrzehntelang belogen und indoktriniert wurde, wird nun als Rechtfertigung dafür herangezogen, alles im Zustand der Illegalität zu belassen? Unrecht wird zu Gewohnheitsrecht. Das war auch Kohls Beweggrund für die Aufrechterhaltung des Lügengebäudes. Saubere Familie seid ihr...!

  • @86ToKiMa899

    Da zeigst du deine dümmliche Arroganz.

    Alle sollen indoktriniert sein, nur du selber bist der Wahrheitsbesitzer.

    Du bist wie der Autofahrer der auf der Autobahn dachte es wären hunderte Geisterfahrern unterwegs.

  • @86ToKiMa899 Und selbst wenn es so wäre, dann wäre das GG trotzdem eine Verfassung, da eine Verfassung seiner Bedeutung nach nichts anderes als eine Grundordnung eines politischen Gemeinwesens ist.

  • @Antiinfokrieger02 Ich glaube Du solltest noch mal die Geschichte des GG studieren und das geht sogar mit dem BRD Material, selbst dort steht wie warum wann und wo es gemacht wurde. zum Vertiefen was das GG sit höre Dir dann noch die Grundsatzrede von C. Schmid an. Und dann überlegst Du noch mal wann das GG zur Verfassung geworden sein soll. Ich weiß ja nicht wie alt Du bist aber anscheinend nicht alt genug um die Dinge der 90 er erlebt zu haben, wir waren dabei und haben das GG nie ratifiziert

  • @capposven Zur Grundsatzrede von Schmid habe ich mich bereits mehrfach ausführlich geäußert. Es mag ja sein, dass du betroffen bist, weil dich damals niemand persönlich nach deiner Meinung über das Grundgesetz gefragt hat, aber eine Rolle spielt das trotzdem nicht. Das deutsche Volk hat das GG als seine Verfassung akzeptiert oder siehst du außer Neonazis und einer kleinen Handvoll Reichsideologen irgendwelche Bürgerbewegungen die eine neue Verfassung fordern?

  • @86ToKiMa899

    Es ist ja bekannt, das du keine Ahnung von diesen Dingen hast sondern dich nur an deinen Zusammengesponnen Unsinn klammerst.

    Aber keine Sorge, ich finde dich lustig.

  • ....Selbst der Landesvorstand der Polizeigewerkschaft Sachsen hat mit seinen Bedenken die Rechtliche Grundlage für den Polizeidienst als nicht mehr gegeben bestätigt, bedinngt durch die Bundesbereinigungsgesetze.

  • ..... da aber die BRD nicht so richtig tat was die Alliierten wollten hat man in laufe der Jahre einige Maßnahmen ergriffen unter anderem die Bundesbereinigungsgesetze 2006 und 2007 in denen der BRD div. Rechte genommen wurden. Ansich ist das was manche hier als Staat bezeichnen reine Willkür aus Machterhaltungstrieben und Frau Merkel ist in Monent der Oberführer, wobei mir noch nicht ganz klar ist für wen sie wirklich arbeitet........

  • Wollen wir uns mal klein annähern:

    Also egal was die BRD heute ist, fakt ist doch das die BRD nach 1990 nicht gleich der BRD vor 1990 ist. Es wurde der Art 23aF gestrichen und die BRD ansich aufgelöst, die vorhandenen Verwalter, also Kohl und co., waren um ihre Macht besorgt, gründeten die BRD-FA GmbH und machten einfach so weiter als ob nie was gewesen wäre. Dazu hatten sie 1990 nochden Auftrag der Alliierten binnen zwei Jahren eine Verfassung für Deutschland auszuarbeiten.......

  • @capposven Das ist falsch. Dieser Artikel beschreibt also in welchen deutschen Ländern das GG zunächst gelten soll. Nach deren Beitritt sollte das GG auch in den beitretenden Ländern gelten. Dieser Artikel wurde also auch als WIedervereinigungsgebot verstanden. Außerdem bedarf eine Verfassung keiner Beschreibung des territorialen Bereichs, in dem es gelten soll, da eine Verfassung immer nur nach innen wirkt.

  • @capposven Es ist staats- verfassungs- und völkerrechtlich anerkannt, dass sich der Gültigkeitsbereich einer Verfassung auf das der Staatsgewalt unterstehende, durch völkerrechtlich anerkannte Grenzen definierte Staatsgebiet erstreckt. Auch in zahlreichen anderen Verfassungen - wie z.B. der Constitution Francaise - gibt es keine Beschreibung des Geltungsbereichs.

  • @Antiinfokrieger02 Das mag ja alles sein aber das GG ist doch keine Verfassung sondern nur die Übergangsregelung für einen TEIL Deutschlands, sieh Dir doch endlich mal die Rede von Carlo Schmidt an. Und wie konnte die DDR der BRD beitreten wenn sie nach ART 23 tat obwohl dieser nicht mehr da war, wie soll man nach einer Regelung beitreten die es nicht gibt, begreifst Du das nicht.

  • @capposven Ja, die Rede von Carlo Schmid kenne ich. Für Schmid war 1948 die Herrschaftsgewalt in den Händen der Allliierten, das höchste Recht das Besatzungsstatut. Daher konnte die Bundesrepublik damals nicht souverän handeln. Durch die Abschaffung des Besatzungsstatuts 1955 wurde dieser These jedoch die Grundlage entzogen, die Herrschaftsgewalt ging auf die Bundesrepublik Deutschland über, die als souveränes Völkerrechtssubjekt mit dem "Deutschen Reich" identisch ist.

  • @capposven Der Begriff "Verfassung" bezeichnet die Grundordnung eines politischen Gemeinwesens. Diese Grundordnung ist für die Bundesrepublik im Grundgesetz niedergelegt. Also ist das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

  • @capposven Für Carlo Schmid war 1948 noch die Herrschaftsgewalt in den Händen der Allliierten, das höchste Recht das Besatzungsstatut. Daher konnte die BRD damals nicht souverän handeln. Durch die Abschaffung des Besatzungsstatuts 1955 wurde dieser These jedoch die Grundlage entzogen, die Herrschaftsgewalt ging auf die BRD über, die als souveränes Völkerrechtssubjekt mit dem "Deutschen Reich" identisch ist.

  • @Antiinfokrieger02 Und übrigens sind aus dem Überleitungsvertrag von 1955 noch div. Dinge in Kraft was die Souveränität der BRD einschränkt!!! s. 2+4 Vertrag dort steht welche Teile des Überl. Vertr. noch in kraft sind!

  • @Antiinfokrieger02 Wer bitte hat wann das GG zur Verfassung für Deutschland gemacht, bitte Beweise...... ich kenne Niemanden der das GG je zur Verfassung gewählt hat. Also entweder Du bist so stur es nicht zu begreifen oder Du bist so jung das du der Einführungspräambelö des GG glaubst, welche rechtlich nicht bindent ist und eine Lüge ist sie auch noch. Das Deutsch Volk hat sich nie das GG als Verfassung gegeben!!!!!!!!!!

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  • @capposven Wie, was, Beweise? Eine Verfassung ist seiner Bedeutung nach die Grundordnung eines politischen Gemeinwesens. PUNKT! Das ist die Definition des Begriffs "Verfassung". Das erfüllt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Und diese Verfassung bleibt so lange die Verfassung der Bundesrepublik bis eine neue Verfassung verabschiedet wird. Das sagt Artikel 146 GG und so ist es auch.

  • @AntiInfokrieger Bitte, dort steht Dieses Gundgesetz gillt solande......bis EINE Verfassung....

    Dort steht nicht diese Verfassung gilt bis eine neue Verfassung!!! Bitte nicht estwas rein zaubern, lesen was dort steht. Und wann wurde das GG zur Verfassung gewählt, wann und wer tat dies??? Beweise, das was Du bringts sind nur vermutungen. Das GG ist keine Verfassung, wie oft noch...

  • @capposven Dieses Grundgesetz ist eine Verfassung, weil es die Grundordnung des politischen Gemeinwesens der Bundesrepublik ist. Ob du nun beispielsweise einen Diktator hast der dem Volk eine Verfassung oktroyiert oder ein demokratisches Referendum über einen Verfassungstext abhälst oder nur Volksvertreter abstimmen lässt spielt überhaupt keine Rolle. Eine Verfassung ist die Grundordnung eines politischen Gemeinwesens und wie diese verabschiedet wird spielt keine Rolle.

  • @capposven Da auch das Wiedervereinigungsgebot dieses Artikels durch den Beitritt der Länder der ehemaligen DDR obsolet wurde, war es kein Problem, diesen Artikel zu streichen.

  • @Antiinfokrieger02 Noch mal nur für DICH:

    Die Bundesrepublik Deutschland beschränkte ihre staatsrechtliche Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes (vgl. Urteil 2 BvF 1/73)!!!! Was ist daran nicht zu verstehen. Und zum 100000000 mal das GG ist KEINE VERFASSUNG

  • @capposven Noch mal für dich zum mitschreiben ein Zitat des Staatsrechtlers H.H. Klein: "Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik hätte sich ganz ebenso wie geschehen vollziehen können, wenn das Grundgesetz die Vorschrift des Art. 23 S. 2 aF (...) nicht enthalten hätte, denn das Grundgesetz hindert die Bundesregierung nicht an der Erweiterung ihres Staatsgebiets mit friedlichen Mitteln und hätte sie zumal nicht daran gehindert, das Gebiet der DDR in ihren Staatsverband aufzunehmen..."

  • @capposven "... Die konstitutive Bedeutung von Art. 23 S. 2 GG aF lag somit nicht darin, daß ohne diese Vorschrift ein Beitritt anderer Teile Deutschlands nicht möglich gewesen wäre, sondern vor allem darin, daß sie - zusammen mit der Präambel und Art. 146 GG in ihren früheren Fassungen - das sogenannte Wiedervereinigungsgebot enthielt, also (unter anderem) die Bundesrepublik zur "Annahme" eines Beitritts anderer Teile Deutschlands bei Vorliegen bestimmter Bedingungen verpflichtete."

  • @capposven Das Zitat ist nachzuprüfen in: H.H. Klein, in: Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band VIII, S. 560 f.

  • @Antiinfokrieger02 Nach den Vertägen ist doch nunmal aber die DDR nach dem Art 23 beigetreten, so steht es in den Verträgen und nicht anders....

    Unabhängig davon ist mit Art 23 aF der Geltungsbereich des GG entfallen!

  • @capposven Noch mal: Um einem Staat die Staatsqualität zuzusprechen bedarf es nicht einer expliziten Erwähnung seines Geltungsbereiches in dessen Verfassung. Die Streichung des Artikel 23 GG (a.F.) hatte folglich keinerlei Auswirkungen auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder den Beitritt der DDR.

  • @capposven Eine Verfassung wirkt immer nur nach innen. Die Grenzen der Bundesrepublik sind in völkerrechtlichen Verträgen mit den Nachbarstaaten festgeschrieben worden. Mithin bestimmt sich der Hoheitsbereich eines Staates (= Geltungsbereich des Grundgesetzes) durch diese Außenbeziehungen.