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All Comments (553)

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  • das niveau sinkt :DD

  • also er muss jetzt 498 euro zahlen

    also den betrag zwischen dem gesteigerten preis und dem wert des gerätes

  • Bitchy Mc Slut

  • Bevor die Auktion ABGESCHLOSSEN wurde, hat Bitchy noch keinen Cent für das "gerät" bezahlt. Da Pervi die Auktion vorzeitig abgebrochen hat, besteht KEIN Kaufvertrag. Also hat Bitchy auch kein "Recht" auf das Produkt!

  • @sichel94sam DOCH! weil dann würde das heissen, dass er nur weil zb der preis zu wenig ist er es einfach abbricht

    ausserdem war das letztens bei galileo und deswegen weiss ich das^^

    ausserdem wer kauft nen gebracuhten fistmaster?

  • pervi sollte ihn abgeben. er hat schliesslich zwei

  • Wer kauft einen ''gebrauchten'' Fistmaster??!!

  • Der Verkäufer darf die Auktion nicht abbrechen, Ebay aber sehr wohl, wenn es sich um illegale Gegenstände handelt bzw. solche, die gegen die Ebay-Regeln verstoßen. Dazu dürfte auch der Fistmaster zählen. (Auch verboten sind zum Beispiel Pornofilme oder rechtsextreme Propaganda.) Wenn Ebay abbricht, gucken alle in die Röhre. Ob aber die Beispielslut hier das Produkt für 1 Euro bekommen darf? Sehr die Frage, denn eigentlich wäre der Preis garantiert in die Höhe gestiegen. Lösung bitte!

  • @prilstrudel Habe mal auf eine Lampe geboten 2 tage vor Ende war sie plötzlich weg. Dann stand sie wieder drin. War auch komisch das ganze. 

  • @dicker19831

    naja, vielleicht war's ein Fehler beim Ebay-Server. Bei Facebook sind auch schonmal Freunde von mir verschwunden und einen Tag später wieder aufgetaucht. Warum, weiss ich nicht. Aber ist passiert.

  • @prilstrudel Ja ist ja auch nicht so schlimm aber schon etwas seltsam. Die Auktion begann ja da von neuen.

  • ๒เภŦ๏г๔ Ŧเรt๓ครtєг 6500

  • is aber ein teurer fistmaster

  • ok ok ok fisten!

  • alle wollen gefistet werden...

  • Ich fordere Satisfistion!

  • Comment removed

  • HAHAHA alle wollen gefistet werden xD

  • wo kann ich das teil kaufen?

  • Du bist ein Comedygott. xD

    Also wenn so Wirtschaft & Recht Professoren was erklärt hätten, dann hätt ichs mir wohl auch gemerkt.

  • nein, sonst gäbe es keine abbruch funktion! oder?

  • Hör mal wer da hämmert?

  • Alle Macht dem Fistmaster!!! Ich schmeiss mich weg...

  • Pervi Perverrtson sieht aus wie gronkh xD

  • "Doch er hat nicht mit Bitchy Mc Slut gerechnet" xD ich schmeiß mich weg!

  • Er darf die Auktion abbrechen, da der eine Euro nur ein Angebot war, doch bevor ein Kaufvertrag zustande kommt, müssen erst beide Parteien mit dem Kaufpreis einverstanden sein! ^^

  • Ich habe als "Versteigerer" auch schon einmal eine Auktion abgebrochen auf die schon geboten wurde. Niemand hat sich beschwert. Und wenn die Option, eine Auktion abzubrechen, nachdem schon auf sie geboten wurde, offen steht, wieso sollte es dann verboten sein?

  • Wenn die Möglichkeit zum Abbrechen bereit gestellt wird, muss man als Bieter damit rechnen, dass eine Auktion abgebrochen werden könnte.

    Abgesehen davon: Wer geht vor Gericht, weil man nicht gefistet wird, ist es nicht gerade anders rum? oO

  • wie oft doch leute von youtube werbung und bla schreiben :D, nochnie welche gesehen !

  • Was der Typ hier immer für Tags hat O_o

  • Ja, es ist ärgerlich. Ich war als Bieter auch schon in der Situation, und die Ware konnte wegen 'Wasserschaden' nicht geliefert werden. War eine 5.1 Dolbyanlage für stolze 8 Euronen.

  • alle wollen gefistet werden, doch es gibt nur einen fistmaster xD

  • WIE.... bitte kann man eine ebay auktion abbrechen???

  • Einfach nur EPIC xD

  • die sprüche sind die geilsten

  • Haha geil... Und als Werbung kommt erstmal ein Ebay spot...

  • Binford Fistmaster 6500?! WTF?

  • xD

  • @GermanLetsFail wollen wir und vll Fisten ?!

  • Alter Falter ich leg mich weg, selten so geschmunzelt. rechtlich gesehen, kann der angebotene Artikel auch kaputt gegangen sein, dann kann der verkäufer die auktion abbrechen. rechtlich nachprüfbar ist es allerdings nicht. aber so hab ich die verkaufsrichtlinien in erinnerung

  • der Fistmaster ist ein Profiboxer

  • alle wolln gefistet werden omg *totlach* xDDDDDD

  • Man darf in Ausnahmefällen ein Angebot vor dem Angebotsende zurückziehen.

    bspw. das man sich in der Beschaffenheit des Artikels geirrt hat, die Beschaffenheit sich zwischenzeitlich geändert hatte oder der Artikel nicht mehr verkauft werden kann, da er zerstört wurde.Wenn nur noch 12 oder weniger Stunden bis zum Angebotsende verbleiben und Gebote vorliegen, ist dem Verkäufer eine vorzeitige Beendigung nicht erlaubt.

    Ein Kaufvertrag kommt, wenn bereits ein Gebot abgegeben wurde zu Stande.

  • @endevol16

    Wenn nichts dieser Vorfälle vorliegt das geklagt werden.(Auf Schadensersatz) ;P

  • Alle wollen Gefistet werden doch es gibt nur einen Fistmaster 1:35

    Du bist der beste ey :D

  • langeeeweile :/ hat nich jemand lust zu chatten?

  • @CarolinePa93 NEEEEEEIN

  • Comment removed

  • @WindowsOnTour @CarolinePa93 Was soll eigentlich die ganze "hat jemand lust zu Chatten-Scheisse" unter jedem Video? Wenn ich jetzt ja sage was dann? Muss ich dann ne 0900er Nummer wählen oder ne SMS die 2€ kostet senden oder was?

    Wie sagte Al Bundy mal so treffend:"Junge, gib niemals mehr als 5 Dollar für ne einzelne Frau aus!".

    D.h. für mich 2€ / Minute bzw. SMS übersteigen diese 5 Dollar deutlich und dann geht wahrscheinlich nicht mal was. Da geh ich lieber in Puff!

  • Der Kaufvertrag kommt erst mit der Lieferung der Ware zu Stande. ;) Und bei Privatauktion gibt es eh keine Garantien, sonst was.. Ergo kann er abbrechen, was er will.. BTW was bist Du für ein kaputter Typ? Du kommst zwar so seriös rüber, aber in Dir brodelt ein kaputtes Beast Homie! Ich feier Dich!

  • Die Bitch kriegt gar nichts. Laut Ebay regeln darf sogar der Pervi, nachdem das Bieten endete, den Artikel nicht verkaufen, wenn für ihn das gebotene zu niedrig ist. Daher denk ich das ein Abbruch des Bietens erlaubt ist.

  • Es läuft keine Frist ab, man kann das Angebot sogar noch abbrechen, wenn das Geld schon überwiesen wurde (Geld muss natürlich zurückgezahlt werden :D )

  • Finde das ein Gebot nicht als Kaufvertrag gilt, bzw. das sie ihn schon gekauft hat, bevor die auktion nicht beendet ist gehört das ja, rein menschenverstandsmäßig, noch dem pervertson ding dong xD

  • okay ja aha

    ...

    ....

    WARTE FISTMASTER !? xD

  • Den Fistmaster teilen!

  • hahahaha das video ist die krönung junge errlich wie er nicht labbern :D

    fister und sone dinger :D

  • wer hat bock aufn kleines abenteuer?! :)

  • wenn das so zulässig wäre, könnte man ja alle auktionen abbrechen, wenn einem der bisher erzielte preis nicht gefällt... rein menschlich gesehen ist das natürlich tragisch für pervi, da blutet mir das herz, bzw. der arsch... =(

  • Ich würd sagen sie hat kein recht auf schadensersatz, schließlich hat sie den gegenstand erst erworben wenn die auktion vorbei ist, oder?

  • Ich würde sagen das es ja noch immer sein ist und er es auch behalten darf

  • ist das dir irgentwie passiert und willst wissen ob du damit durch kommst?

  • Pervertson..*hust hust*

  • Magst du mich Fisten?

  • @GermanLetsFail Stell dich in ne Reihe, ich komm vor dir.

  • @PokeWalkerLP PokeKlumpen ftw.

  • @kriegermans1 WTF!? Oo

  • @GermanLetsFail Wenn dus nötig hast hol dir auch den FistMaster xDDD

  • @GermanLetsFail

    3 Finger Technik :-)

  • @GermanLetsFail XD hast doch echt gelitten

  • @GermanLetsFail du ? hier?

  • @GermanLetsFail

    de.webfail.at/ffdt/was-ein-buc­hstabe-ausmacht-facebook-fail-­des-tages-.html

  • Bitchy Mc Slut :D

  • Selbstverständlich darf er es abbrechen. Solange kein Geldeingang für das Gerät zu verbuchen war (geht ja sowiso nicht, da es noch am laufen ist) gehört rein rechtlich das Gerät noch Ihm. Erst wenn das Angebot ausgelaufen ist, hat der Käufer die Rechte an dem Gerät und kann dieses einfordern. Doch solange es läuft, kann der eigentliche Eigentümer den Verkauf jederzeit abbrechen. Das einzigste was Ihm hier passieren kann, ist eine Negative Bewertung...

  • @TheWarprisoner Man kann ihn eben nicht negativ bewerten (man hat ja keinen Kauf abgeschlossen). Deswegen machen das ja so viele.Man kann höchstens eBay kontaktieren, wenn er den Artikel nochmal einstellt. Aber die reagieren so wie so nie. Kundensupport gibt's da nicht wirklich.

  • Boah des schon lange her...

    also die Btchy Mc Slut gibt die 1Willenerklärung ab den Fistmaster zu kaufen.

    Der Verkäufer Pervi Pervertson bestätigt aber die 1.WE noch nicht, daher ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.

  • Heute erst gelesen dass es durch das Gebot schon zu einem Kaufvertrag gekommen ist und er die aktion nicht ohne Konsequenzen zurücknehmen kann. Welche Folgen weiß ich auch nicht. Ohne richtigen Grund, für die Rücknahme würde ich sogar Schadensersatz fordern.

  • sehr unterhaltsam

  • Schadensersatz? wo ist den hier ein Schaden entstanden?

  • @Flemmi93 Wenn du nachweisen kannst, dass du ein anderes Angebot (z.B. Fistmaster Sofortkauf für 300€) ausgeschlagen hast, weil du ja der Meinung warst du bekommst den Fistmaster von Pervertson günstiger, solltest du Schadensersatz einfordern können.

  • @borstenpinsel aber ist dem Käufer denn ein Schaden entstanden? er hat ja kein Geld gezahlt ihm ist ja nur das Produkt entgangen.

    ich denke sie kann auf das Produkt anspruch erheben wobei: die Auktion ja noch nicht zu ende war. aber ich bin mir sicher ein kurzer blick in die Ebay bestimmungen lösen das hier auf.

    daher werde ich das genau nicht tun XD

  • @Flemmi93 Ja. Wurde so geurteilt. Aber man muss es nachweisen (Link zu anderer Auktion/zeitlich begrenztes Angebot oder schriftlicht Bestätigung des anderen Anbieters (die der aber wahrscheinlich nur rausrückt, wenn er ganz nett ist. Immerhin hat man es ja vorgezogen wo anders zu kaufen^^))

  • Also mal ganz ehrlich, wer sich "sowas" gebraucht kauft, hat ganz andere Probleme o.O

  • Ein (Kauf-)Vertrag ist eine beidseitige Willenserklärung. Da der endgültige Kaufpreis erst am Ende der Auktion feststeht ist auch dann erst ein Vertrag zu Stande gekommen. Der Verkäufer hat seine erwartete Gegenleistung für die Ware. Also ist im Prinzip die Kaufpreisverhandelung abgebrochen worden und da waren ja beide Parteien noch nicht einig. So meine These.

    Als Vorschlag zur Güte: Zu zweit fistet es sich sicher besser :)

  • @BariumXeno

    das währe echt das beste. pervy pervertson geht einfach zu bitchy mc slut, lässt den fistmaster zu hause, er fistet bitchy und alle sind zu(be)frid(igt)en.

    falls die auflösung tatsächlich ist, dass bitchy mit ihrem ersten gebot noch absolut keine ansprüche hat, frage ich mich allerdings auch, warum man überhaupt noch auktionen mit einem stargebot von über einem euro einstellen soll, weil die ebay-gebüren dann ja steigen.

  • @juschu85 Bin mir nicht sicher, aber ich glaube man muss auch Gebühren zahlen, wenn man das Angebot raus nimmt. Die Gebühr ist dann allerdings sehr gering, weshalb es sich halt oft doch lohnt.

  • @BariumXeno Fast richtig. Der Kaufvertrag kommt erst durch Übergabe der Ware zu Stande. Das heißt selbst nach Bezahlung kann der Käufer noch zurücktreten (was auf eBay keiner macht, weil's sonst eine negative Bewertung gibt). Hab das erst letztens recherchiert, weil ein Online-Shop alle Bestellungen (die auch schon bezahlt waren) storniert hat. War einfach ein Preisfehler.

    Preis in Prospekt/Laden/Online = Angebot. Bezahlung = Gegenangebot. Dann akzeptiert der Verkäufer.

  • @borstenpinsel Online-Shop und Auktion ist etwas Anderes.

    Bei einer Auktion muss der Artikel verfügbar sein, bei einem Online-Shop, wie gesagt, nicht. Die WE des Verkäufers kommt durch die Auftragsbestätigung zustande (nicht mit der Bestellbestätigung verwechseln, die wird automatisch gesendet).

    Es gibt immer wieder Verkäufer die die Rechte umgehen wollen.

    Beliebt ist der Satz: "Wir nehmen keine unfreien Rücksendungen an", bedeutet eine Einschränkung des Widerrufsrechts.

  • @ITIazup Wenn der Artikel nicht vorhanden ist, gibt es eine Lieferverzögerung. Das ist etwas anderes als wenn ein Artikel ZU DEM PREIS nicht verfügbar ist.

  • @borstenpinsel Du verstehst mich falsch. Es geht immer noch darum, ab wann der Kaufvertrag zustande kommt. Bei einer Auktion kommt er zustande, wenn der Verkäufer den Mindestpreis genannt hat und ein Bietender am Ende der Auktion der Höchsbietende ist - auch bei verspätetem Abbruch des Verkäufers!

    Bei'm Online-Shop kommt der Kaufvertrag durch die WE dann zustande, wenn der Käufer die Auftragsbestätigung erhalten hat!

    In deinem Falle wird bei Einspruch das Gericht entscheiden.

  • @ITIazup Das bei eBay ist aber anscheinend keine Versteigerung wenn man sich mal Ratgebervideos zu genau dem Thema ansieht. Urteilsquelle müsste ich mal suchen.

    Und in "meinem" Fall haben bereits verschieden OLGs entschieden, dass man als Kunde keine Rechte hat, außer wenn man beweisen kann, dass man ein anderes (zeitlich begrenztes) Angebot ausgeschlagen hat.

  • ich sag mal nein, weil der verkäufer nicht einverstanden ist.

  • "das alles und noch viel mehr" wie heißt das lied wo diese textpasage vorkommt?

    Ich würde sagen er hat Pech. Wenn die Frau geboten hat, dann hat sie das Recht dazu, den Fistmaster zu bekommen.

  • @TheMasterT34

    Rio Reiser - König von Deutschland

  • @TheMasterT34 Schau mal in die Tags. :-)

  • Es ist eigentlich rechtens, da noch KEIN Kaufvertrag zustande kam, da sie weder bezahlt noch erhalten hat. 

  • semper hat nen coolen Sprecher, find ich super, weiter so bitte!!

  • Bin heute über das Urteil gestolpert, das vermutlich Anlass für dieses Video ist :)

  • 1. Wieso ersteigert er sich das ding nicht selbst zurück?

    2. Warum will er ihn nicht versteigern, wenn das Ding nichts taugt?

    3. Es sollte eine Frisst geben, in welcher man die Auktion abbrechen, oder ggf. Details ändern kann

    4. Mr. Pervertson sollte ihr den Fister geben, weil es einfach fair wäre!

  • @conchitis92 1.Weil das net legal ist?

  • @subaru7410 warum nicht?

  • @conchitis92 1.also es is einfach net legal....Weil es wäre ja unfair wenn du ein auto für 4000 euro verkaufst dann kauft einer

    dann denkst du:''mhmmmm denn bringen wir auf 7000''

    und dann bitest du und bringst so denn preis sehr hoch

  • @subaru7410 warum wäre das unfair? Ich habe doch das selbe Recht wie er, mein eigenes Auto zu ersteigern. Die Kosten für den Verkauf muss ich dennoch zahlen und dazu sollte man wissen, dass Ebay relativ hohe Gebühren verlangt.

  • ich habe keine ebay account(-_-)

  • da dies ja wahrscheinlich auch eine Privatauktion war und somit ein Bürgerlicher Kauf wird unsere kleine Bitch es sich auch weiterhin selbst besorgen müssen.

  • Haha das wird hier ja immer geiler!

    Prvie Pervertson

    Fistmaster

    Bitchy Mc Slut

    Fistmaster

    Das alles und noch viel mehr... :D

  • @TheHanswurstchen graf porno von stoßenberg

  • Das einfachste wäre es, nen zweiten Account zu erstellen, dann drauf zu bieten und dann abzubrechen. Somit umgeht man vielerlei Probleme. Oder man beauftragt nen Kumpel, darauf zu bieten, wenn man sich kein zweiten Account erstellen möchte.

  • Dieses Video gehört in die Kategorie Comedy XD

    Super Arbeit Herr Semper

  • 1989MR1: ja, aber erst wenn einen Artikel "ersteigert" hat trifft das zu. In dem Fall wurde nur ein Gebot abgegeben, es besteht also noch garkein Vertrag!

  • Doch es besteht ein Vertrag, der laut ebay AGB auch bei vorzeitiger Beendigung der Auktion zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden zustande kommt.

  • @1989MR1 Ok, aber was die AGBs sagen hat erstmal nichts zu bedeuten, sondern was das Gesetz sagt und ich glaube kaum, dass ein abgegebenes Gebot sofort ein rechtskräftiger Vertrag ist. So würden bei manchen Auktionen ja mehrere dutzend Verträge geschlossen die dann mit jedem höheren Gebot einer anderen Person sofort wieder als nichtig erklärt werden würden

  • Ein Vertrag entsteht, wenn Angebot und Annahme vorliegen. Das Angebot ist durch das Einstellen des Artikels abgegeben, die Annahme durch das Gebot der Käuferin. Damit ist der Vertrag geschlossen, mit der auflösenden Bedingung (§ 158 II BGB) des Übergebotes. Es entsteht also bei jedem höheren Gebot ein neuer Vertrag und der alte wird aufgelöst. So sehen es die ebay AGB vor, im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH. (BGH Urt. v. 07.11.2001 - VIII ZR 13/01)

  • @1989MR1 Ja, das ist wie im Supermarkt. Das Angebot ist 500g Butter für 2 Euro. Der Kunde nimmt es an und will an der Kasse zahlen. Der Vertrag entsteht aber erst wenn auch der Anbieter damit zufrieden ist! Ist er es nicht kann er an der Kasse 5 Euro verlangen. Wenn der Kunde zahlt sind beide Seiten einverstanden und der Vertrag existiert.

    Das selbe gilt, in leicht veränderter Form bei Auktionen wie eBay, etc.

  • @1989MR1 Wäre es wie du denkst, dann wäre mein Angebot ja ein Fistmaster für 0,00 €, da ich diesen ja für diesen Betrag bei ebay einstellen muss. Dieses Angebot könnte dann ein Interessent annehmen und ich müsste liefern. So geht das nicht. Es müssen beide Parteien mit dem Angebot und der Gegenleistung einverstanden sein!

  • Das bin nicht nur ich der so denkt;)

    Zumindest die Richter sehen es auch so. (BGH v. 07.11.2001 - VIII ZR 13/01; BGH v. 03.11.2004 - VIII ZR 375/03; OLG Hamm v. 14.12.2000 - 2 U 58/00; AG Menden v. 10.11.2003 - 4 C 183/03; AG Osterholz-Scharmbeck v. 23.08.2002 - 3 C 415/02)

    -

    Ich dachte das Startgebot ist 1 €. Jedenfalls trägt der Anbieter das Risiko den Fistmaster unter dem erwünschten Wert zu verkaufen. Er hätte ja auch einen höheren Startpreis nehmen können.

  • Korrektur: Ich meinte aufschiebende Bedingung (§ 158 I BGB) nicht auflösende Bedingung.

  • Mein halbwegs gesunder Menschenverstand lässt vermuten, dass Bitchy kein Recht auf Schadensersatz hat, weil Sie durch das Bieten ja noch nicht zum Besitzer des Fistmasters geworden ist. Wenn sich Bitchy an die Straße stellt und jemand "500 Euro" brüllt, heißt es ja auch nicht, dass er sofort ran kann, oder so.

  • @Smartie753 Dein halbwegs gesunder Menschenverstand ist leider nicht ganz richtig, denn bei (Online)auktionen, wie e-bay, sieht die Sache so aus, dass man bereits mit dem angegeben Mindestpreis dem Käufer ein Angebot macht! Deswegen liegt hier vom Verkäufer schon eine einseitige Willenserklärung vor. Daher wird man bei e-bay vor der Einstellung mehrmals nach der Richtigkeit gefragt. Wenn die Auktion beendet ist, wird der Verkäufer nicht gefragt, ob er das Angebot des Käufers annimmt.

  • @ITIazup Mein Vorschlag ist auch nicht zu ernst zu nehmen :)

  • Ich ♥ deine Ausdrucksweise! Und ich weiß nicht ob du das als Kompliment siehst, aber du wärst ein guter Wiener! :D

    Zur Aufgabe: Da er die Auktion abgebrochen hat, denke ich mal, dass er im Recht ist. Kenne Leute deren Gegenstände beim Verpacken kaputt gegangen sind und ich glaube es gibt sogar eine eigene Option bei Ebay die man anklicken kann.

    Kann aber natürlich sein, dass er dann etwas mit dem selben Wert schicken muss, wenn sie so stark darauf beharrt. :/

  • IIIIIIHHHH wer ersteigert ein gebrauchten fistmaster

  • Bombe :D :D

  • Die Antwort kenne ich nicht, ich Frage mich aber warum ebay die Option zum abbrechen anbietet, wenn es verboten sein sollte?!

  • Hört sich an als müsstest du mal wieder nach Sant Pauli....

  • Ebayauktionen sind keine Versteigerungen sondern Kaufverträge. (BGH, Urt. v. 03.11.2004 - VIII ZR 375/03)

    Darum stellt sich die Frage, ob die Käuferin einen Anspruch auf Übereignung gem. § 433 I BGB hat.

    Dazu muss ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen sein.

    Auch durch vorzeitige Beendigung der Auktion kommt ein Vertrag gem. ebays AGB § 10 I Satz 5 zustande, es sei denn dass der Anbieter gesetzlich zur Rücknahme des Angebots berechtigt war.

    Diese Berechtigung kann sich u. a. aus

  • Unmöglichkeit gem. § 275 I BGB ergeben. (AG Menden, Urt. v. 24.08.2011 - 4 C 390/10)

    D. h., dass der Anbieter zum Abbruch der Auktion berechtigt ist, wenn es ihm unmöglich wurde, die geforderte Leistung zu erbringen.

    Die Leistung besteht darin den Artikel Fistmaster zu übereignen.

    Der Artikel ist kaputt. Da der Anbieter allerdings noch einen zweiten Fistmaster hat, den er übertragen könnte liegt keine Unmöglichkeit vor.

    Damit war er nicht berechtigt die Auktion

  • abzubrechen und der Kaufvertrag kam wirksam zustande.

    Ergebnis: Die Käuferin hat einen Anspruch auf Übereignung.

    Wird diese verweigert kann sie Schadensersatz gem. § 281 I, II BGB verlangen. Die Höhe des entstandenen Schadens muss die Käuferin beweisen.

    -

    Im Übrigen zählen sämtliche Angebote mit sexuellem Inhalt zu den verbotenen Artikeln gem. § 7 I der ebay AGB.

  • in dem fall ist pervi im recht, auktionen können abgebrochen werden -das das objekt mitlerweile defekt ist...

    arme bichy, muß halt der nachbar herhalten...

  • Also wenn pervi den fistmaster nochmals testen wollte und ihn an seine grenzen gebracht hat und er dabei kaputt ging, kann er selbstverständlich die auktion beenden da der Fistmaster ja

    " defekt " ist und somit nicht mehr zum verkauf steht....und die arme bitchy muß sich wohl weiterhin mit dem nachbarn zufrieden geben......grinz

  • Dem Verkäufer passiert nix.... unfair aber leider ist das so.

  • So ähnlich ist es mir auch ergangen! Ich wollte ein relativ hochwertiges Video-Richtmikrofon ersteigern. Das Gebot lag bis kurz vor Schluss bei dem einen Euro von mir. Ich hatte als Höchstgebot allerdings 52,- Euro eingegeben. Auch hier war dem Anbieter das Gebot zu wenig und er beendete die Auktion vorzeitig. Meine Beschwerde bei ebay wurde wie üblich mit einer lapidaren Standard-Mail beantwortet. Also völlig legitime Aktion für ebay. Konsequenz für mich: Werde ich in Zukunft auch so machen...

  • @GoeCam Dir ist aber schon klar, dass du dich in so einem Fall an deinen Anwalt wenden musst und nicht an eBay? Wenn dir ein Laden etwas nicht verkaufen will wendest du dich ja auch nicht an den Vermieter der Fläche...

  • haha geiles video XD

  • Jeder eBayer weiß doch, dass der Verkäufer eine Auktion abrechen kann. Also, Bitchy Mc Slut hat Pech gehabt.-------- Endlich mal Menschen mit normalen Namen --------------

  • Der Gegenstand entspricht nicht mehr den Auktions-Beschreibungen für den angebotenen Artikel und der Bieter kann die Auktion vorzeitig beenden, da sie gerade erst begonnen hat.Endet die Auktion in weniger als 12 Stunden, geht es ohne Einschränkungen nicht, das Ganze zu beenden.

  • Wieso hast du denn die Auktion abgebrochen???? Hing an dem Teil doch mehr Herzblut als erst angenommen? :)

  • Es stellt sich heraus, dass Pervi und Bitchi in der gleichen Stadt wohnen. Sie gehen eine "Fistingsbeziehung" ein und der Streit um den Fistmaster nimmt ein glückliches Ende.

  • Vom Semper Team kann man noch etwas lernen.

    SO macht man Videos Leute!

    Sollte es mal ein Thema geben, was einen nicht interessiert, dennoch gucken, denn es ist immer der ein oder andere gute Gag dabei :)

    Danke Semper :)

  • Fragt doch mal Herr Pobereit oder Schwesterwelle, die kennen sich doch am besten mit dem Fisten aus xD

    @743rage um so vulgärer der Ausdruck, desto besser lassen sich heutzutage sämmtliche Dinge verkaufen.Das sollte doch schon der letzte Dorftrottel in dieser Bananen-Republik-Deutschland mitbekommen haben.

  • sinnvoll, gute videos sind i.O..

    bei tendenziell eher überflüssigem kram, ist das nicht leider nicht so.

    drum stellt sich ggfs. zu allerletzt dann doch ein schier unauslöschlicher verdacht dahingehend ein, daß klar zu sein scheint, wer den FistFackOberverstöpselungsMast­er ersteigert hat.

  • Er kann die Ebay-Auktion abbrechen, aber er muss die Gebote vorher löschen und einen guten Grund dafür angeben. Bricht er die Auktion einfach ab, dann ist er einen Vertrag mit dem meistbietendem eingegangen und muss liefern.

    Die sicherste Lösung: Am besten würde er - kurz bevor er die Auktion abbricht - einen Freund auf den Fistmaster bieten lassen, dann ist er auf der sicheren Seite. Okay.

  • @MrRingooooooooo

    Falsch, es gibt diverse aktivierbare Optionen bei Beendigung einer Auktion.

    Eine heißt zum Beipiel offizell: " Der artikel szeht nicht mehr zum verkauf " ...

    ... gut in den Regeln steht zwar drinne aus welchen Gründen eine auktion

    abgebrochen werden darf, doch den wahren Grund kann ohnehin Niemand

    überprüfen.

  • @MrRingoooooooo

    Was Verkäufer in Fällen von Mindergeboten in der Regel falsch machen,

    ist lediglich die NICHT Einhaltung der Ebay Regeln ... eben von vornherein

    den Artikel zu dem Preis den sie MINDESTENS haben wollen auch einzustellen.

    Damit benachteiligen sie sogar jene Verkäufer die sich insofern an dies Ebay Regel

    halten, und dadurch weniger Gebote und NICHT verkäufe erzielen.

    Diese einfache Regel NICHT einzuhalten grenzt im Grunde schon an Betrug.

  • @Mr.Ringoooooooooo

    Es ist eine einfache Regel schlichtweg den Mindestpreis als Startpreis zu nutzen,

    und dennoch kleben zu viele am Begriff : Ab nur einem Euro, und das ist schon

    sehr arg. Denn ab 1,- Euro bedeutet auch ab 1,- Euro Kaufpreis zu erhalten !

  • Ist das Video eine Wetteinlösung weil da jemand eine Wette verloren hat? :D

  • xD

  • NEIN er muss den Fistmaster nicht rausrücken und NEIN er muss keinen Schadensersatz leisten und JA er darf die Auktion abbrechen wenn wie in diesem Falle der Fistmaster kaputt geht und nicht mehr so funktioniert wie im Angebot beschrieben.

    und btw was will die dumme Kuh mit nen Fistmaster hat sie keine gesunden Finger ^^

  • akke wollen gefistet werden doch es gibt nr einen fistmaster was zur hölle????? :D

  • binford 6000...sehe ich da einen zusammenhang mit "hör mal wer da hämmert"? =D

  • ich kann sie fisten wenn sie will ^^

  • Wenn er die Möglichkeit hat abzubrechen wird er es wohl auch dürfen.

  • Solange in den AGBs nichts anderes stand, kam doch noch gar kein Kaufvertrag zustande, oder?

  • Hm, zuersteinmal, ich glaube im Titel fehlt Hausaufgabe Nr. X: :P

    Ich bin de Meinung, es müsst keine SChadenzersatzzahlung geben, da bis zu dem Zeitpunkt keinerlei Geld geflossen ist, die beiden also noch keinen Vertrag geschlossen haben.

    Von daher hat die Klägerin keine Verluste oder Schäden zu Verzeichnen, und daher auch keine ansprüche auf das Produkt oder Ausgleichszahlungen.

    Le_Chasseur

  • @LeChasseurBG

    Du denkst falschrum. Such mal bei Wikipedia nach "Abstraktionsprinzip".

    Eine Versteigerung ist doch noch kein Angebot, welches bei Annahme (durch Gebot) sofort einen Kaufvertrag nach sich ziehen würde. Vielmehr macht die Bieterin mit ihrem Gebot ein Angebot zum KV und eBay nimmt dieses Angebot am Ende der Auktion an, wodurch dann erst der KV entsteht. Sonst würde doch mit jedem Gebot ein KV entstehen, der wieder aufgelöst werden müsste, wenn man überboten wird.

  • Comment removed

  • Handelt es sich von einer realen Geschichte?

  • Mal n andere Art eines fisting Videos

  • die charaktere kenne ich doch von den einen Film, wie hieß der noch?? auf alle Fälle lag da Stroh

  • sicher hat pervi auch den ein oder anderen freund der auch bei elektrobucht ist...

    um jetzt für den schwengeldengel einen einigermaßen hinnehmbaren preis zu erzielen, könnte er ja einen seiner freunde bitten, dieses mal den preis in die höhe zu treiben.

    so ist denn auch die möglichkeit gegeben, das kaputte fisteding von seinen freunde erwerben zu lassen, die einfach dann im letzten moment 1000€ bieten, oder so.

    dadurch käms erst gar nicht zur o.g. situation.

    ja, thema verfehlt: setzen 6! OK.

  • @camazoz Es verstößt gegen die AGB von eBay, wenn der Verkäufer versucht, unter Nutzung von Zweitanmeldungen, Alias-Namen, Familienmitgliedern, Freunden oder Partnern, den Gebotspreis für einen Artikel vorsätzlich hochzutreiben (Preistreiberei). Bieten auf eigene Artikel ist bei eBay strengstens verboten. eBay-Mitglieder, denen dieser Verstoß nachgewiesen wird, erhalten eine Verwarnung. Oder ihre Konten werden dauerhaft gesperrt.

  • Da der Fistmaster defeckt ist und sich nicht zur Nutzung eignet darf er jeder zeit die Auktion abrechen.

    Egal ob heile oder kaputte ware.

    Der Käufer wird danach schön viele nutzlos ausgegebene Anwalts kosten abzahlen müssen.

    OkeY SemperVideo :D

  • Comment removed

  • Wenn ihr so weitermacht wars das mit der Yotube-Partnerschaft ;DD