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From: DieVideoReportage
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All Comments (11)

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  • der kennt sich ja bestens mit seinem hund aus wenn nicht mal die rassenbezeichnung richtig aussprechen kann ;P

  • Aber man darf sich wehren.Und wenn er kaputt geht, schätze ich, bleibt der Staat auch noch auf den kosten sitzen.

    Denn man hat immer das Recht sich gegen einen Polizeihund zu verteidigen.

    Auch wenn man dabei billigend dessen Tod in Kauf nimmt.

    So ein Polizeihund ist wie ein Baseball, wenn er auf einen zukommt, hat man ein kurzes Zeitfenster zuzuschlagen/zuzutreten.

    Was wäre wohl, würde die Zielgruppe ihre Kleidung vorher mit Chilipulver einreiben,?

    Danach ist der Hund bedient

  • @TobiasClaren Na und dann kommt der Hundeführer hinterher, und wenn du mit meinem Hund sowas machst dann gehts dir schlecht du Zecke

  • @hakirimas

    "Zecke", wie süß.

    Dabei scheinen wir beide diese Linksfaschisten zu verachten.

    Nein, ich wähle keine "NPD" oder eine andere Rechte Partei...

    Wenn ich mich gegen den Hund einer Person wehre, und diese mich daraufhin in Wut angreift, darf ich mich nach Deutschem Recht gegen diese Person verteidigen.

    Und wenn ich davon ausgehen muss im Nachteil zu sein, darf ich auch gleich die gefährlichen Schläge einsetzen. Schambeinfuge, Ohren usw..

  • @TobiasClaren Na aber hier sind diese Person und der Hund die Staatsmacht. Und der hat man zu gehorchen und nicht anzugreifen.

  • @hakirimas

    Einem Polizeihund Widerstand zu leisten, ist kein "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte".

    Und wenn das Werkzeug "Kaputt geht" ist es keine Straftat (nicht mal eine OWi).

    Und ich bezweifele dass man die Kosten der Sachbeschädigung tragen muss.

    Hier meine Antwort auf das "gehorchen gegenüber der Staatsmacht": short-link de/17499 (StGB 90a)

    Könnte ich Python, PHP oder ähnliches, es gäbe längst einen Pranger ala Rottenneighbor nur für Beamte wie Polizisten, Richter usw..

  • @TobiasClaren Hä??? Was hastn du für ne rechtsauffassun. Der Hund ist doch ein Hilfsmittel zur ausführung des körperl. Zwangs, genauso wie jetzt meinetwegen ein Schlagstock. Wenn ich dem Polizisten den Schlagstock aus der Hand reisse ist das Widerstand gegen die Staatsgewalt. Also wenn du keine anarchistische Zecke bist dann weiss ich ja auch net.

  • @hakirimas

    Ich kenne mich in eurem Zecke vs. Neonazi-Millieu leider nicht aus.

    Andere Antwort: goo gl/FvMrH

    "Das andere ist, dass Hunde (...) Sachen sind. Gegen einen Hund kann man entsprechend genauso wenig Widerstand leisten wie gegen einen Toaster. Man kann ihn höchstens kaputt machen, mehr nicht. Hat der Hund dich gebissen, woraufhin du ihn schlägst (...), dann ist das noch nicht mal Sachbeschädigung, weil der Gesetzgeber dir (...) zugesteht, den Hund (...) zu schlagen."

  • Das heißt "Hilfsmittel der körperlichen Gewalt"

  • Polizeihunde sind keine Waffen, sondern Hilfsmittel des unmittelbaren Zwangs...

  • cool den hund mal abseits der vorführungen zu sehen

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